Steuerbescheid - ohne Ablehnung

Das FA hat den EST-Bescheid geschickt.
Ein beantragter Sachverhalt wurde nicht anerkannt und daher nicht steuermindernd bewertet. Ein entsprechende Ablehnungsbegründung wurde nicht angefügt. Man kann die Ablehnung nur daran erkennen, dass die Zahl in der entsprechende Spalte anders lautet?
War das so richtig?

Steuerbescheid - Begründung gem, § 121 AO
Servus,

War das so richtig?

wenn eine explizite Begründung zum Verständnis des Bescheids nicht notwendig ist, braucht eine Abweichung von der Erklärung nicht begründet zu werden.

Wenn eine Begründung zum Verständnis notwendig ist, war es nicht richtig, aber das ist unbeachtlich, wenn die Begründung nachträglich gegeben wird. Der Steuerbescheid wird dadurch nicht unwirksam.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

das ist leider nach meinem Wissen richtig. Ich bin kein Steuerberater (Antwort also nicht juristisch), aber als Privatperson und Firma habe ich in meinem Leben über 50 Steuerbescheide prüfen müssen.
Die Politik macht unklare Gesetze, die Behörden interpretieren neue Gesetzte mal so, mal so. Dann gibt es noch die Finanzgerichte und es gibt Anweisungen der Finanzminister, wie man einen Erlaß oder ein Urteil in der Praxis zu verstehen hat. Je mehr man also begründet, desto mehr macht der Beamte sich angreifbar. Also begründet man nichts.
Tschüss
Jürgen Wolff, GF
Hermes Direkt GmbH

121 AO
Servus,

das ist so nicht ganz richtig.

Die Vorschrift aus § 121 AO, auf die ich mich bezogen habe, ist eindeutig: Eine von der Erklärung abweichende Veranlagung muss im Bescheid begründet werden, soweit dies zu ihrem Verständnis notwendig ist.

Geheilt werden kann der Mangel einer fehlenden Begründung nur dadurch, dass sie nachträglich gegeben wird. Es ist also keineswegs möglich, dass ein Sachbearbeiter willkürlich und beliebig veranlagt, ohne jeden einzelnen Schritt bei der Veranlagung begründen zu können.

Alles, was dabei eine Rolle spielt, steht in öffentlich zugänglichen Quellen - Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Anwendungserlasse, BMF-Rundschreiben, Rechtsprechung.

Die viel gescholtene Bürokratie ist in D übrigens mit diesem detaillierten Apparat von öffentlich zugänglichen Normen, mit denen der Steuerpflichtige jeden einzelnen Schritt der Finanzbehörde kontrollieren und ggf. korrigieren kann, eine der transparentesten der Welt - die Transparenz hat eben ihren Preis, da das ganze Räderwerk, dass zu einem nach objektiven Kriterien ergehenden Steuerbescheid gehört, der weder durch die Person des Vertreters der Behörde noch durch die Person des Steuerpflichtigen beeinflusst ist, eben nicht hinter den Kulissen in einer „Black Box“ arbeitet, sondern öffentlich jedem zugänglich ist. So entsteht der Eindruck, nur in D sei die Erhebung von Steuern so endlos kompliziert.

Es gibt Länder, in denen ein Einkommensteuerbescheid aus insgesamt drei Zeilen besteht:

  • Festgesetzte Steuer
  • einbehaltene Lohnsteuer
  • Restbetrag: Bitte überweisen, sonst Vollstreckung.

Punkt.

Nicht ganz einfach, gegen so einen ESt-Bescheid wirksam in Einspruch zu gehen.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Hallo, ich kann mich der Meinung der anderen nur anschliessen. Da du aber von unterschiedlichen Beträgen schreibst, vermute ich mal, dass du eine Belastung angegeben hast, bei der eine evtl. „zumutbare Eigenbelastung“ berücksichtigt werden muss. Vielleicht hast du das in den Erläuterungen auch überlesen.
Viele Grüße
polka30

Wunderwelt der abziehbaren Dinge
Servus,

neugierhalber: Sagen Dir die Begriffe „Werbungskosten“, „Betriebsausgaben“, „Sonderausgaben“ und „haushaltsnahe Dienstleistungen“ etwas?

Schöne Grüße

MM

Anruf oder Besuch?
Hallo,

was hindert einen Steuerpflichtigen daran, beim Sachbearbeiter bzw beim Finanzamt nachzufragen?

Bisher konnten alle meine Anfragen immer geklärt werden. Zwar nicht beim ersten Telefonat weil der Sachbearbeiter die Unterlagen erst mal sichten muss aber beim zweiten Telefonat konnte das Problem immer geklärt werden.

Grüße
miamei

Servus,

gegen telefonische oder gar persönliche Vorsprache sprechen in diesem Fall zwei Dinge:

  • Sie sind extrem ineffizient, führen also genau zum Gegenteil des vom Steuerpflichtigen gewünschten Ergebnisses: Er möchte weniger Steuern bezahlen, verursacht aber, dass die Finanzverwaltung mehr Personal braucht (= mehr Steuermittel benötigt).

  • Sie sind nicht dokumentiert und inhaltlich im Nachhinein nicht beweisbar. Das ist, wenn es wie beschrieben darum geht, ob ein Mangel an einem Steuerbescheid geheilt wird und ob dieser ggf. sonst unwirksam wäre, Zeichen eines je nach im Spiel befindlichen Beträgen schon dramatischen Leichtsinns.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

gegen telefonische oder gar persönliche Vorsprache sprechen in diesem Fall zwei Dinge:

  • Sie sind extrem ineffizient, führen also genau zum Gegenteil des vom Steuerpflichtigen gewünschten Ergebnisses: Er möchte weniger Steuern bezahlen, verursacht aber, dass die Finanzverwaltung mehr Personal braucht (= mehr Steuermittel benötigt).

Mehr als wenn das Ganze schriftlich abgewickelt wird? Dann muss ja erstmal jemand in der Poststelle das Teil annehmen, zuordnen, einen Stempel draufhauen, dann noch jemand zum Bearbeiter schleifen, der muss es lesen und dann die Antwort wieder retour durch den Laden nebst Kosten für Papier, Druck und Porto.

  • Sie sind nicht dokumentiert und inhaltlich im Nachhinein nicht beweisbar. Das ist, wenn es wie beschrieben darum geht, ob ein Mangel an einem Steuerbescheid geheilt wird und ob dieser ggf. sonst unwirksam wäre, Zeichen eines je nach im Spiel befindlichen Beträgen schon dramatischen Leichtsinns.

Wenn ich dort einen Hinweis darauf bekomme, warum der Betrag x nicht angerechnet wurde, dann kann ich das doch immernoch prüfen und wenn mir die Antwort nicht gefällt eben schriftlich reagieren.
Ansonsten kann ich mich dem Vorredner anschließen. Oft ist sowas mit einem Anruf schneller erledigt, als wenn man da was schreibt und wochenlang auf Antwort wartet. Das hat bei meiner letzten Steuererklärung sogar geklappt, als dort meiner Ansicht nach zuwenig abgesetzt wurde. Beim Telefonieren vielen dem Bearbeiter irgendwie doch die Belege in der Akte auf, die da vergessen worden waren. Der neue/korrigierte Bescheid war ein paar Tage später da und ich brauchte nichts Schriftliches losschicken. Vielleicht hat sogar der Beamte Anreize, dass so wenig wie möglich Einsprüche eingehen, wo dann der Bürger recht hat.

Grüße