Untätigkeitsklage erfolgreich- wie weiter?

Hallo,
ich habe eine Untätigkeitsklage einreicht un das SG hat mir nun mitgeteilt, das meine Klage ergofrech war, der die Beklagte meinen über meinen Widerspruch entschieden hat.
Bei diesen Schreiben waren schon 3 vorgefertigte Schreiben dabei, wo ich nur noch zu Unterschreinen brauche, das ich de Klage zurück nehme.
Nun habe ich eine Frage, ich möchte die Außergerichtlichen Kosten von der Beklagten einfordern, was muß ich da beantragen um das zu erreichen und ist es dafür nötig die Klage fortzusetzen?

Vvielen Dank

Hallo, ich verstehe nicht genau was du meinst?
Eine Untätitkeitsklage wird eingereicht und wenn sie erfolgreich ist, wird dem Beklagten in der Regel eine Frist gesetzt in welcher er Tätig werden muß.
Wird der Beklagte weiterhin nicht Tätig wird der Antrag ohne weitere Anhörungen vom Gericht nach Aktenlage entschieden.
Ich vermute dir geht es ums Geld, wenn du es aber selbst gemacht hast sind doch keine großen Beträge zu erwarten.
In den Fällen die ich hatte war es so das ich Recht bekam und die Behörde dann sehr schnell Tätig wurde.
Wird der Antrag zb.im Widerspruchsverfahren dennoch abgelehnt.Bleibt dem Antragsteller ohnehin nur übrig weiterzumachen und den Klageweg zu beschreiten.
Die Untätigkeitsklage macht nur Sinn wenn man sicher ist, das die Behörde aus welchem Grund auch immer auf Zeit spielt.Des weiteren gibt es ja auch diese 3 Monats Regelung in welcher ein Antrag bearbeitet werden soll. Mit einer Untätigkeitsklage ist also noch nichts Gewonnen, sonder es wird nur festgestellt das die Behörde entscheiden soll, wie spielt erst-mal keine Rolle.

Zunächst schwierig zu beantworte.! Was hast Du unterschrieben. KaNNST DU MIR DIE tEXTE MAILEN??

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
genau, ich möchte die Kosten die ich hatte, vor allen Fahrtkosten zum Gericht bei der Beklagten geltend machen, nun weiß ich nicht on ich das tun kann, wenn ich die Klage zurück ziehe.

Hallo,
danke für deine Antwort.
In den Schreiben, das ich von SG erhalten habe, steht:
´der Beklagte hat am 18.11.2010 über Ihren Widerspruch entschieden.
Somit hat Ihre Klage erfolg gehabt. Es wird im Mitteilung gebeten, ob die Klage nunmehr zurückgenommen wird.´
Dann sind 3 vorgefertigte Schreinen dabei, die ich nur noch zu Unterschreiben brauche, in denen steht:
´Hiermit ziehe ich meine Klage vom 27,7.2010 zurück.´

Die Frage ist nun, was muß ich tun, damit mir meine Kosten in Zusamenhang mit der Klage durch die Beklagte ersetzt werden?
Muß ich hier nun die Klage zurück ziehen oder muß diese Aufrecht erhalten bleiben, damit ich die Kosten geltend machen kann?

Heißt das jetzt das die Beklagte tätig wurde du aber Aufgrund der getroffenen Entscheidung Klage eingereicht hast?
MfG Helmut

Hallo Jordan,

bevor ich dir dazu etwas sagen kann, muss ich noch einiges wissen.
Wen hast du verklagt?
Gibt es schon ein Urteil?
Was sind deine außergerichtlichen Kosten?

Gruß
Sydney

Die Klage habe ich schon am 27.7.2010 eingeeicht.
A. 18.11.2010 hat die beklagte über meinen Widerspruch entschieden.

Hallo,
verklagt habe ich den Freistaat Thüringen, dort das Landesverwaltungsamt.
Ein Urteil ist nicht ergangen, da die Beklagte in der zwischenzeit über meinen Widerspruch entschieden hat.
Nun steht aber in dem Schreiben von SG, das meine Klage erfolgreich war.
Meine außergerichtlichen Kosten sind vorwiegend Fahrtkosten zum Gericht und dann die Kosten für Kopien usw.

Hallo,
ich habe eine Untätigkeitsklage einreicht un das SG hat mir
nun mitgeteilt, das meine Klage ergofrech war, der die
Beklagte meinen über meinen Widerspruch entschieden hat.
Bei diesen Schreiben waren schon 3 vorgefertigte Schreiben
dabei, wo ich nur noch zu Unterschreinen brauche, das ich de
Klage zurück nehme.
Nun habe ich eine Frage, ich möchte die Außergerichtlichen
Kosten von der Beklagten einfordern, was muß ich da beantragen
um das zu erreichen und ist es dafür nötig die Klage
fortzusetzen?

