Selbstbehalt (Unterhalt) bei Arbeitslosigkeit

Moin!

Gem. neuem Erziehungsrecht zahle ich Unterhalt für meine Tochter und die Mutter des Kindes. Da bleibt mir der ges. Mindestbehalt. Nu hab ich vor ein paar Wochen meinen Job verloren. Ändert sich der Selbstbehalt? Ich mein, gibt´s da Unterschiede, ob man erwerbstätig ist oder nicht? Neulich meinte jemand, das der Selbstbehalt sich verringert, wenn man arbeitslos ist …

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hinweise!
Vince.

Moin, Vince!

Ändert sich der Selbstbehalt?

Ja, der Selbstbehalt ändert sich tatsächlich, wenn man ohne Arbeit ist.

Ich mein, gibt´s da
Unterschiede, ob man erwerbstätig ist oder nicht? Neulich
meinte jemand, das der Selbstbehalt sich verringert, wenn man
arbeitslos ist …

Also ich kann Dir derzeit nur die „alten“ DM-Werte nennen (Stand 01.07.2001). Die nächste Änderung der Werte dürfte zum 01.07.2002 anstehen, bis dahin sollten die Werte gleich bleiben.

Selbstbehaltsgrenze gegenüber minderjährigen Kindern

Für Erwerbstätige: 1.640,- DM
Für Erwerbslose : 1.425,- DM

Selbstbehaltsgrenze gegenüber der nichtehelichen Mutter

Für Erwerbstätige: 1.960,- DM
Für Erwerbslose : 1.960,- DM

Also ändert sich die Grenze nur gegenüber Deiner Tochter, gegenüber der Mutter bleibt sie gleich. Die von mir genannten Werte gelten für die alten Bundesländer, müßten also für Dich passen :smile:

Was sich allerdings möglicherweise auch ändert, ist die Höhe des Unterhalts für die Zeit der Arbeitslosigkeit. Denn da in der Regel ein niedrigeres Einkommen zu Grunde liegt, müßte der Regelsatz ebenfalls niedriger liegen. Hierzu solltest Du mal die Düsseldorfer Tabelle konsultieren :smile:
Wenn Du die grad nicht findest, melde Dich, ich kann sie Dir zumailen.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hinweise!

Gern geschehen, ich hoffe, es hat Dir geholfen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Moin, Dicker!

Selbstbehaltsgrenze gegenüber minderjährigen Kindern
Für Erwerbstätige: 1.640,- DM
Für Erwerbslose : 1.425,- DM

Selbstbehaltsgrenze gegenüber der nichtehelichen Mutter
Für Erwerbstätige: 1.960,- DM
Für Erwerbslose : 1.960,- DM

Also ändert sich die Grenze nur gegenüber Deiner Tochter,
gegenüber der Mutter bleibt sie gleich.

Und was hat Priorität? Also mal angenommen, ich kriege 2.200 DM (und bei der Währung zu bleiben) ALG. Was muss ich dann „abgeben“? 240,- an die Mutter und das war´s? Andernfalls würde ich ja mind. einen Mindestbehalt unterschreiten …

Auf jeden Fall schonmal danke bis hier. Falls noch jemand nen Gesetzerstext oder so zum Nachlesen für mich hat (vielleicht auch in EUR) wär das klasse!

Vince.

Und nochmal Moin!

Na denn werd ich mal versuchen, noch ein wenig Klarheit zu verschaffen :smile:

Und was hat Priorität? Also mal angenommen, ich kriege 2.200
DM (und bei der Währung zu bleiben) ALG. Was muss ich dann
„abgeben“? 240,- an die Mutter und das war´s? Andernfalls
würde ich ja mind. einen Mindestbehalt unterschreiten …

Gehen wir mal davon aus, Du hast 2.200 DM ALG. Laut Düsseldorfer Tabelle müßtest Du damit für Deine Tochter einen Regelsatz von etwa 395 Mark Unterhalt zahlen (nur ungefähr).

Wenn also von Deinen 2.200 Mark die 395 weg sind, verbleiben Dir noch ungefähr 1.800 Mark. Damit liegst Du über der Selbstbehaltsgrenze gegenüber Deiner Tochter (1.425 DM), Du mußt also die volle Höhe Unterhalt für Deine Tochter bezahlen.

Mit den verbliebenen 1.800 Mark liegst Du jedoch unter der Selbstbehaltsgrenze gegenüber der nichtehelichen Mutter (1.960 DM), darauf folgt, das Du für die Mutter derzeit nichts zu zahlen bräuchtest.

Vorrang hat immer zuerst der Kindesunterhalt. Der Unterhalt für die Mutter ist demgegenüber immer nachrangig zu behandeln.

Soweit verstanden?

Auf jeden Fall schonmal danke bis hier. Falls noch jemand nen
Gesetzerstext oder so zum Nachlesen für mich hat (vielleicht
auch in EUR) wär das klasse!

Ich könnte Dir heute abend mal zwei Dokumente (MS-Word97) zumailen. In diesen Doc´s ist einmal die Düsseldorfer Tabelle enthalten (in DM & EUR). Zusätzlich sind auch einige Erklärungen zum Umgang damit dabei, ist eigentlich gut verständlich.
Zusätzlich habe ich eine Übersicht über die Selbstbehaltsgrenzen, diese allerdings nur in DM, könnte ich aber auf EUR umrechnen. Auch dabei sind einige Erklärungen enthalten, man kommt eigentlich gut damit klar.
Wenn Du die Doc´s möchtest, geb mir kurz Bescheid. Ich weiß ja nicht, ob Du Word97 öffnen kannst, wenn nicht, gib mir ein Format durch, das Du öffnen kannst. Ich würde dann mal sehen, was ich da tun kann.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich einfach.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

1 Like

Super; Danke!
Danke, Dicker, das hilft doch massiv weiter.
Für die Dokumente wär ich Dir sehr dankbar; Word97 sollte kein Problem sein.

Besten Dank!
Vince.