Ton- oder Videodatei auf CD/DVD anstatt Briefformat wegen Schwerbehinderung zugelassen?

Hallöchen WWWler!

Als erstes eine Frage:

Nach welcher Rechtsgrundlage müssen bei schwerbehinderten Menschen Ton- oder Videodateien anstatt im Briefformat getippt oder handgeschrieben von Behörden, Firmen und Gerichten anerkannt werden?

Person (ich): weiblich, Mitte 30, 100% mehrfach schwerbehindert, Merkzeichen B, aG und H, ohne aktive Unterstützung außer der Pflegeperson, die sich 24 Stunden kümmert und die Schreibarbeit für meine Person nicht auch noch übernehmen kann. Andere Instanzen fühlen sich für nicht zuständig. (Ich bin auf Rehabilitationskurs und ecke an unser Sozialsystem an: Gesund? Sie niemals!)

Beinhaltet ebenso folgende Fragen bzw. Antwort Varianten:

Bedarf dieses gesonderte Antragsmaßnahmen?
Gibt es dazu gültige § in einem unserer deutschen Gesetzbücher?
Sind diesbezüglich eventuell Urteilsprüche ergangen?

MhG Allround Akrobatin

Wer Fehler findet - die sind geschenkt! Kleine Geschenke erhalten die Freudschaft! :wink:

Sorry, aber da kenne ich mich gar nicht aus.
lg
Hans

Guten Tag,

kann ich leider nicht beantworten.
HINWEIS!
Fragen Sie bitte bei der Verbraucherzentrale an vielleicht wissen
die Leute an wen Sie sich wenden können.
Oder aber bei der CARITAS,
Oder beim Sozialamt der Stadt
oder beim Gericht Ihrer Stadt,
da gibt es auch kostenlose Beratung
durch die sog. ÄLTESTEN die können
die Fragen beantworten
z.B. in Essen Am Landgericht
im Ruhrgebiet gibt es so eine Möglichkeit.-
mfg
Heumond

Hallo,
leider leider weiß ich darüber nicht Bescheid. Bitte einen anderen Fach"mann" fragen. Vielleicht hilft auch der VdK weiter. http://www.vdk.de/deutschland/
Viel Erfolg!
MfG
KKl

es gibt so glaube ich zumindest keine Grundlage dafür, Ton- oder Videoaufnahmen zuzulassen, außer man beantragt dies bei jeder Stelle mit der man kommuniziert durch mündliche Anfrage. Eine Ton- oder Videoaufnahme ist nicht autorisierbar, eine Unterschrift jedoch schon. Der andere Weg wäre einen Bevollmächtigten oder Betreuer für Kommunikation nach außen, die Bevollmächtigung könnte durch persönliches Erscheinen bei einem Notar erreicht werden(beide Personen, der der die Vollmacht gibt und der dann Bevollmächtigte) Notare kann man auch nach Hause bestellen, sie beglaubigen dann die Bevollmächtigung. Nebenbei, der 24Stundenbetreuer könnte Schreibarbeiten sehr wohl erledigen, ich mache so etwas selbst auch als Job.

Hallo
dies ist eine ganz spezielle Rechtsfrage. Ich bin der Meinung, Du/Sie sollten zu einer Integrationsfachstelle gehen, welche eigentlich für Schwerbehinderte zuständig sind. Da diese Stellen aber hauptsächlich bei der Rückfindung in den Arbeitsprozess behilflich sind, wäre es schlicht ein mutiger Versuch wert. Diese Dienststellen könnte man auch nur anrufen und dabei die Rechtsfrage stellen. Wahrscheinlich erhalten Sie dann einen Rückruf mit der dann aktuell ermittelten Rechtslage. Jedenfalls ist ein solcher Weg tragfähiger als so manche halbseidene bzw. „Möchtegern-Auskunft“ aus dem Internet. Es gäbe noch die Rechtsauskunftsstellen bei den Amtsgerichten, 1 mal monatlich. Ausserdem wäre direktes Nachfragen evtl. bei einem Versorgungsamt (Amtsleitung) eine weitere Möglichkeit.
Viel Erfolg

Kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Noch viel Glück bei den Antworten
Uli

Tut mir leid da kann ich dir leider garnicht weiterhelfen,

ich nix wissen
ich gar nix wissen

Hi
für dein Ansinne gibt es keine Rechtsgrundlage. Vielmehr verlangen die Vorschriften meistens eine schriftliche Antragsstellung. Dieses „schrifltich“ kann allerdings auch „zur Niederschrift“ erfolgen, also jemandem bei der Behörde das Schreiben diktieren, der es dann aufschreibt und in den Geschäftsverkerh gibt.
Oder an die „Caritas“ bzw. eine Behindertenorganisation wenden, damit die helfen.

Gruß
HaWeThie

Hallo.
Ich kann Ihnen nur raten, sich kompetente Rechtsberatung zu holen. Die können Sie wiederum, wenn sie in den Sozialverband eintreten wollen es ist ein geringer Mitgliedsbeitrag pro Jahr. Aber sie bekommen sämtliche Rechtsberatung Rechtspflege in allen Sachen in entstehen keinerlei Kosten auch nicht wenn sie gerichtlich vorgehen wollen, dass trägst alles der Verband von daher kann ich Ihnen nur dazu raten dort einzutreten. Der Link für diese Seite wo sie es man nachlesen könn.http://www.sozialverband-sh.de/. Und wenn Sie sonstige Probleme haben können Sie jederzeit dort anrufen und sich ihre Rechtsauskunft drohen die sie brauchen in Ihrem Fall ich hoffe ich habe ihnen geholfen.
Mit freundlichen Grüßen

M:C

Hi,

kann ich nicht beantworten da es nicht ins Straf- oder Prozeßrecht geht sondern zivilrechtlich zu bearbeiten ist.

Gruß, Cockerpaul

In den Verwaltungsverfahrensgesetzen ist Scriftform vorgeschrieben. Alternativ können Anträge etc. zur Niederschrift gestellt werden, d.h. man kann bei der Behörde mündlich sein Anliegen erläutern und diese protokolliert das Gespräch und lässt sie das unterschreiben.

Sorry, aber Kommunikation per DVD, MP3-Datei etc. isst nicht vorgesehen und wohl auch nicht sinnvoll. da fäschunganfälig.

Also wenn Du 100% mehrfach schwer behindert bist, dann sollte dir das aufjeden fall zustehen. Hast du eine Betreuung? Wieviele Stunden ist die Betreuung für dich da? Du solltest in jedem Brief, in dem Fall Ton- o. Videoband, erwähnen, dass du die Antwort ebenfalls auf Ton o. Videoband haben willst, da es Dir sonst nicht möglich ist, zu antworten. Mit den gesetzen kenn ich mich leider selber nicht so gut aus. :frowning: