Was braucht man für Schwerbehinderung GdB 70?

Hallo,

ich war mir nicht sicher, und ich bin mir nicht mal sicher ob das eine Rechtsfrage ist, aber ich versuch’s besser hier.

Schwerbehinderung GdB 50.
Antrag auf Erhöhung GdB 70 und Merkzeichen G.

Antrag „halbwegs“ bewilligt:
Erhöhung auf GdB 60 und Merkzeichen G & B.

Jetzt frage ich mich was man tun muss um auf GdB 70 zu kommen.
Ich finde etwas witzig, Bewilligt wird ein Merkzeichen das gar nicht beantragt wurde (B -Begleitperson erforderlich) aber eine Erhöhung um weitere 10 Grad ist nicht möglich.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Was muss man tun, damit das GdB 70 werden?

Liebe Grüße

reality-vision

Hallo,

ob man GdB 60 oder 70 hast, ist ziemlich egal. Ab GdB 50 ändert sich für den Schwerbehinderten im Schwerbehindertenrecht durch die Einstufung eigentlich nichts.
Die Merkzeichen sind ebenfalls nicht zwingend mit einem bestimmten GdB verbunden, sofern er mindestens 50 beträgt. Bei entsprechenden Krankheiten wird das Merkzeichen „G“ auch schon bei einem GdB von 50 vergeben.
Wichtig ist vielmehr, dass im Bescheid ALLE Krankheiten erfasst werden, die eine wesentliche Einschränkung verursachen. Nur für die im Bescheid anerkannten Krankheiten und deren Auswirkungen können die Schutzrechte des Schwerbehindertenrechts geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um „offensichtliche“ Behinderungen handelt.
Deshalb macht es Sinn, einen Erhöhungsantrag zu stellen, wenn eine neue Krankheit hinzugekommen ist - auch wenn ein höherer GdB nicht zu erwarten ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ob man GdB 60 oder 70 hast, ist ziemlich egal.

Nicht bei Unternehmen. Bspw. Die Bahn AG.

Deshalb macht es Sinn, einen Erhöhungsantrag zu stellen, wenn
eine neue Krankheit hinzugekommen ist - auch wenn ein höherer
GdB nicht zu erwarten ist.

Handelt sich nur um eine einzige Krankheit. Brauchte aber zwei Gutachter, zwei Erhöhungsanträge und einen persönlichen Erlebnisbericht bis die „die Schwere der Behinderung im öffentl. Leben“ erkannt hatten.

Ok, wenn der GdB nicht mit den Merkzeichen zusammenhängt, kannst du mir dann die Paragraphen oder eine „FAQ“ nennen worin erklärt ist wie der GdB berechnet wird?

Liebe Grüße

reality-vision

Hallo,

Hallo,

ob man GdB 60 oder 70 hast, ist ziemlich egal.

Nicht bei Unternehmen. Bspw. Die Bahn AG.

Bist Du sicher, daß Du da nicht was falsch verstanden hast ? Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten nur wegen GdB 60 oder 70 ist eigentlich unzulässig.

Deshalb macht es Sinn, einen Erhöhungsantrag zu stellen, wenn
eine neue Krankheit hinzugekommen ist - auch wenn ein höherer
GdB nicht zu erwarten ist.

Handelt sich nur um eine einzige Krankheit. Brauchte aber zwei
Gutachter, zwei Erhöhungsanträge und einen persönlichen
Erlebnisbericht bis die „die Schwere der Behinderung im
öffentl. Leben“ erkannt hatten.

Ok, wenn der GdB nicht mit den Merkzeichen zusammenhängt,
kannst du mir dann die Paragraphen oder eine „FAQ“ nennen
worin erklärt ist wie der GdB berechnet wird?

Aber klar doch, die „Bibel“ der Bewertung, „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008“, in Kraft getreten am 01.01.2009:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Liebe Grüße

reality-vision

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ob man GdB 60 oder 70 hast, ist ziemlich egal.

Nicht bei Unternehmen. Bspw. Die Bahn AG.

Bist Du sicher, daß Du da nicht was falsch verstanden hast ?
Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten nur wegen GdB 60 oder
70 ist eigentlich unzulässig.

Ich sage es mal so, laut den Bestimmungen der Bahn braucht es für Ermäßigungen mind. GdB 70. Die Anzahl und welche Merkzeichen ist dabei irrelevant. Was kostengünstiger ist, sowieso.

Ob das unzulässig ist, weiß ich nicht. Wenn es unzulässig ist würde es wohl ganz viele Schwerbehinderte mit Merkzeichen aber ohne GdB 70 freuen.

Aber so wird - in diesem beispielhaften Fall - auf eine Begleitperson zurückgegriffen werden müssen welche die Bahn in der 2.Klasse mehr kosten wird, als die Ermäßigung der 1.Klasse, wo auf eine Begleitperson verzichtet werden würde weil die Bahnmitarbeiter diese Rolle übernehmen könnten.

Muss man das verstehen?

Aber klar doch, die „Bibel“ der Bewertung, „Anlage zu § 2 der
Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008“, in Kraft
getreten am 01.01.2009:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Wow!
Danke.

Liebe Grüße

reality-vision