Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

da ich heute das erste mal bei wer-weiß-was bin, hoffe ich das Sie mir bei meiner Frage helfen können.
Folgender Sachverhalt:

meine Tochter 16. Jahre hat seit 2004 einen Behinderungsgrad von 40%. Nun haben wir Anfang 2009 einen neuen Antrag auf Erhöhung gestellt, der im Mai abgelehnt wurde. Die erneute Entscheidung auf unseren Widerspruch steht aber noch aus. Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Wir leben seit Juli 2009 nicht mehr in Deutschland, sondern in Liechtenstein. Muss das Versorgungsamt in Deutschland daher unseren Antrag noch bearbeiten? Oder wer wäre dann für uns künftig zuständig?
Ich hoffe Sie können uns weiter helfen.

Mit freundlichen Grüssen suchender 1969

Hallo, Entschuldigung, dass ich jetzt erst antworte, da ich im Büro nach einer Antwort gesucht habe.

Dieser Schutz nach dt. Gesetzen glt gemäß dem allgem. Teil des Sozialgesetzbuches nur in Deutschland. In Liechtenstein gibt es eigene Gesetze, wonach Sie sich erkundigen sollten. Im Internet finden Sie auch entspr. Beratungsstellen, die Sie unterstützen können.
Den dt. Behörden sollten Sie sagen, dass Sie nach L. verzogen sind und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.
Viele Grüße

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