Wie funktioniert das bitte?

Hallo,

ein Bauherr baut.
Versehentlich werden die 5 Parkplätze nicht laut Plan komplett auf dem eigenen Grundstück,
sondern auf in 1,50 Meter länge auf städtischem Grundstück errichtet, wo eine Straße geplant war.
Entgegen dem Plan.
Die Parkplätze sind fertig und werden genutzt.

Der Bürgermeister sagt jetzt, OK, dann machen wir aus den 5 Parkplätzen 2 Parkplätze, die dann entsprechend noch auf dem Grundstück liegen.
ALs Abgrenzungsmarkierung machen wir einen weißen Streifen auf das gelegte Pflaster.
Der Verkehrsteilnehmer kann dann erkennen, wo Parkplätze sind und wo er sich nicht hinstellen darf.
Die anderen 3 Parkplätze werden dann auf anderer Stelle auf dem Grundstück errichtet.

Soweit der aktuelle Stand.
Müssen hierzu irgendwelche Pläne und /oder Aufzeichnungen geändert werden?

Vielen Dank und Grüße

Hallo!

Prakmatische Lösung.

Mag sein, man muss einen neuen Lageplan einreichen, der die neuen Stellplätze zeigt und somit die Gesamtzahl „5“ auf Eigenland nachweist.

Und man wird wohl die übersehene Grenzmarkierung(Grenzstein) freilegen oder neu setzen lassen müssen, wenn dort noch keiner wäre.

Aus meiner Sicht wäre aber ein Zaun ö.ä. statt weißer Pflastermarkierung deutlicher und klar. Es ist so auf einen Blick klar, welche Stellplätze zum Grundstück gehören und das die weitergehende Pflasterfläche bereits Gemeindeland ist und wohl eben nicht beparkt werden darf.

MfG
duck313

Danke!
Hallo!

Prakmatische Lösung.

Mag sein, man muss einen neuen Lageplan einreichen, der die
neuen Stellplätze zeigt und somit die Gesamtzahl „5“ auf
Eigenland nachweist.

*** muss man nur, wenn die Gemeinde darauf besteht oder?

Und man wird wohl die übersehene Grenzmarkierung(Grenzstein)
freilegen oder neu setzen lassen müssen, wenn dort noch keiner
wäre.

*** ist das zwingend notwendig? Man sieht doch heutzutage kaum noch Grenzsteine…

Aus meiner Sicht wäre aber ein Zaun ö.ä. statt weißer
Pflastermarkierung deutlicher und klar. Es ist so auf einen
Blick klar, welche Stellplätze zum Grundstück gehören und das
die weitergehende Pflasterfläche bereits Gemeindeland ist und
wohl eben nicht beparkt werden darf.

*** dieses Pflaster ist Teil einer Straße, von der aus die zwei Parkplätze angesteuert werden. Daher nicht möglich

MfG

Grüße

duck313

Hallo,
das kommt darauf an, wo die fünf Stellplätze im Bauantrag nachgewiesen wurden. Auf der geteilten Fläche konnten sie das eigentlich nicht.

Der Stellplatznachweis muss sauber Bestandteil der Baugenehmigung bzw. des Bauantrags werden, sonst wird das ganze ein „Schwarzbau“ und bei jeder kleinen genehmigungspflichtigen Änderung (und erst recht beim Verkauf) erneut Ärger machen.

In der Praxis (in NRW) würde man einen Lageplan zum Bauantrag nachreichen, in dem die drei fehlenden Stellplätze (genauer ihre neue Lage) markiert sind. Den macht normalerweise ein Öffentlich bestellter Vermesser. Ob der dafür nochmal Geld verlangt, kommt auf die Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Architekten/Bauträger und auf die jeweilige Gebührenordnung des Bundeslandes an, in dem ganze „spielt“.

Dass die Stellplätze neu gebaut werden müssen und dafür die üblichen „Aufzeichnungspflichten“ (genauer Abnahme- und Bauprotokollpflichten der VOB/VOL/HOAI o.ä.) gelten, dürfte klar sein, das hat aber nichts mit der Bauordnungsrechtlichen Klärung zu tun. Wenn die Anlage eine Wohnungseigentumsanlage ist, muss ausserdem ggf. noch die Teilungserklärung nachgebessert werden.

Gruß vom
Schnabel

Danke!

Da die Stadt hier dem einen Bürger hier sehr kulant gegenübersteht,
wird sie sicher keine neuen Pläne benötigen denke ich.

Es geht nur darum, dass wenn der weiße Streifen sich mal verflüchtigt hat,
dass dann nicht wieder die 5 Parkplätze genutzt werden, als wäre da nichts gewesen.
Weil das Pflaster liegt ja nach wie vor noch dort…

Das Problem an der ganzen Sache ist das, wenn die Parkplätze, so wie sie erstellt sind genutzt werden, dann behindern die Parker dort den Verkehr an einer kleinen Einliegerstraße.

Hoffe das ist verständlich…

Viele Grüße

Hallo,
der Lageplan zum Bauantrag ist Bestandteil der Baugenehmigung. Den braucht die Bauordnungsbehörde für den Bauantrag. Je nach Größe der Gemeinde kann sie ggf. zu klein sein,um diese Behörde selbst zu haben (dann wärs je nach Bundesland der Kreis oder ein Landratsamt o.ä.). Da hat dann die Stadt nichts zu „melden“. Das ist was anderes als die widerrechtliche Inanspruchnahme von Grundeigentum.

