Moin, Vince!
Ändert sich der Selbstbehalt?
Ja, der Selbstbehalt ändert sich tatsächlich, wenn man ohne Arbeit ist.
Ich mein, gibt´s da
Unterschiede, ob man erwerbstätig ist oder nicht? Neulich
meinte jemand, das der Selbstbehalt sich verringert, wenn man
arbeitslos ist …
Also ich kann Dir derzeit nur die „alten“ DM-Werte nennen (Stand 01.07.2001). Die nächste Änderung der Werte dürfte zum 01.07.2002 anstehen, bis dahin sollten die Werte gleich bleiben.
Selbstbehaltsgrenze gegenüber minderjährigen Kindern
Für Erwerbstätige: 1.640,- DM
Für Erwerbslose : 1.425,- DM
Selbstbehaltsgrenze gegenüber der nichtehelichen Mutter
Für Erwerbstätige: 1.960,- DM
Für Erwerbslose : 1.960,- DM
Also ändert sich die Grenze nur gegenüber Deiner Tochter, gegenüber der Mutter bleibt sie gleich. Die von mir genannten Werte gelten für die alten Bundesländer, müßten also für Dich passen
Was sich allerdings möglicherweise auch ändert, ist die Höhe des Unterhalts für die Zeit der Arbeitslosigkeit. Denn da in der Regel ein niedrigeres Einkommen zu Grunde liegt, müßte der Regelsatz ebenfalls niedriger liegen. Hierzu solltest Du mal die Düsseldorfer Tabelle konsultieren
Wenn Du die grad nicht findest, melde Dich, ich kann sie Dir zumailen.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hinweise!
Gern geschehen, ich hoffe, es hat Dir geholfen.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.