Spaß mit der GEZ Teil XXXXXX

Hallo,

hier eine ziemlich komplizierte Geschichte zur GEZ, die in ähnlicher Form aber vermutlich häufiger vorkommt. Sorry für die Länge.

Der Sohn einer Familie zieht im September 2005 von zuhause aus und meldet sich an seinem neuen Wohnort als neuer Rundfunkteilnehmer mit TV und Radio ordnungsgemäß an.

In 2010 geht die GEZ offenbar ihren Adressdatenbestand durch, denn ihr fällt auf, dass an der Adresse des Vaters anscheinend keine Rundfunkgeräte angemeldet sind, und schreibt dem Vater einen Brief, er möge so fair sein, eine Anmeldung durchzuführen.

Der Vater schreibt daraufhin der GEZ ehrlicherweise (bzw. dummerweise), dass er seit 2005 Geräte ordnungsgemäß angemeldet und betrieben hat, und dass er von sich aus nie eine Abmeldung vorgenommen hat und das Ausbleiben der GEZ-Gebühren-Abbuchung nicht nachvollziehen kann. Daraufhin bekommt der Vater einen Brief der GEZ, wonach er die seit Sept. 2005 ausstehenden GEZ-Gebühren nachzuzahlen hat.

Im Anruf bei der GEZ wird der Grund für die Verwechselung deutlich: die Vornamen des Sohns enthalten auch den Rufnamen des Vaters. Die GEZ war nach der Anmeldung des Sohns Sept. 2005 davon ausgegangen, es handele sich um die Person des Vaters (wegen der Vornamen), und hat den Gebühreneinzug vom Konto des Vaters gestoppt. Sohn und Vater wurden verwechselt, weil der GEZ keine Geburtsdaten vorliegen, und weil die Vornamen des Sohns den Vornamen des Vaters enthalten (Rufnamen sind allerdings nicht identisch, und Sohn und Vater werden trotz ihrer vorgeblichen „Identität“ korrekt von der GEZ mit ihren Rufnamen angeschrieben, also weiß die GEZ prinzipiell, dass es sich um verschiedene Personen handelt). Außerdem besitzt der Sohn die TNR (Teilnehmernummer) des Vaters, ohne dies zu wissen und ohne auch davon ausgehen zu müssen, und hat seit Sept. 2005 GEZ-Gebühren gezahlt, von denen die GEZ annimmt, es handele sich um die Zahlungen des Vaters.

Die GEZ schreibt dem Vater, er müsse seit Sept. 2005 alle Gebühren nachzahlen, in dem Falle in Höhe von ca. 900EUR, da er es versäumt hat, den Grund für die ausbleibenden Abbuchungen zu ermitteln und da er unverändert Geräte zum Empfang bereitgehalten hat. Der Sohn hat unter der „Vater-TNR“ seine Rundfunkgeräte korrekt angemeldet und dafür die Gebühren bezahlt, er hat nichts für die Geräte seiner Eltern bezahlt.

Dazu nun folgende Fragen:

1.) Gibt es im Falle dieser vom Vater noch zu leistenden Gebühren eine Verjährungsfrist? Angeblich gibt es keine, denn die Geräte zum Empfang wurden die gesamte Zeit bereitgehalten, die Gebührenzahlung wäre also erforderlich gewesen. Die GEZ hat die ausbleibenden Zahlungen allerdings erst nach fünf Jahren bemerkt, und dies auch nur, weil der Vater ehrlicherweise (dummerweise) selbst den Besitz und den Betrieb der Rundfunkgeräte zugegeben hat. Dies könnte er allerdings vielleicht noch widerrufen, so als habe er aufgrund der unklaren Situation im ersten Moment falsche Schlüsse gezogen, sozusagen.

2.) Ist man immer verpflichtet, ausbleibenden Abbuchungen nachzugehen, wenn diese Abbuchungen z.B. vierteljährlich geleistet werden und nicht in allen Kontoauszügen aufgeführt werden?

