Hallo!
selber,
In dem Vertrag den man unterschreiben muss steht aber
ausdrücklich das man sich verpflichtet alle gekauften Waren
zum branchenüblichen Wiederverkauf oder branchenüblichen
Eigenbedarf zu verwenden.
wer will denn beurteilen oder kontrollieren, was branchenüblicher eigenbedarf ist?
Nun habe ich etwas Angst dort regelmäßig meine
Lebensmitteleinkäufe zum Privatbedarf und andere private
Einkäufe zu tätigen. Ist dies „verboten“ und wenn ja: woher
droht der Ärger? Finanzamt? Rechtsanwalt???
gängige praxis ist, daß „metroscheine“ den mitarbeitern zum privateinkauf geliehen werden - soweit es im rahmen bleibt.
seitens der großhändler ist das sicher nicht gern gesehen. aber s.o. (–> wer will …?)
ganz sicher mußt du aber niemandem rechenschaft darüber ablegen, ob du eine schraube oder brett in deine bürowand geschraubt hast oder zuhause (oder wo du deinen kaffee, klopapier oder sonstwas verbraucht hast).
eindeutig nicht branchenübliche kleinigkeiten können immer noch als give aways (werbegeschenke) gelten. und selbst die stereo-anlage könntest du in deinem büro aufgestellt haben.
solltest du aber irgendwelche anschaffungen als investionen von der steuer absetzen wollen, müssen sie auch in deinem betrieb genutzt werden (aber auch das ist tangiert den großhändler nicht - nur das finanzamt.)
beste grüße
ann