Verlustvortrag bei Kindergeld und BaföG

Hallo zusammen,

wird eigentlich ein Verlustvortrag des Kindes (Student mit bisher geringen bzw. im vergangenen Jahr negativen Einkünften aus selbständiger Arbeit) bei der Berechnung des Kindergeldes anerkannt? - und wie sieht das beim BaföG aus?

Grüße
Stefan

Hallo, Stefan,

wie meinst du das? Kompensation gibt es doch nur bei den Eltern. Dein (steuerlicher) Verlustvortrag tangiert die Einkommensermittlung deiner Eltern aber in keiner Weise.

Falls du den Grenzwert eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes gemeint haben solltest, die bei Schwellenwertübersteigung dazu führen, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird, lautet die Antwort ‚nein‘. Der Verlustvortrag wird bei der Einkommensermittlung wie Sonderausgaben abgezogen und tangiert demzufolge die Ermittlung der Einkünfte und Bezüge nicht.

Beim Bafög sehe ich das ebenfalls so.

Falls ich dich falsch verstanden haben sollte, leg´bitte noch einmal nach!

Gruß
Wolfgang

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