Hallo,
hier eine ziemlich komplizierte Geschichte zur GEZ, die in ähnlicher Form aber vermutlich häufiger vorkommt. Sorry für die Länge.
Der Sohn einer Familie zieht im September 2005 von zuhause aus und meldet sich an seinem neuen Wohnort als neuer Rundfunkteilnehmer mit TV und Radio ordnungsgemäß an.
In 2010 geht die GEZ offenbar ihren Adressdatenbestand durch, denn ihr fällt auf, dass an der Adresse des Vaters anscheinend keine Rundfunkgeräte angemeldet sind, und schreibt dem Vater einen Brief, er möge so fair sein, eine Anmeldung durchzuführen.
Der Vater schreibt daraufhin der GEZ ehrlicherweise (bzw. dummerweise), dass er seit 2005 Geräte ordnungsgemäß angemeldet und betrieben hat, und dass er von sich aus nie eine Abmeldung vorgenommen hat und das Ausbleiben der GEZ-Gebühren-Abbuchung nicht nachvollziehen kann. Daraufhin bekommt der Vater einen Brief der GEZ, wonach er die seit Sept. 2005 ausstehenden GEZ-Gebühren nachzuzahlen hat.
Im Anruf bei der GEZ wird der Grund für die Verwechselung deutlich: die Vornamen des Sohns enthalten auch den Rufnamen des Vaters. Die GEZ war nach der Anmeldung des Sohns Sept. 2005 davon ausgegangen, es handele sich um die Person des Vaters (wegen der Vornamen), und hat den Gebühreneinzug vom Konto des Vaters gestoppt. Sohn und Vater wurden verwechselt, weil der GEZ keine Geburtsdaten vorliegen, und weil die Vornamen des Sohns den Vornamen des Vaters enthalten (Rufnamen sind allerdings nicht identisch, und Sohn und Vater werden trotz ihrer vorgeblichen „Identität“ korrekt von der GEZ mit ihren Rufnamen angeschrieben, also weiß die GEZ prinzipiell, dass es sich um verschiedene Personen handelt). Außerdem besitzt der Sohn die TNR (Teilnehmernummer) des Vaters, ohne dies zu wissen und ohne auch davon ausgehen zu müssen, und hat seit Sept. 2005 GEZ-Gebühren gezahlt, von denen die GEZ annimmt, es handele sich um die Zahlungen des Vaters.
Die GEZ schreibt dem Vater, er müsse seit Sept. 2005 alle Gebühren nachzahlen, in dem Falle in Höhe von ca. 900EUR, da er es versäumt hat, den Grund für die ausbleibenden Abbuchungen zu ermitteln und da er unverändert Geräte zum Empfang bereitgehalten hat. Der Sohn hat unter der „Vater-TNR“ seine Rundfunkgeräte korrekt angemeldet und dafür die Gebühren bezahlt, er hat nichts für die Geräte seiner Eltern bezahlt.
Dazu nun folgende Fragen:
1.) Gibt es im Falle dieser vom Vater noch zu leistenden Gebühren eine Verjährungsfrist? Angeblich gibt es keine, denn die Geräte zum Empfang wurden die gesamte Zeit bereitgehalten, die Gebührenzahlung wäre also erforderlich gewesen. Die GEZ hat die ausbleibenden Zahlungen allerdings erst nach fünf Jahren bemerkt, und dies auch nur, weil der Vater ehrlicherweise (dummerweise) selbst den Besitz und den Betrieb der Rundfunkgeräte zugegeben hat. Dies könnte er allerdings vielleicht noch widerrufen, so als habe er aufgrund der unklaren Situation im ersten Moment falsche Schlüsse gezogen, sozusagen.
2.) Ist man immer verpflichtet, ausbleibenden Abbuchungen nachzugehen, wenn diese Abbuchungen z.B. vierteljährlich geleistet werden und nicht in allen Kontoauszügen aufgeführt werden?
3.) Wenn die GEZ feststellt, dass offenbar ein Umzug stattgefunden haben könnte, weil jemand eine neue Adresse besitzt, müsste sie den fraglichen Teilnehmer nicht zunächst schriftlich kontaktieren, ob es sich um einen Umzug EINES Teilnehmers handelt, oder ob tatsächlich eine NEUER Teilnehmer angemeldet werden soll?
4.) Da der Sohn sich als vollständig neuer Teilnehmer angemeldet hat, müsste der GEZ aufgefallen sein, dass eine „gewisse“ namentliche Übereinstimmung mit dem Vater bestahden hat, der bereits GEZ-angemeldet ist, also eine Neuanmeldung nicht erforderlich war, sondern eine Ummeldung bzw. eine Änderungsmeldung. Sie hätte also den Umständen genauer auf den Grund gehen müssen, zumal der Sohn sich mit seiner Neuanmeldung vollkommen korrekt verhalten hat und auch anschließend seiner Gebührenzahlung immer nachgekommen ist. Die GEZ besteht nun darauf, dass der Fehler beim Vater liege, der seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sei, dabei hat der Vater nie eine Änderung eingereicht und war davon ausgegangen, dass die GEZ selbst für die Abbuchung zu sorgen habe.
5.) Rein hypothetisch gesehen: der Vater könnte seinen Brief an die GEZ einfach widerrufen wegen der irreführenden Situation, den Brief also, wonach er seit Sept. 2005 Rundfunkgeräte angemeldet und betriebsbereit bereithält, und eine Neuanmeldung durchführen, so wie es die GEZ ursprünglich geschrieben hatte ("… wir können unter Ihrer Adresse keine Rundfunkgeräte… ermitteln… Seien Sie fair und melden Sie sich an…). Dann würde er, ohne die Gebühren nachzuzahlen, ab aktuellem Datum die GEZ-Gebühren normal zahlen.
Die GEZ hat außer dem ehrlichen und vorschnellen Schreiben nichts in der Hand. Wie soll die GEZ gegebenenfalls beweisen, dass der Vater zwischen Sept. 2005 und 2010 tatsächlich ein TV-Gerät und Radio besessen und benutzt hat, für die er keine GEZ-Gebühren gezahlt hat? Immerhin ist die GEZ davon ausgegangen, dass der Betreiber im Sept. 2005 umgezogen war und seine Geräte (nachweislich) angemeldet, betrieben und dafür GEZ-Gebühren gezahlt hat.
Wie seht Ihr den Sachverhalt?
Danke für jeden Hinweis und viele Grüße,
Crypto.