Hallo,
Hallo,
ich habe einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV
gestellt. Dieser wurde bewilligt aber näheres weiss ich noch
nicht, da ich noch einen Termin zu einem persönlichen Gespräch
bekomme, stand im Brief.
Das ist bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben üblich. Zuerst wird der Grundanspruch bewilligt. Dieser bescheid gilt dann idR für 2 oder 3 Jahre.
Erst wenn der Grundanspruch bewilligt wurde, geht es um die konkreten Maßnahmen.
Nun weiss ich nicht was dort auf mich
zukommt.
Diese Maßnahmen umfassen ein weites Feld. Was da in Frage käme, findest Du in § 33 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html
Auch Arbeitgeber können Leistungen bekommen, zB für Arbeitsplatzausstattungen, gem. § 34 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__34.html
Du solltest zu dem Gespräch nicht unvorbereitet gehen. Wende Dich an Deine örtlich zuständige Reha-Servicestelle:
http://www.reha-servicestellen.de/
Dort kann man Dich beraten in Bezug auf Deinen individuellen Reha-Bedarf und unterstützt Dich auch bei den formalen Dingen wie zB Antragstellung.
Ich bin 48 und werde sicher keine Umschulung mehr
erhalten oder?
Notwendige Neuausbildungen werden von den DRVen bis zum ca. 50. Lebensjahr finanziert.
Durch den Bandscheibenvorfall wurde mir schon
in einem ärzlichen Gutachten belegt, dass ich im
kaufmännischen nicht mehr richtig arbeiten kann (zulange
sitzen, Zwangshaltung, ich brauche einen Job mit mehr
Bewegung).
Dafür gäbe es - wie der Vorposter schon schrieb - einiges an denkbaren Ausstattungsmöglichkeiten am bisherigen Arbeitsplatz. Ärzte sind leider oft aus Unkenntnis der realistischen Möglichkeiten sehr voreilig beim Attestschreiben. Maßgeblich für den jetzigen Arbeitsplatz ist aber sowieso die Stellungnahme des Betriebsarztes.
:Wie bereite ich mich am besten auf den Termin bei
der DRV vor?
s.o.
Ich dachte an Umschulung zum Fahrlehrer, macht
aber sicher wenig Sinn mit Bandscheibenvorfall…welche
Tätigkeit ist geeignet wenn man dieses körperliche Problem
hat?
Diese „Idee“ zeigt lediglich, daß du sehr unrealistische Vorstellungen hast.
Lt Gutachten kann ich vollschichtig arbeiten, darf nur ab
und zu mittelschwer heben (was immer das bedeutet) und wie
schon erwähnt, muss mich viel bewegen…
Diese Kriterien sprechen eher für eine angepasste Arbeitsplatzausstattung beim jetzigen AG
macht es Sinn sich zum
Arbeitserzieher umschulen zu lassen
Das ist eine Weiterbildung und keine Erstausbildung
oder kann es auch sein,
dass die DRV sagt, nein, sie sind zu alt für Umschulung,
reichen sie eine Rente ein (obwohl ich mehr als 6 Std arbeiten
darf)??
Definitiv nein
Falls noch nicht geschehen, solltest Du einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung stellen.
Danke für alle Antworten
&Tschüß
Wolfgang