Testament

Hallo,

wenn man ein Testament beim Notar hinterlegt, unterrichtet der von dieser Hinterlegung das zuständige Standesamt (wo man geboren ist). Im Falle des Todes tickert dann die Meldung bis zum Standesamt durch, und dieses benachrichtigt dann wiederum umgekehrt den Notar (so daß dieser mögliche Erben informieren kann, zusammen rufen kann etc.). Weiß jemand: Würde auch ein Notar im Ausland benachrichtigt werden, vorausgesetzt, der hätte das seinerzeit auch gemeldet gehabt?

Danke Antal.