Umweltinformationsgesetz

Hallo Experten,

auf Anfrage bei unserer Gemeinde, was bei einem kleinen Park in unserer Nachbarschaft an konkreten Maßnahmen geplant sei, bekam ich die Antwort: Der Park sei Angelegenheit der Gemeinde und wir mischen uns ja auch nicht ein, was sie in Ihrem Garten machen. :-o

Stand ist momentan: Sanierung (i.Hv. 140.000,–) ist beschlossen und liegt beim zust. Boden- und Wasserverband.

Wir würden als Anwohner aber schon gerne wissen, was „die da“ vorhaben um evtl. auf die Ausführung noch einwirken zu können.

Hat man nach dem UIG (o.ä.)ein Recht in diesem Fall, und wenn ja: Wie und an wen kann man diesen Anspruch dann konkret formulieren.

Dank und Gruß im Voraus
Sera

Hallo Sera,

ist schon erstaunlich, wie manche Verwaltungen mit ihren Bürgern umgehen. Das Umweltinformationsgesetz greift hier aber leider nicht so recht, denn das bezieht sich eher auf Bestandsdaten (z.B. ein See: wie tief, Untiefen vorhanden, regelmäßige Wassertemperaturen, Lebensarten im See usw.)

Aber es gibt in den meisten Bundesländern das sogenannte
„Informationsfreiheitsgesetz“, und danach hat jede natürliche Person bei den Landesbehörden, Gemeinden und allen anderen Trägern öffentlicher Aufgaben- egal welcher Rechtsform -, Anspruch auf den Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen gerade bei den Verwaltungsvorgängen. Das trifft dann also auch den Wasserverband zu, und beide Behörden müssten Dir Auskunft geben.

Was die Sanierung des Parkes angeht, gibt es mindestens einen Gemeinderatsbeschluss (meist mit kartographischem Material, Ist-Analyse und Planvorstellung nach Sanierung), vielleicht sogar eine Sanierungssatzung. Die Sanierungssatzung besteht aus einem Planteil A und einem Textteil B. Sofern diese existiert (kein Muss): Satzungen sind generell öffentlich, und jeder Einwohner hat dafür ein Einsichtsrecht.
Beschlüsse des Gemeinderates, die in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, sind ebenfalls vom Bürger einsehbar. Und Sanierungsmaßnahmen selbst sind grundsätzlich öffentlich zu beschließen. Lediglich der Beschluss über die Vergabe an die entsprechende Auftragsfirma ist in nichtöffentlicher Sitzung zu fassen.

Gibt es ein sogenanntes Amtsblatt für die Gemeinde? In diesem stehen immer die „Amtlichen Verkündungen“ der Gemeinde drin, dazu gehören:

  • Termine für Gemeinderatsssitzungen mit der vollständigen Tagesordnung
  • Ergebnisse der vorangegangenen Gemeinderatssitzungen
  • Bekanntgabe der in den Gemeinderatssitzungen gefassten Beschlüsse
  • Niederschriften der öffentlichen Sitzungen (nicht immer, kein Muss)
  • Bekanntmachung der Satzungen (manchmal mit Planzeichnungen, wenn sie nicht zu umfangreich sind, ansonsten der Hinweis im Amtsblatt, dass diese Pläne in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht liegen).

Wenn die Gemeindeverwaltung keine Satzung beschlossen hat, und in die Ausfertigungen der Beschlüsse nicht einsehen lassen will, dann eben einfach nach dem Amtsblatt nachfragen, wo das drin veröffentlicht war und sich daraus Kopien erbitten (kostet nur Kopiergebühren).

Wenn gar nichts bei dem Sachbearbeiter geht, dann versuchst Du es vielleicht mal bei der Sprechstunde des Bürgermeisters persönlich mit Deinem Anliegen. Das wirkt manchmal Wunder bei sturen Mitarbeitern.

Und vielleicht etwas öfter das Amtsblatt lesen und dann mal zur öffentlichen Gemeinderatssitzung hingehen, wenn was auf der Tagesordnung steht, das einen betrifft? :wink:

Ich hoffe, die Auskünfte helfen Dir weiter.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.