Guten Morgen!
Eine Frage zum Anrecht von Sozialhilfe bei Studenten.
Der Fall sieht folgendermaßen aus:
Studentin (24) studiert im 9.oder 10. Semester. Bafög erhält sie keins, da das Bafög-Amt zum Studienbeginn den Bafög-Antrag abgelehnt hat. Die Eltern sind geschieden, der Vater ist „neu“ verheiratet und hat mit der Frau zwei kleine schulpflichtige Kinder. Der Vater hat keine Einkommensteuererklärungen gemacht, wodurch diese vom Finanzamt geschätz wurden. Aufgrund dieser geschätzten Bescheide wurde der Bafög-Antrag abgelehnt (zu hohes Einkommen). Unterhalt wurde und wird vom Vater nicht gezahlt. Eine Klage auf Unterhalt hat die Studentin damals aufgrund der familären Umstände nicht in Betracht gezogen. Bisher wohnte die Studentin bei der Mutter. Jetzt muss sie dort ausziehen. Die Studentin ist als studentische Hilfskraft beschäftigt und verdient dort durchschnittlich zwischen 400-500 Euro pro Monat. Mit diesem Einkommen ist eine Wohnung / Studiengebühren / Lebenshaltungskosten etc natürlich nicht finanzierbar.
Bafög wird vom Bafög-Amt in dieser „weiten“ Phase des Studiums abgelehnt. Sie muss wahrscheinlich noch 1 Semester studieren , um ihr Studium abzuschließen. Die Mutter hat vor 3 Jahren Privatinsolvenz angemeldet. Der Vater ist mittlerweile auch nicht mehr beschäftigt, so dass die Einkommensverhältnisse auf väterlicherseite unklar sind.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten von Seiten des Staates finanzielle Hilfe wie Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliches zu erhalten, um eine kleine Wohnung zu fianzieren? Oder kennt jemand eine Behörde/Stelle, die sich mit so einer merkwürdigen Konstellation auskennt und Rechtshilfe anbieten kann?
Vielen Dank schonmal im Voraus für alle Antworten!
LG