Hallo, Stefan,
wie meinst du das? Kompensation gibt es doch nur bei den Eltern. Dein (steuerlicher) Verlustvortrag tangiert die Einkommensermittlung deiner Eltern aber in keiner Weise.
Falls du den Grenzwert eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes gemeint haben solltest, die bei Schwellenwertübersteigung dazu führen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird, lautet die Antwort ‚nein‘. Der Verlustvortrag wird bei der Einkommensermittlung wie Sonderausgaben abgezogen und tangiert demzufolge die Ermittlung der Einkünfte und Bezüge nicht.
Beim Bafög sehe ich das ebenfalls so.
Falls ich dich falsch verstanden haben sollte, leg´bitte noch einmal nach!
Gruß
Wolfgang
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