Warum bei Wiederheirat aus Kirche entlassen?

Halo liebe Experten!
Ich habe einen Freund, der arbeitet als Hausmeister in einer katholischen Kirche. Er ist geschieden und will jetzt seine Freundin kirchlich heiraten, was aber für ihn die fristlose Kündigung bedeuten würde. Warum kann er bei einer Wiederheirat aus seinem Arbeitsverhältnis bei der katholischen Kirche entlassen werden? Danke für ihre Hilfe.

Hallo,

wenn er bereits einmal röm. kath. verheiratet war, kann er nicht ein zweitesmal kirchlich getraut werden. Vor Gott kann der Ehebund nicht aufgelöst werden. Dies gilt bis zum Tode eines der Beteiligten. Werden diese Bestimmungen, die sicherlich auch in irgend einer Form im Arbeitsvertrag Eingang gefunden haben, nicht beachtet, führt das zur Kündigung.

Gruß

Er ist geschieden und will jetzt seine
Freundin kirchlich heiraten, was aber für ihn die fristlose
Kündigung bedeuten würde.

Ich habe einen Freund, der arbeitet als Hausmeister in einer
katholischen Kirche. Er ist geschieden und will jetzt seine
Freundin kirchlich heiraten, was aber für ihn die fristlose
Kündigung bedeuten würde. Warum kann er bei einer Wiederheirat
aus seinem Arbeitsverhältnis bei der katholischen Kirche
entlassen werden? Danke für ihre Hilfe.

Hallo!
Leider kenne ich mich mit Kirchenrecht nicht, Aber vielleicht hilft dir dieser Artikel:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/k…

Hallo,
alle Arbeitnehmer der kath. Kirche haben in ihrem Arbeitsvertrag einen Passus, in dem sich der Arbeitnehmer zu einem Leben gemäß der kirchlichen Lehre verpflichtet. Dazu gehört auch, die Unauflöslichkeit der Ehe anzuerkennen.
Solange jemand „nur“ geschieden ist, ist das noch kein Problem, da ein Paar bei einer dauerhaften Zerrüttung nicht verpflichtet ist, zusammen zu bleiben. Das Eheband - und die gegenseitige Verantwortung füreinander - bleibt aber für die Kirche bestehen.
Eine erneute Eheschließung (kirchlich geht das aber nicht in der kath. Kirche) ist jedoch das öffentliche Zeugnis wider die kirchliche Lehre und somit ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Das ist die Sachlage. das kann man gut oder schlecht finden. Es ist sowohl arbeits- als auch kirchenrechtlich einwandfrei. Wie die Sachlage menschlich zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt
liebe Grüße
Manfred Heitz

hallo

kann ich nicht verbindlich beantworten

aber allgemein bekannt ist das ja
man müßte prüfen,ob das im arbeitsvertrag steht
ich würde auf jeden fall einen rechtsanwalt einschalten,um zu prüfen, ob das überhaupt rechtlich ein kündigungsgrund ist

mit freundlichen grüßen

manfred

Halllo.
Für die katholische Kirche gibt es in dem Sinne keine Scheidung, da jede Ehe für die Ewigkeit gilt und unauflöslich ist. Insofern wäre jede zweite Ehe ein Ehebruch der natürlich nicht erlaubt ist.
Soviel zur Theorie. Nun zur Praxis.

  1. Es gibt die Möglichkeit, Ehen auch in der katholischen Kirche annulieren zu lassen, dann ist eine Wiederheirat möglich, dafür muss man allerdings ziemlich weit „hoch“ in der Hierarchie gehen für das. Pfarrer ansprechen und nach fragen (z. B. möglich, wenn die Ehe „unmöglich“ war aufgrund von Gewalt oder Dingen die man vorher nicht wusste - einfach auseinanderleben zählt da nicht).
  2. Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Hausmeister ist normal angestellt und für ihn gelten alle Arbeitsschutzgesetze wie für jeden anderen auch. Hier gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung (im Übrigen gäbe es die bei katholischen Priestern auch nicht, wenn die 'ne Freundin öffentlich hätten), lediglich eine normale Kündigung wäre denkbar (inklusive aller Kündigungsfristen etc.) Eine Kündigungsschutzklage hat aber in dem Fall aufgrund des besonderen Arbeitgeber bisher wenig erfolg gebracht (wenn ich das richtig mitbekam).

Lieber Niellsen,

ich kann nicht ganz nachvollziehen wie du zu deinen Schlüssen kommst. Die Thematik scheint recht komplex zu sein. So viel ich weiss können auch wiederverheiratete in der katholischen Kirche verbleiben und sind nur z.B. von manchem Sakramentenempfang (z.B. Eucharistie) ausgeschlossen.

Wenn dein Freund aus der Kirche austritt ist es wieder was anderes. Dann wird es ein arbeitsrechtliches Problem, wo du dir andere Hilfe suchen musst.
Wenn er nochmal katholisch Heiraten kann, dann ist vermutlich die erste Ehe kirchenrechtlich annuliert worden. Dann dürfte auch ein Verbleib als Hausmeister kein Problem sein.

Eine kirchenrechtliche Prüfung der Gültigkeit der Ehe wäre also, wenn nicht bereits geschehen, eine Möglichkeit um die Frage zu klären.

Gruß Helmut

Hallo Nillsen,
das eine ist die Arbeitsrechtliche Seite. In einem Arbeitsvertrag mit der kath. Kirche kann stehen, dass der Arbeitnehmer sich an die Normen der Kirche zu halten hat, insbesondere im Bereich des Eherechts. Verstößt er dagegen offensichtlich, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
„Moralisch“ gesehen, ist kirchlich eine Wiederheirat nach einer Scheidung nicht möglich, solange in Partner noch lebt. Es gilt halt „bis dass der Tod euch scheidet“. Daher verstößt sogar der Hausmeister gegen das kath. Normen- und Sittengesetz, wenn er nach der Scheidung wieder heiratet. Mittlerweile gibt da aber auch Abstufungen, so dass nicht jede Putzfrau in kath. Diensten auch katholisch sein muss.