Vielen Dank

In den vorgedruckten Schreiben ergänze den wesentlichen Satz:

´Hiermit ziehe ich meine Klage vom 27,7.2010 zurück.´

durch den Text:

„Meine durch das Verfahren entstandenen Kosten trägt die Beklagte“

Viel Erfolg, gesegnete Weihnacht
today29

Wenn das Gericht sagt, dass die Klage erfolgreich war, muss ein Beschluss ergangen sein.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, da die Beklagte über den Widerspruch entschieden hat.
Mit den außergerichtlichen Kosten ist es so eine Sache.
Wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, besteht kein rechtlicher Anspruch. Hier muss es mit verhandelt werden.

Gruß
Sydney

Die Klage habe ich schon am 27.7.2010 eingeeicht.
A. 18.11.2010 hat die beklagte über meinen Widerspruch
entschieden.

Hast du am 27.07.2010 einen Widerspruch oder Klage eingelegt??
Den der Weg ist ja so: Antrag auf Beispiel Ernährungszulage, das Amt reagiert nicht, deshalb Untätigkeitsklage, Amt wird vom Sozialgericht aufgefordert zu tätig zu werden.(was bedeutet der Untätigkeitsklage wurde stattgegeben)
Amt wird Tätig.
Lehnt aber die Ernährungszulage ab.
Antragsteller geht in die Klage, da er der Meinung ist es steht im Ernährungszulage zu.
Gericht entscheidet nach ein paar Monaten.
Wie bereits erwähnt sind dies 2 verschiedene Klagen, deshalb blicke ich immer noch nicht richtig wie der Ablauf bei dir war.
Denn Untätigkeitsklage erfolgreich! Heißt nur das Gericht hat entschieden das die Behörde endlich (innerhalb einer festgelegten Frist) reagieren muß. Sonst gerichtliche Entscheidung.
MfG

Ich habe Klage eingereicht, da die Behörde über meinen Widerspruch den ich bei der Behörde eingelegt habe nicht fristgerecht entschieden hat.

Ich habe Klage eingereicht, da die Behörde über meinen
Widerspruch den ich bei der Behörde eingelegt habe nicht
fristgerecht entschieden hat.

Genau das habe ich mir auch so gedacht!
Und hat die Behörde jetzt entschieden?
Wenn ja warst du damit einverstanden oder nicht?
Wenn nicht hast du dann Klage eingereicht?
MfG

Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und ich habe dagegen erneut Klage eingereicht.

Hallo,
vielen Dank für deine Hilfe.
Wünsche dir auch ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im Lahr 2011.

Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und ich habe dagegen
erneut Klage eingereicht.

Okay Klage eingereicht.
Das bedeutet die Untätigkeitsklage ist abgeschlossen.
Jetzt möchtest du deine Aufwendungen vom Amt erstattet bekommen.
Nach meiner Erfahrung kannst du zwar einen Antrag auf Erstattung stellen da die Behörde untätig war.
Aber ich gehe davon aus das dies auch abgelehnt wird.
Sicher kannst du dann auch wieder da gegen Klagen, aber
man sollte auch aufpassen das man nicht als notorischer Kläger abgetan wird.
Wie hoch waren den die Auslagen?
Das alles muß doch auch in einem vernünftigen Verhältnis stehen, den eine gute Klage alleine ohne Anwalt zuschreiben, ist auch sehr Zeit und Nerven aufwendig.
Und wer am Ende Recht bekommt ist auch nicht sicher.
Also ich würde es mir wegen 10-20 Euro nicht antun.
Ich hatte vor Jahren auch ständig Stress mit der Behörde Widersprüche, Untätigkeitsklage, Klage und Dienstaufsichtsbeschwerden.
Es war eine nervige Zeit, aber dann war Ruhe nach dem die Behörde gesehen hat das ich mich wehre.
Aber ich habe auch aufgepasst das ich nicht als jemand da stehe der sich das Klagen zum Hobby macht.
Also wie gesagt verzichte auf die Auslagen (wenn du kannst)und verwende deine Kraft und Nerven für die anstehende Klage.
MFG

Hallo,
vielen Dank für deine Hilfe.
Wünsche dir auch ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im
Lahr 2011.

Danke für Deine guten Wünsche, ein gesegnetes Weihnachtsfest Today2909

Hallo,
du hast recht.
Vielen Dank für deine Hilfe.
Wünsche dir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute.

Hallo,
du hast recht.
Vielen Dank für deine Hilfe.
Wünsche dir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute.

Danke gerne, und dir auch ein Frohes Weihnachtsfest und hoffentlich im nächsten Jahr weniger Ärger mit unseren „Freunden“ von der Behörde.
MfG