3.) Wenn die GEZ feststellt, dass offenbar ein Umzug stattgefunden haben könnte, weil jemand eine neue Adresse besitzt, müsste sie den fraglichen Teilnehmer nicht zunächst schriftlich kontaktieren, ob es sich um einen Umzug EINES Teilnehmers handelt, oder ob tatsächlich eine NEUER Teilnehmer angemeldet werden soll?

4.) Da der Sohn sich als vollständig neuer Teilnehmer angemeldet hat, müsste der GEZ aufgefallen sein, dass eine „gewisse“ namentliche Übereinstimmung mit dem Vater bestahden hat, der bereits GEZ-angemeldet ist, also eine Neuanmeldung nicht erforderlich war, sondern eine Ummeldung bzw. eine Änderungsmeldung. Sie hätte also den Umständen genauer auf den Grund gehen müssen, zumal der Sohn sich mit seiner Neuanmeldung vollkommen korrekt verhalten hat und auch anschließend seiner Gebührenzahlung immer nachgekommen ist. Die GEZ besteht nun darauf, dass der Fehler beim Vater liege, der seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, dabei hat der Vater nie eine Änderung eingereicht und war davon ausgegangen, dass die GEZ selbst für die Abbuchung zu sorgen habe.

5.) Rein hypothetisch gesehen: der Vater könnte seinen Brief an die GEZ einfach widerrufen wegen der irreführenden Situation, den Brief also, wonach er seit Sept. 2005 Rundfunkgeräte angemeldet und betriebsbereit bereithält, und eine Neuanmeldung durchführen, so wie es die GEZ ursprünglich geschrieben hatte ("… wir können unter Ihrer Adresse keine Rundfunkgeräte… ermitteln… Seien Sie fair und melden Sie sich an…). Dann würde er, ohne die Gebühren nachzuzahlen, ab aktuellem Datum die GEZ-Gebühren normal zahlen.

Die GEZ hat außer dem ehrlichen und vorschnellen Schreiben nichts in der Hand. Wie soll die GEZ gegebenenfalls beweisen, dass der Vater zwischen Sept. 2005 und 2010 tatsächlich ein TV-Gerät und Radio besessen und benutzt hat, für die er keine GEZ-Gebühren gezahlt hat? Immerhin ist die GEZ davon ausgegangen, dass der Betreiber im Sept. 2005 umgezogen war und seine Geräte (nachweislich) angemeldet, betrieben und dafür GEZ-Gebühren gezahlt hat.

Wie seht Ihr den Sachverhalt?

Danke für jeden Hinweis und viele Grüße,
Crypto.

Der Sohn einer Familie zieht im September 2005 von zuhause aus
und meldet sich an seinem neuen Wohnort als neuer
Rundfunkteilnehmer mit TV und Radio ordnungsgemäß an.

Hätte ich nicht gemacht aber nun gut.

In 2010 geht die GEZ offenbar ihren Adressdatenbestand durch,
denn ihr fällt auf, dass an der Adresse des Vaters anscheinend
keine Rundfunkgeräte angemeldet sind, und schreibt dem Vater
einen Brief, er möge so fair sein, eine Anmeldung
durchzuführen.

Der Vater schreibt daraufhin der GEZ ehrlicherweise (bzw.
dummerweise), dass er seit 2005 Geräte ordnungsgemäß
angemeldet und betrieben hat, und dass er von sich aus nie
eine Abmeldung vorgenommen hat und das Ausbleiben der
GEZ-Gebühren-Abbuchung nicht nachvollziehen kann. Daraufhin
bekommt der Vater einen Brief der GEZ, wonach er die seit
Sept. 2005 ausstehenden GEZ-Gebühren nachzuzahlen hat.

Steht im Brief eine Rechtsgrundlage? Paragraphen wären hier toll.
Forderungen ohne Rechtsgrundlage sind grundsätzlich an zu zweifeln.

