Hallo,
ich habe eine Untätigkeitsklage einreicht un das SG hat mir nun mitgeteilt, das meine Klage ergofrech war, der die Beklagte meinen über meinen Widerspruch entschieden hat.
Bei diesen Schreiben waren schon 3 vorgefertigte Schreiben dabei, wo ich nur noch zu Unterschreinen brauche, das ich de Klage zurück nehme.
Nun habe ich eine Frage, ich möchte die Außergerichtlichen Kosten von der Beklagten einfordern, was muß ich da beantragen um das zu erreichen und ist es dafür nötig die Klage fortzusetzen?
Vvielen Dank