SELGROS, METRO - Droht Ärger mit Behörden/Anwalt?

Hallo!

Ich betreibe eine gewerbliche Internetpage mit Tonträgerversandhandel.

Nun kaufe ich gern für meinen eigenen Privatbedarf (Lebensmittel, Handwerkerbedarf, etc.) in der METRO/SELGROS ein. In dem Vertrag den man unterschreiben muss steht aber ausdrücklich das man sich verpflichtet alle gekauften Waren zum branchenüblichen Wiederverkauf oder branchenüblichen Eigenbedarf zu verwenden.

Nun habe ich etwas Angst dort regelmäßig meine Lebensmitteleinkäufe zum Privatbedarf und andere private Einkäufe zu tätigen. Ist dies „verboten“ und wenn ja: woher droht der Ärger? Finanzamt? Rechtsanwalt???

Hallo!

selber,

In dem Vertrag den man unterschreiben muss steht aber
ausdrücklich das man sich verpflichtet alle gekauften Waren
zum branchenüblichen Wiederverkauf oder branchenüblichen
Eigenbedarf zu verwenden.

wer will denn beurteilen oder kontrollieren, was branchenüblicher eigenbedarf ist?

Nun habe ich etwas Angst dort regelmäßig meine
Lebensmitteleinkäufe zum Privatbedarf und andere private
Einkäufe zu tätigen. Ist dies „verboten“ und wenn ja: woher
droht der Ärger? Finanzamt? Rechtsanwalt???

gängige praxis ist, daß „metroscheine“ den mitarbeitern zum privateinkauf geliehen werden - soweit es im rahmen bleibt.

seitens der großhändler ist das sicher nicht gern gesehen. aber s.o. (–> wer will …?)
ganz sicher mußt du aber niemandem rechenschaft darüber ablegen, ob du eine schraube oder brett in deine bürowand geschraubt hast oder zuhause (oder wo du deinen kaffee, klopapier oder sonstwas verbraucht hast).
eindeutig nicht branchenübliche kleinigkeiten können immer noch als give aways (werbegeschenke) gelten. und selbst die stereo-anlage könntest du in deinem büro aufgestellt haben.
solltest du aber irgendwelche anschaffungen als investionen von der steuer absetzen wollen, müssen sie auch in deinem betrieb genutzt werden (aber auch das ist tangiert den großhändler nicht - nur das finanzamt.)

beste grüße
ann

Hi!
Der einzige, der Ärger bekommen könnte, ist der Großhandel, denn der darf nur an Wiederverkäufer bzw. für den gewerblichen Bedarf verkaufen. Er muss also sicherstellen, das dies so ist. Aber wie soll er das? Wir kaufen schon seit Jahren ohne Probleme in der Metro und bei anderen Großhändlern ein. Ich glaube mich erinnern zu können, dass wir ein (!) Mal bisher gefragt wurden, ob die Sachen, die wir gekauft hatten, für den gewerblichen Bedarf sind. Dies haben wir natürlich eifrig bejaht. Das war´s dann auch schon. Ich habe noch nie gehört, dass irgend ein Käufer da Ärger bekommen hat.

Ciao
Magenta

hi,

vielleicht eher eigenabsicherung, denn bei metro sind m.E. nach die preise netto ohne ust ausgewiesen. an privat muss die ust aber incl. ausgepreist sein! vielleicht ist es nur eine art belehrungsandrohung das von dort keine gefahr droht, von wegen: „da stand der fernseher kostet 999,- DM und als ich zu hause war, sehe ich das der ja doch 1.159,87 DM gekostet hat - betrug“ …

gruss

showbee

Hi!

In der Metro sind die Preise schon seit Jahren brutto und netto ausgezeichnet. Es gibt allerdings auch noch andere Großhandel, die immer noch nur die Netto-Preise ausweisen.

Ciao
Magenta

HI,

da brauchst du dir keine Gedanken machen. ich habe vier jahre dort gearbeitet und 50 % der Kunden kaufen privat ein. Ausschlaggebend für Metro ist, sich rechtlich abzusichern, obwohl sie jährlich Millionen von Strafen zahlen müssen, weil eben DOCH Privatkunden einkaufen… aber die Rechnung geht für Metro auf, da sie ein vielfaches Ihrer Strafen jährlich auch wieder einnehmen…

gruss snaiper