Hallo,
wie verhält es sich, wenn eine Person aus Indonesien von März 2014 bis Ende April 2014 mit einem Schengener Visum in Holland war und 12 Jannuar 2015 bis 10 April in Deutschland. Wann darf die Person erneut nach Deutschland einreisen???
Geplant ist, dass die Person Ende 28 August 2015 nach also 140 Tagen wieder einreisen soll. Nun hat Jemand im Konsulat in Indionesien Jakatar gesagt die Person muss aber 180 Tage aus dem Schengenerraum bleiben.
Man liest in Aufenthaltsgesetz §6 Visum
(1) Einem Ausländer können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 folgende Visa erteilt werden:
1.ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an (Schengen-Visum),
2.ein Flughafentransitvisum für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen.
oder muss man da woanders schauen.
bitte kann Jemand helfen???!!!