Im Anruf bei der GEZ wird der Grund für die Verwechselung
deutlich: die Vornamen des Sohns enthalten auch den Rufnamen
des Vaters. Die GEZ war nach der Anmeldung des Sohns Sept.
2005 davon ausgegangen, es handele sich um die Person des
Vaters (wegen der Vornamen), und hat den Gebühreneinzug vom
Konto des Vaters gestoppt. Sohn und Vater wurden verwechselt,
weil der GEZ keine Geburtsdaten vorliegen, und weil die
Vornamen des Sohns den Vornamen des Vaters enthalten (Rufnamen
sind allerdings nicht identisch, und Sohn und Vater werden
trotz ihrer vorgeblichen „Identität“ korrekt von der GEZ mit
ihren Rufnamen angeschrieben, also weiß die GEZ prinzipiell,
dass es sich um verschiedene Personen handelt). Außerdem
besitzt der Sohn die TNR (Teilnehmernummer) des Vaters, ohne
dies zu wissen und ohne auch davon ausgehen zu müssen, und hat
seit Sept. 2005 GEZ-Gebühren gezahlt, von denen die GEZ
annimmt, es handele sich um die Zahlungen des Vaters.

Auf gut deutsch: Die GEZ hat mal wieder scheiße gebaut.

Die GEZ schreibt dem Vater, er müsse seit Sept. 2005 alle
Gebühren nachzahlen, in dem Falle in Höhe von ca. 900EUR, da
er es versäumt hat, den Grund für die ausbleibenden
Abbuchungen zu ermitteln und da er unverändert Geräte zum
Empfang bereitgehalten hat. Der Sohn hat unter der „Vater-TNR“
seine Rundfunkgeräte korrekt angemeldet und dafür die Gebühren
bezahlt, er hat nichts für die Geräte seiner Eltern bezahlt.

Das ist falsch, unter der Teilnehmernummer des Vaters wurden die Beiträge ja bezahlt, es wurde nur von einem anderen Girokonto abgebucht. Das GEZ-Konto des Vaters ist ausgeglichen.
Rechtlich gesehen könnten Nachforderungen an den Sohn gestellt werden.(Das sollte man denen aber nicht sagen, die machen das sonst tatsächlich.)

Dazu nun folgende Fragen:

1.) Gibt es im Falle dieser vom Vater noch zu leistenden
Gebühren eine Verjährungsfrist? Angeblich gibt es keine, denn
die Geräte zum Empfang wurden die gesamte Zeit bereitgehalten,
die Gebührenzahlung wäre also erforderlich gewesen. Die GEZ
hat die ausbleibenden Zahlungen allerdings erst nach fünf
Jahren bemerkt, und dies auch nur, weil der Vater
ehrlicherweise (dummerweise) selbst den Besitz und den Betrieb
der Rundfunkgeräte zugegeben hat. Dies könnte er allerdings
vielleicht noch widerrufen, so als habe er aufgrund der
unklaren Situation im ersten Moment falsche Schlüsse gezogen,
sozusagen.

Nach § 4 Abs.4 RfGebStV in der aktuellen Fassung verjähren die Gebührenansprüche der GEZ in 3 Jahren.
„Die Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB über die regelmäßige Verjährung.“
Danach beträgt die allgemeine Verjährung 3 Jahre, vgl. §195 BGB.

2.) Ist man immer verpflichtet, ausbleibenden Abbuchungen
nachzugehen, wenn diese Abbuchungen z.B. vierteljährlich
geleistet werden und nicht in allen Kontoauszügen aufgeführt
werden?

Das Lastschriftverfahren wird von der GEZ ja gerade damit beworben, dass der Teilnehmer sich um nichts kümmern braucht.
Wenn also ausreichende Deckung vorhanden ist hat der Teilnehmer alles richtig gemacht.

