Sozialhilfe bzw Wohngeld etc bei Studenten

Guten Morgen!

Eine Frage zum Anrecht von Sozialhilfe bei Studenten.

Der Fall sieht folgendermaßen aus:
Studentin (24) studiert im 9.oder 10. Semester. Bafög erhält sie keins, da das Bafög-Amt zum Studienbeginn den Bafög-Antrag abgelehnt hat. Die Eltern sind geschieden, der Vater ist „neu“ verheiratet und hat mit der Frau zwei kleine schulpflichtige Kinder. Der Vater hat keine Einkommensteuererklärungen gemacht, wodurch diese vom Finanzamt geschätz wurden. Aufgrund dieser geschätzten Bescheide wurde der Bafög-Antrag abgelehnt (zu hohes Einkommen). Unterhalt wurde und wird vom Vater nicht gezahlt. Eine Klage auf Unterhalt hat die Studentin damals aufgrund der familären Umstände nicht in Betracht gezogen. Bisher wohnte die Studentin bei der Mutter. Jetzt muss sie dort ausziehen. Die Studentin ist als studentische Hilfskraft beschäftigt und verdient dort durchschnittlich zwischen 400-500 Euro pro Monat. Mit diesem Einkommen ist eine Wohnung / Studiengebühren / Lebenshaltungskosten etc natürlich nicht finanzierbar.
Bafög wird vom Bafög-Amt in dieser „weiten“ Phase des Studiums abgelehnt. Sie muss wahrscheinlich noch 1 Semester studieren , um ihr Studium abzuschließen. Die Mutter hat vor 3 Jahren Privatinsolvenz angemeldet. Der Vater ist mittlerweile auch nicht mehr beschäftigt, so dass die Einkommensverhältnisse auf väterlicherseite unklar sind.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten von Seiten des Staates finanzielle Hilfe wie Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliches zu erhalten, um eine kleine Wohnung zu fianzieren? Oder kennt jemand eine Behörde/Stelle, die sich mit so einer merkwürdigen Konstellation auskennt und Rechtshilfe anbieten kann?

Vielen Dank schonmal im Voraus für alle Antworten!

LG

Die Situation ist nicht merkwürdig, sondern glasklar.
Der Staat steht hier nicht in der Pflicht, sondern der Vater!
Also gefälligst mal ein offenes Gespräch mit ihm führen, das das Geld gebraucht wird, im schlimmsten Fall einen Kompromiss dass man ihm einen Teil des Geldes wieder zurückzahlt.
Wenn er sich weiter weigert, mit einer Klage drohen. So blöd das auch ist, aber der Vater ist ja eindeutig der, der sich zuerst beschissen verhalten hat gegenüber seinem Kind!

Wenn er sich zu der Klage nicht durchringen kann, ist der Student dann nun mal selber schuld…

Ich glaube mit dem Vater wird das nicht ganz so einfach sein. Bin als Mutter in ähnlicher, wie beschriebener Situation. Wenn Vater neu verheiratet geht die neue Ehefrau, dem unterhaltsberechtigtem Kind aus erster Ehe nämlich vor. Dies gilt nur bei erwachsenen Kindern, die eigenen Hausstand haben. M.E. wäre hier der Anspruch auf Bafög gegeben, wenn Vater tatsächlich zu niedriges Einkommen hat und neue Ehefrau kein Einkommen hat. Leider werden Schulden der Eltern beim Bafög nicht berücksichtigt, es wird eben so getan bei der Berechnung als hätten sie keine Ratenverpflichtungen.Insolvenz wird deshalb auch nicht berücksichtigt. Grundsatz ist: Kindesunterhalt geht vor Schuldentilgung.
Ich empfhele nochmal mit Bafögamt und Vater zu klären. Sonst muss eben ein Studienkredit her. Gibts zu günstigen Konditionen bei der KFW Bank.