Was ist rechtlich gesehen ein Freizeit- (Erholungs-/ Garten-) Grundstück?

Gibt es dafür eine einheitliche Regelung in Deutschland? (Oder in Bayern)?
Sind die angesprochenen Grundstücksarten das selbe?
Wo kann man so etwas nachlesen? Man muss sich ja vorher irgendwo informieren können, was man da alles tun darf, und was nicht - bevor man ein solches Grundstück kauft oder mietet.

Liebe Grüsse und danke schonmal,
Mira

Hallo,

Gibt es dafür eine einheitliche Regelung in Deutschland?

zu den Nutzungsarten findest Du hier eine Übersicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsarten_des_Bodens

Sind die angesprochenen Grundstücksarten das selbe?
Wo kann man so etwas nachlesen? Man muss sich ja vorher
irgendwo informieren können, was man da alles tun darf, und
was nicht - bevor man ein solches Grundstück kauft oder
mietet.

Auf einer Erholungsfläche, z.B. Wochenend- oder Kleingartenanlage ist es z.B. nicht erlaubt, ein Wohnhaus zu bauen, um dort seinen ständigen Wohnsitz zu haben…

Beatrix