Da die Stadt anscheinend ja den Rückbau des Pflasters nicht verlangt, tippe ich mal auf eine bislang nicht vollständig ausgebaute Straße. Wenn die ausgebaut wird, müsste sowas normalerweise wieder aus der Erde. Bis dahin ist so ein schönes neues Pflaster sicher besser als eine notdürftig geflickte Bitumen- oder Teerdecke :wink: Und die Linie ist ja schnell neu „gemalt“.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Uwe,
wenn ich dich richtig verstehe, liegen ein Teil deiner Parkplätze 1,5 m auf der Straße, die dadurch verengt wird und Ihr habt die mündliche Zusage des Bürgermeisters.
Du hast jetzt das Problem der langfristigen Kennzeichnung.
Falls meine Annahme stimmt wäre die Kennzeichnung das geringste Problem. Ich gehe davon aus, dass es jetzt noch eine Baustraße ist und somit die Überbauung nicht auffällt.
Es können folgende Probleme auftreten:

  • was passiert wenn die Straße ausgebaut wird und es für jeden ersichtlich wird das du überbaut hast`?
  • die mündliche Zusage des Bürgermeisters nutzt dir nichts falls es Probleme gibt. So was muss durch den Bauausschuss schriftlich genehmigt werden
  • bei uns ist es üblich, bei einem solchen Fall, der Stadt Parkplätze ( auf der Straße ) abzukaufen ( Preis bei uns zwischen 5000- 7500.- EUR, unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde)
  • ein Teil der Parkplätze liegen nicht auf deinem Eigentum, du hast also keinerlei Rechte
    darauf
  • falls du die Genehmigung hierfür bekommst, gibt es ein Recht auf Gleichheit. Stellt dir vor jeder auf der Straße würde das machen. Rechts und Links, Somit würde sich die Straße um 3,00 m verengen. Mit einseitigen Parkplätzen ,wäre sie noch befahrbar?
  • Versetze dich in deine Nachbarn. Ich als Nachbar würde es als Provokation erachten, falls du deine Überbauung jetzt noch markierst. Eigentlich ein Fall für die Presse.
  • Was ist später wenn es einen anderen Bürgermeister gibt? Du hast nichts schriftlich.

Es gibt die Möglichkeit aus Einem , Zwei Parkplätze zu machen. Eine Art Aufzug, indem das unteren Auto im Boden versenkt wird ( geschätzte Kosten hierfür, min. 50 K EUR)

grusspeke

Hallo Schnabel,

da sind wir miitlerweile so ein wenig beim Kern des Problems :smile:

Die Stadt hat die Straße aus Kostengründen nur 3,50 Meter breit geteert, statt wie im Plan angegeben mit 5 Metern…
Der Rest blieb als befestigte Erde liegen.
Diesen Streifen hat sich der Bauherr jetzt gepickt und die Parkplätze von seinem Grundstück an den Rand der geteerten Straße wandern lassen.

Der Benefit für ihn ist klar oder?
Der Benefit für die Stadt ist auch klar, der Dreckstreifen ist weg und bezahlt hats ein anderer.

Der Benefit für den Anlieger, der die Straße nutzt ist der, dass er nur 3,50 Metter statt 5 Meter Straße zur Verfügung hat.
Und wenn die Leute, wie in der Vergangenheit öfters, dann noch ein Stück über den Parkplatz hinaus parken, dann sind es nur noch 3 Meter.

Ein kleiner Schwierigkeitsgrad noch, man kann nur vorwärts in die Straße reinfahren und rückwärts raus, es gibt keine Straßenbeleuchtung und auf der anderen Seite der Parkplätze gehts bergab in eine Wiese…

Viele Grüße

Danke Peke!

ich bin nicht der Bauherr, sondern der, der die Straße nutzen möchte und das möglichst ohne Gefahrenquellen :smile:

Hier nochmal das Gleiche, was ich unten geantwortet habe.
Und meine Frage, was ist zu tun?

Die Stadt hat die Straße aus Kostengründen nur 3,50 Meter breit geteert, statt wie im Plan angegeben mit 5 Metern…
Der Rest blieb als befestigte Erde liegen.
Diesen Streifen hat sich der Bauherr jetzt gepickt und die Parkplätze von seinem Grundstück an den Rand der geteerten Straße wandern lassen.

Der Benefit für ihn ist klar oder?
Der Benefit für die Stadt ist auch klar, der Dreckstreifen ist weg und bezahlt hats ein anderer.

Der Benefit für den Anlieger, der die Straße nutzt ist der, dass er nur 3,50 Metter statt 5 Meter Straße zur Verfügung hat.
Und wenn die Leute, wie in der Vergangenheit öfters, dann noch ein Stück über den Parkplatz hinaus parken, dann sind es nur noch 3 Meter.

Ein kleiner Schwierigkeitsgrad noch, man kann nur vorwärts in die Straße reinfahren und rückwärts raus, es gibt keine Straßenbeleuchtung und auf der anderen Seite der Parkplätze gehts bergab in eine Wiese…

Viele Grüße

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