HI Showbee
Kann sein, daß meine Informationen etwas veraltet sind. Mir wurde damals gesagt, daß ich keinen Anspruch hätte, wenn ich wieder zu meinen Eltern ziehen würde. Und da war ich leider auch nicht die Einzige, die das erlebt hat.
das ist schlichtweg falsch! „elternunabhängiges“ passt zwar
sprachlich in das problem rein, bedeutet aber was ganz anderes
im bafög.
warum? weißt du wie alt er ist, oder ob er schonmal eine Ausbildung gemacht und abgeschlossen hat etc.?
Das sind zwar Sonderfälle aber sie kommen vor und wenn er zu einem solchen gehört, wird es wohl kaum Kürzungen geben. Erst recht nicht bei den Eltern.
Aber mal davon abgesehen. HIer geht es nur um einen Umzug und nicht um die Bewilligung von Bafög.
Wenn er sich heute ans Telefon hängt hat er die Antwort bestimmt innerhalb von 5 Min. und viellicht klärt er uns dann auf. Das erspart eine Menge Schreibzeit
im beschriebenen fall wird das bafög allerhöchstens um die
zuschläge für auswärtiges wohnen gekürzt (§ 13 Abs. 2 Bafög -
kürzung um voraussichtlich 89 EUR!).
Im Zweifelsfall gebe ich dir recht
Grüße
Novalee