Telekom und Sozialtarif

Hallo,
folgendes Anliegen:

Eine Person erhält 2001 von der Telekom den Sozialtarif, aufgrund einer 50 % Schwerbehinderung. Außer den 50 % Behinderung sind keine weiteren Einschränkungen im Ausweis vermerkt.
2004 wird dieser Behindertenausweis verlängert und die Verlängerung wird der Telekom auch mitgeteilt. Der Sozialtarif wird also weiter gewährt.
Anfang 2005 zieht die Person nun um, erhält einen neuen Telefonanschluß usw. In der neuen Rechnungen der Telekom wird plötzlich der Sozialtarif nicht mehr berücksichtigt, außerdem ist eine neue Telekomstelle zuständig. Die Person nimmt Kontakt mit der neuen Telekomstelle auf und fragt, was los ist.
Diese erklärt, es könne sein, das die alte Telekomstelle den Anspruch auf Sozialtarif nicht übermittelt hat. Man solle nochmal eine Kopie des Schwerbehindertenausweises schicken. Dieses wird gemacht.

Dann plötzlich meldet sich wieder eine neue Telekomstelle, welche ein Schreiben schickt, indem verlangt wird, das man die Kopie eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „RF“ nachweist oder 90 % Behinderung. In diesem Schreiben gibt es aber auch eine Stelle, in dem angekreuzt bzw. gefordert hätte werden können " Bescheinigung des zuständigen Versorgungsamtes über dne Grad und die Art Ihrer Behinderung"… Dieses wurde allerdings nicht verlangt. Nun ruft die Person bei der neuen Telekomstelle an und fragt, was das Ganze soll - 90 % Behinderung usw. Die Telekom erklärt, bei 50 % Behinderung hätte nie ein Anspruch auf Sozialtarif vorgelegen, da wäre man anscheinend so durchgerutscht… Person möchte wissen, wieso in dem Bogen nicht einfach wie auch vorgegeben, Bescheinigung vom Versorungsamt mit Grad und Art der Behinderung ausreicht. ? Telekom kann das nicht erklären und verweist darauf, das schon immer 90 % Behinderung hätten vorliegen müssen. Person erklärt aber, das er eine Verwandte hätte, die 60 % Schwerbehinderung habe und auch den Sozialtarif bekäme. !
Telekom meint sich dazu nicht äußern zu können und bezieht sich weiterhin auf 90 % Behinderung…

Wie soll die Person nun weiter vorgehen, um den Sozialtarif weiterhin zu erhalten, da Verwandte auch Sozialtarif erhält ? Wenn die Telekom geschlampt hat, hat sie dann an die Person, die nur 50 % Behinderung hat, Rückerstattungsansprüche wegen nicht zugestandenen Sozialtarif?

Danke
Birgit

Hallo Birgit,

die Auskunft ist richtig, Du mußt RF haben um die Ermäßigung zu bekommen. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Du ein geringes Einkommen hast. Dafür mußt Du zu Deinem Sozialamt und das berechnen lassen. Das wird normalerweise gleich mit einem Antrag auf Sozialleistung, bzw. Mietbeihilfe erledigt.
So war es zumindest vor 4 Jahren noch.

Wirklich viel bringt das aber eh nicht. Früher gabs Grundgebühr ermäßigt. Heute verrechnen die noch ein paar Euro auf Telefonate. Aber nur wenn keine Sparvorwahl benutzt wird. Je nach dem wann und wohin du telefonierst kann eine Sparvorwahl die günstigere Variante sein.

Noch kurz zur Begründung: Die Rundfunkgebührenbefreiung (RF) und die damit einhergehende Telefonermäßigung soll für Menschen sein, die aufgrund einer Behinderung so gut wie gar nicht mehr aus dem Haus kommen. Vor der Erteilung von RF steht meistens aG, also außergewöhnlich Gehbehindert. Und selbst damit bekommt man noch nicht automatisch RF. Mir wurde trotz ag, RF abgelehnt.

Gruß,
Stephan

PS:Freu Dich über die Zeit wo Du die Ermäßigung bekommen hast. Einklagen kannst du das nicht. Du würdest es höchstens denen kaputt machen, die es fälschlicherweise bekommen und das sind einige. Weils wirkich nur ein paar Kröten sind seh ich das gelassen.
Ich habe übrigens 80% g u.aG

Wie soll die Person nun weiter vorgehen, um den Sozialtarif
weiterhin zu erhalten, da Verwandte auch Sozialtarif erhält ?

Erstaunlicherweise findet sich die Antwort auf deine Frage bei Google unter den offensichtlichen Suchbegriffen „Telekom Sozialtarif“ :wink:

http://www.telekom.de/dtag/faq2/frage/0,10303,626-18…

Merkmal „RF“ oder GdB von 90 %. Es wäre also besser, bei der Telekom keine Welle zu machen.