Städtische Kanalisation - wer zahlt?

Hallo liebe Weise und Wissende,

nehmen wir mal den folgenden Fall an,

ein Hauseigentümer hat binnen weniger Monate mehrfach das Problem verstopfter Rohre.
Insbesondere tritt der Fall jedesmal an Sonn- und Feiertagen auf.

Beim dritten Mal kommt die Rohrreinigung dank Kanalkamera und direkter Inspektion der öffentlichen Kanalisation zum Schluss, dass keinerlei Störungsherd im Hausanschluss besteht, sondern der öffentliche Kanal den Rückstau verursacht.

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Jetzt zum Fragen-Anteil:
1 - Ist der Hauseigentümer in diesem Fall tatsächlich selbst für die Kosten verantwortlich, oder kann er die Reinigungskosten der Stadt (zumindest teilweise) in Rechnung stellen?

2 - Wer zahlt die Reinigung der öffentlichen Kanalisation, wenn der Hauseigentümer fordert, dass dies zur Verhinderung weiterer Verstopfungen schnellstmöglichst erledigt wird?

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Gruß und Danke,
ein eher ratloser Michael

Hallo,

versuch macht kluch…

Probiers doch einfach, schicke deine bisherigen Rechnungen an die Gemeinde, schreib das Problem dazu und dass du Beweise hast und warte, was kommt.
Nach 8 Wochen mal nachfragen…

Grüße
miamei

Hallo !

Nun,den Hauptkanal zu spülen und dort ggf. nach Ursachen für eine Aufstauung zu suchen ist Sache der Stadt(od. Betreiber des Abwassernetztes). Aber das kann man ja als Anlieger nicht anfordern.

Weiss denn die Stadt überhaupt von dem Problem ?

Dann aber schnell melden,denn ohne Meldung kein Schadenersatz.

Ob sie haften müssen,ist nicht so klar. Bei unvorhersehbaren Fehlern kaum,bei unterlassener Wartung/Reinigung des Kanals schon eher.

Ich bin mir nicht so sicher,ob die Aussage der Kanalreinigungsfirma zutrifft,denn es müsste viel mehr Geschädigte haben,denn wenn es vor dem Zulauf des einen Hauses aufstaut und zurückfließt,dann gegen die Gefällerichtung des Hauptkanals alle höherliegenden Einleiter früher oder später auch.

Das kann nicht unbemerkt bleiben.

Wenn da im eigenen Strang nur ein kleiner Schaden am Rohr ist,etwa eine Wurzel oder ein Dichtring guckt raus,dann bleibt immer etwas hängen von den Feststoffen,die dann mit der Zeit anwachsen und sperren. Selbst bei völlig einwandfreiem Rohr,kann ein falsches Gefälle zum ablagern und aufstauen führen.
Aber das alles sieht man mit der Kamerafahrt,ist gespültes Rohr trockengelaufen,dann stimmt auch das Gefälle. Taucht Kamera in Wasser ein,dann stimmt etwas nicht.

MfG
duck313

Hallo,

ist die Verstopfung des Kanals auf dem eigenen Grundstück,
dann ist der Hauseigentümer für den Schaden zuständig.

Wenn die Verstopfung zwischen dem Hauptkanal und dem Grundstück vorliegt, kommt es auf die Satzung der jeweiligen Gemeinde an.

Bei einigen Gemeinden liegt hier die Haftung bei dem Hauseigentümer,
bei anderen bei der Gemeinde.

Wenn der Hauseigentümer für den Schaden haftet, besteht evt.
die Möglichkeit, dass dies über die Wohngebäudeversicherung
abgedeckt ist.

Gruß Merger

Nochmal Rückfrage
Hallöchen,

danke erst mal für die durchaus brauchbaren Informationen.

Nehmen wir jetzt mal an, die Hauptleitung der Kanalisation der Straße sei abgesackt, etwa 20m entfernt vom Haus des Geschädigten.

Die Stadt sei über diesen Zustand bereits seit geraumer Zeit informiert und „plane bereits am St. Nimmerleinstag eine Sanierung“. Ist sie damit aus der Verantwortung raus?

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Nehmen wir des weiteren an, dass die Verstopfungen im Haus des Anliegers durch Rückstau-Fäkalien der Hauptleitung entstehen, die bei hohem Niederschlagsaufkommen von außen in dessen Hausanschluss entstehen.
Ist das dann „sein eigenes Problem“?
Greift nicht das Verursacher-Prinzip?

und den letzten Teil verstehe ich nicht ganz: Warum genau soll der Geschädigte auch noch „haftbar“ sein?
Kann der Staat jetzt für seine Nachlässigkeit noch die Geschädigten belangen?

Gruß und Dank,
Michael

Hallo,

meine vorigen Antworten, bezogen sich nicht auf einen verursachten Schaden der Hauptleitung, sondern auf Ableitungen des Hauptkanals zum Haus. Wer für Schäden vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze zuständig ist findet man in der Satzung der Gemeinde.
Innerhalb des Grundstücksgrenzen ist der Hauseigentümer zuständig.

Die Schadensursache wurde auch im ersten Text nicht angegeben,
und muss vermutlich auch noch gefunden werden.

Ein Beispiel hierzu: Durch die Wurzeln eines Baumes, der auf dem Versicherungsgrundstück steht bricht der Kanal.
Ist für einen solchen Schaden die Gemeinde zuständig ???

Selbst wenn die Gemeinde der Verursacher des Schadens ist und für Schäden am Haus oder Hausrat aufkommen muss, wird nur der Zeitwert erstattet. Also auch in diesem Fall wäre es sinnvoll Kontakt mit der
Wohngebäude/Hausrat-Versicherung aufzunehmen, da diese meistens den Neuwert zahlt (vgl. hierzu die Vertragsbedingungen).

Gruß Merger

Juristendeutsch …
Hallo,

ich habe Folgendes ausgegraben:

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"Bei Mängeln oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Wolkenbrüchen, Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Wasserablauf hervorgerufen werden, hat weder der Anschlussberechtigte noch der Benutzungsberechtigte gegen die Stadt einen Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung oder Minderung der Abwassergebühren.

Das gleiche gilt bei Mängeln oder Schäden, die durch Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzung der öffentlichen Abwasseranlage oder von Teilen dieser Anlage entstehen, es sei denn, dass die Stadt oder ihre Vertreter oder Beauftragten diese Störung ohne betriebliche Notwendigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben."

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Soweit klar: Wolkenbruch, Kanal läuft über, Hausleitung voll Fäkalien. Pech gehabt.

Aber -
Ein grober Mangel in der öffentlichen Kanalisation sei seit geraumer Zeit bekannt, eine Behebung erst in einigen Jahren „geplant“.

Hat damit der Hausbesitzer einfach zu erdulden, dass der Mangel in der öffentlichen Kanalisation ihm bis dahin Schäden in vermutlich fünfstelliger Höhe schon allein an Rohrreinigungskosten bescheren wird?

Kann die Stadt hier einfach sagen, „Wir tun erstmal die nächsten Jahre gar nichts, sieh zu, wie Du in unserer Sch… (im wahrsten Sinne des Wortes) ertrinkst“ ?

Hat der Hausbesitzer hier überhaupt irgendwelche Rechte außer Umziehen?

Gruß,
Michael
Gruß und Danke,
Michael