Sozialhilfe, Eltern, Bafög

Guten Tag

meine Eltern wohnen zur Zeit von Sozialhilfe. Ich bin Student, wohne getrennt und beziehe Bafög (500 Euro).

Meine Frage wäre: wenn ich bei meinen Eltern einziehe, wird ihre Sozialhilfe um diese 500 Euro gekürzt? Keiner von uns 3 hat (weitere) Einkommen. Mein Vater ist schwerbehindert (arbeitsunfähig).

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Andrey

Ich bin zwar kein Experte in Sachen Sozialamt, aber
meines Wissens nach, wird das Bafög komplett gestrichen, wenn man wieder bei seinen Eltern einzieht.
Allerdings gibt es da einige Sonderregelungen, wann dies nicht zutrifft bzw. wann man Elternunabhängiges Bafög bekommt.
Also wenn, dann würdest du höchstens deinen Anspruch auf Bafög verlieren, aber deinen Eltern dürfte da wohl kaum was abgezogen werden.

Grüße
Novalee

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Ich bin zwar kein Experte in Sachen Sozialamt, aber
meines Wissens nach, wird das Bafög komplett gestrichen, wenn
man wieder bei seinen Eltern einzieht.

hi nova,

das ist schlichtweg falsch! „elternunabhängiges“ passt zwar sprachlich in das problem rein, bedeutet aber was ganz anderes im bafög.

im beschriebenen fall wird das bafög allerhöchstens um die zuschläge für auswärtiges wohnen gekürzt (§ 13 Abs. 2 Bafög - kürzung um voraussichtlich 89 EUR!).

durch den umzug ändert sich nix weiteres am bafög!

inwieweit durch den bafög-empfänger sozialhilfe der eltern gekürzt wird, weiss ich nicht. wollte bloss den fehler korrigieren…

mfg vom

showbee

HI Showbee

Kann sein, daß meine Informationen etwas veraltet sind. Mir wurde damals gesagt, daß ich keinen Anspruch hätte, wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehen würde. Und da war ich leider auch nicht die Einzige, die das erlebt hat.

das ist schlichtweg falsch! „elternunabhängiges“ passt zwar
sprachlich in das problem rein, bedeutet aber was ganz anderes
im bafög.

warum? weißt du wie alt er ist, oder ob er schonmal eine Ausbildung gemacht und abgeschlossen hat etc.?
Das sind zwar Sonderfälle aber sie kommen vor und wenn er zu einem solchen gehört, wird es wohl kaum Kürzungen geben. Erst recht nicht bei den Eltern.

Aber mal davon abgesehen. HIer geht es nur um einen Umzug und nicht um die Bewilligung von Bafög.
Wenn er sich heute ans Telefon hängt hat er die Antwort bestimmt innerhalb von 5 Min. und viellicht klärt er uns dann auf. Das erspart eine Menge Schreibzeit :smile:

im beschriebenen fall wird das bafög allerhöchstens um die
zuschläge für auswärtiges wohnen gekürzt (§ 13 Abs. 2 Bafög -
kürzung um voraussichtlich 89 EUR!).

Im Zweifelsfall gebe ich dir recht :smile:

Grüße
Novalee

Hi,
normalerweise müsste das Sozialamt dann deinen Eltern nur noch 2/3 der Miete zahlen, 1/3 müsstest du zahlen - von deinem Bafög. Ob du das zahlen kannst oder nicht, interessiert das Sozialamt in der Regel nicht. Wer wohnt, muss auch zahlen. Ansonsten verbleibt dir dein Bafög, denn du musst ja auch von was leben und unterhaltsfähig bist du mit dem Einkommen nicht. Es könnte höchstens noch sein, dass das Sozialamt deinen Eltern eine Kostgeldpauschale von ca. 25,- Euro anrechnet, die du ihnen dann zahlen müsstest. Am Besten wäre es, vorher mit dem Sachbearbeiter deiner Eltern zu sprechen, der ist zur Beratung verpflichtet und müsste euch genau Auskunft geben, wie sich die Sozialhilfehöhe deiner Eltern ändert, wenn du dort einziehst.

Gruß
Nelly