Guten Tag
Der Stand der Wiederverheiratung gilt nach katholischer Lehrauffassung als „fortgesetzter Ehebruch“, auch dann wenn diese zweite Ehe geschlossen wurde. Die kath. Kirche wird eine zweite Eheschliessung deshalb auch nicht als Sakrament zulassen unter den beiden Gestalten Wein und Brot. Die Ehe gilt als unauflöslich - „Was Gott verbindet, soll der Mensch nicht trennen.“

Streng genommen, darf ein Wiederverheirateter nicht einmal mehr die heilige Kommunion empfangen. Zumindest in der Schweiz wird dies aber liberal gehandhabt: Es kommt nur dann zum Zug, wenn andere Gläubige daran Anstoss nehmen würden, also ein „öffentliches Ärgernis“ entstünde.

Dass eine Wiederverheiratung ein Anstellungsverhältnis in Frage stellen kann, ist allerdings ein starkes Stück. Sieht dies das betreffende Anstellungsreglement dieser Körperschaft tatsächlich vor?

Freundlich grüsst
Claudio

Nach der Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament und unauflöslich. - Daher kann niemand nach einer Scheidung nochmals kirchlich heiraten, natürlich in Deutschland standesamtlich. - Mitarbeiter der katholischen Kirche verpflichten sich, sich an die Morallehre der Kirche zu halten und auch danach zu leben. - Die arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland erheblich von den für sonstige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen.

  1. Für eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von dem Mitarbeiter eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen - bis hin zur Kündigung - nach sich.

  2. Anstelle eines Betriebsrates werden die kirchlichen Beschäftigten durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt.

  3. Die Löhne und anderen grundlegenden Arbeitsbedingungen werden überwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen („Zweiter Weg“) oder einseitig vom Arbeitgeber („Erster Weg“) festgelegt, sondern durch Gremien, die päritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden. Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) seien, so die Kirchen, unvereinbar mit dem religiös fundierten Auftrag am Nächsten und werden deshalb ausgeschlossen.

Sorry, das ist mir völlig schleierhaft.

Hallo,
soweit ich weiß, liegt es daran, dass nach katholischer Lehre (anders als nach evangelischem Verständnis) eine Scheidung nur unter ganz besonderen Ausnahmen möglich ist, sodass eine zweite Heirat so etwas wie eine Doppelehe bzw. ein Verstoß gegen das kath. Eherecht wäre.
Ich hielte es für besser, wenn die katholische Kirche anerkennt, dass es Situationen gibt, in denen das Verhältnis in der Ehe nicht mehr tragbar und eine Scheidung unumgänglich ist. Aber darüber kann ich nicht befinden.
HT

Weil die kath. Kirche keine Scheidung tolleriert.

Hallo,
das tut mir sehr leid für Ihren Freund. Eine genaue Antwort weiß ich leider nicht. Ich vermute jedoch ein ethisches Problem, das sich dahinter verbirgt. Entweder seites des Pfarrers oder gar der Diozöse.
Wenn ein Paar vor Gott eine Ehe eingeht, ist es für die katholische Kirche immer und ewig miteinander verheiratet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehe vor einem Gericht geschieden wurde.
Ich hoffe es meldet sich ein Experte, der darüber genau bescheid weiß. Andernfalls würde ich um ein Gespräch bei der Diozöse bitten.

Hallo, „Hausmeister in einer katholischen Kirche“, du meinst wohl Messner. Zum anderen: Wenn er (gesetzlich) geschieden ist, kirchlich ist er immer noch seiner Ex-frau verbunden => er kann nicht mehr kirchlich heiraten. Allerdings hat dies wohl nichts mit seinem Arbeitsverhältnis zu tun. Gruß Robert

Wenn nach kirchlichem Verständnis die erste Ehe gültig bleibt trotz einer standesamtlichen Scheidung, dann wird mit einer standesamtlichen Wiederverheiratung sozusagen öffentlich erklärt, dass die erste - kirchlich gesehen fortbestehende - Ehe gebrochen wird. Wegen dieses öffentlichen Aktes kann eine Kündigung erfolgen, wenn der Arbeitsvertrag eine Anerkennung der kirchlichen Regeln beinhaltet, was in der Regel der Fall ist.

Er ist geschieden und will jetzt seine

Freundin kirchlich heiraten, was aber für ihn die fristlose
Kündigung bedeuten würde.

Die röm. kath. Kirche akzeptiert keine Wiederheirat nach einer Scheidung.
Fehlbare werden aus der Kirche ausgeschlossen.

Hallo Nillsen, das gilt meines Wissens nur, wenn er vorher auch kirchlich(katholisch verheiratet war. Es geht darum, dass eine katholisch-kirchlich geschlossenen Ehe nicht geschieden werden kann. Ber es gibt beim Vorliegen bestimmter Gründe die Möglichkeit, die vorherige Ehe aufheben zu lassen- ist aber ein etwas längerer Weg. Wie er genau aussieht, kann man beim zuständigen Bistum erfahren.
Vielleicht hat sich schon alles erledigt - sonst wünsche ich euch viel Glück. Außerdem: Hausmeister sind sehr gesucht und bei Arbeitslosigkeit könnte man auch eine Fortbildung zum Gebäudemanagement (Facility-Management) machen.

Alles Gute und Gottes Segen auf allen Wegen :wink:))
Regine