3.) Wenn die GEZ feststellt, dass offenbar ein Umzug
stattgefunden haben könnte, weil jemand eine neue Adresse
besitzt, müsste sie den fraglichen Teilnehmer nicht zunächst
schriftlich kontaktieren, ob es sich um einen Umzug EINES
Teilnehmers handelt, oder ob tatsächlich eine NEUER Teilnehmer
angemeldet werden soll?

Der Sohn hat sich doch ANGEMELDET, den Vater nicht UMGEMELDET, der Fehler liegt hier definitiv seitens der GEZ.

4.) Da der Sohn sich als vollständig neuer Teilnehmer
angemeldet hat, müsste der GEZ aufgefallen sein, dass eine
„gewisse“ namentliche Übereinstimmung mit dem Vater bestahden
hat, der bereits GEZ-angemeldet ist, also eine Neuanmeldung
nicht erforderlich war, sondern eine Ummeldung bzw. eine
Änderungsmeldung. Sie hätte also den Umständen genauer auf den
Grund gehen müssen, zumal der Sohn sich mit seiner
Neuanmeldung vollkommen korrekt verhalten hat und auch
anschließend seiner Gebührenzahlung immer nachgekommen ist.
Die GEZ besteht nun darauf, dass der Fehler beim Vater liege,
der seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, dabei
hat der Vater nie eine Änderung eingereicht und war davon
ausgegangen, dass die GEZ selbst für die Abbuchung zu sorgen
habe.

Die GEZ lügt mal wieder um ab zu kassieren, der Vater hat definitiv nichts falsch gemacht.

5.) Rein hypothetisch gesehen: der Vater könnte seinen Brief
an die GEZ einfach widerrufen wegen der irreführenden
Situation, den Brief also, wonach er seit Sept. 2005
Rundfunkgeräte angemeldet und betriebsbereit bereithält, und
eine Neuanmeldung durchführen, so wie es die GEZ ursprünglich
geschrieben hatte ("… wir können unter Ihrer Adresse keine
Rundfunkgeräte… ermitteln… Seien Sie fair und melden Sie
sich an…). Dann würde er, ohne die Gebühren nachzuzahlen, ab
aktuellem Datum die GEZ-Gebühren normal zahlen.

Das sollte der Vater tun, die GEZ müsste Beweisen, dass im Zwischenzeitraum Geräte bereit gehalten wurden, und das kann sie nicht.

Die GEZ hat außer dem ehrlichen und vorschnellen Schreiben
nichts in der Hand. Wie soll die GEZ gegebenenfalls beweisen,
dass der Vater zwischen Sept. 2005 und 2010 tatsächlich ein
TV-Gerät und Radio besessen und benutzt hat, für die er keine
GEZ-Gebühren gezahlt hat? Immerhin ist die GEZ davon
ausgegangen, dass der Betreiber im Sept. 2005 umgezogen war
und seine Geräte (nachweislich) angemeldet, betrieben und
dafür GEZ-Gebühren gezahlt hat.

gar nicht

Wie seht Ihr den Sachverhalt?

Heute schon abGEZockt?
Die Bevölkerung muss für deren Geldgier leiden.

Stell Deine Frage noch mal im Forum unter
www.gez-boykott.de
da wird man sicherlich mehr zum Thema sagen können.

Ein Schwank aus meiner Jugend
N´abend,

das Problem mit / ohne Geburtsdatum ist mir von meinem Vater auch sehr wohl bekannt.

Im zarten Alter von Mitte 50 hat er auch eine Zahlungsaufforderung bekommen, er möge doch seine Rundfunkgeräte im Hause seiner Eltern anmelden, jetzt wo doch gerade die Berufsausbildung angefangen hat. Wir haben uns herzhaft amüsiert, vorallem weil er seit Jahrzehnten bezahlt.

Die leben doch wohl in einer anderen Hemisphäre.

LG
S_E