Steuererklerung Auslandskonten

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Frage des deutschen Finanzamtes nach Auslandskonten (Teil der Steuererklaerung)?

Von anderen Laendern weiss ich, das das Finanzamt auch nach solchen Daten fragt, aber ohne Rechtsgrundlage. Man kann diese Farge dort also getrost ignorieren. Ich verstehje ja, dass die das wissen wollen, aber ich denke, die muessen nicht mehr wissen als notwendig. Ein bisschen Privatsphaere muss man schon noch haben duerfen.

Gibt es eine Rechtsfrundlage, die mich zwingt diese Frage ueberhaupt oder wahrheitsgemaess zu beantworten? Gibt es ein Auskunftverweigerungsrecht?

Ich bin ein braver Buerger, aber das geht irgendwie zu weit. Der Staat weiss eh mehr von uns, als gut ist.

Bitte nur fachkundigen, kompetenten Rat, raten kann ich auch alleine.

Danke!

Hallo
Die Frage erfolgt auch hier ohne Rechtsgrundlage. Es besteht keine Pflichtzur Antwort.
Aber: Im Falle einer Selbstanzeige weil man ‚vergessen‘ haben sollte beytimmte Dinge zu erklären würde, man keine Strafbefreiung erhalten.