Wie lange muß ich als Mann Kindesunterhalt zahlen

Hallo
Es geht hier um Kindesunterhalt,den mein bester Freund an seinen Sohn bezahlen muß.Der Sohn ist 19 Jahre alt.
Er lebt nicht im Haushalt des Vaters.Er hat auch keinen Kontakt.Der Vater hat seit der Scheidung vor 18 Jahren immer Unterhalt bezahlt.Das sind über 200 Monate.Jetzt möchte er natürlich wissen wie lange er noch unterhaltspflichtig ist.Es besteht ja kein Kontakt.Darum weiß er natürlich auch nicht was der Sohn macht.Arbeitet er,oder geht er noch zur Schule?
Hat er nicht das Recht zu erfahren was der Sohn macht?Sonst wäre er ja nur eine Melkkuh.Zur Ex Frau besteht auch kein Kontakt.Sie hat sich immer irgendwie vor Arbeit gedrückt.Darum zahlt nur der Vater.Jetzt möchte er wissen ob der Sohn in der Lehre ist,oder was er sonst macht.Daran misst sich doch auch der zu zahlende Unterhalt,oder?Jetzt die Fragen:
Wie lange muß er zahlen?
Hat er das Recht zu erfahren was der Sohn macht?
Was passiert wen er den Unterhalt einstellt?
Vielen Dank im vorraus.
Doctormabuse

Hallo,

  1. Er muss zahlen, bis sein Sohn die erste Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat. So lange ist er Unterhaltspflichtig.
  2. Es ist nicht relevant, ob er Kontakt zu seinem Sohn hat. Es ist auch nicht relevant, ob die Mutter des Sohnes arbeitet - bitte sachlich bleiben.
  3. Ja, er hat das Recht zu erfahren, was der Sohn macht. Wenn eine Adresse bekannt ist, den Sohn anschreiben (nicht die Mutter, der Sohn ist volljährig)
  4. Notfalls einen Rechtsanwalt beauftragen, oder sich im Vorfeld bei der Unterhaltskasse des Jugendamtes (Wohnort des Vaters) erkundigen, wie man damit am besten umgehen kann.
  5. Wenn der Unterhalt einfach eingestellt wird, kann der Sohn den Unterhalt einklagen.

Gru, DC

Hallo ,

also die Unterhaltspflicht endet regulär mit dem 18 lebensjahr …

Aber nach dem 18 lebensjahr sind BEIDE elternteile dazu verpflichtet sogannten "Barunterhalt " zu zahlen (ähnlich wie taschengeld zb 400€ barunterhalt pro monat --200€ zahlt die mutter ,200€ der vater )

Alledrings auch nur so lange wie sich das kind in einer berufsausbildung befindet und bis die Lehre abgeschlossen wurde !!!(ist auch völlig egal ob die eltern zusammen leben oder nicht ))

!!! Aber !!!

Barunterhalt muss von dem volljährigem kind beim familiengericht eingeklagt werden (und zwar nur von dem kind–mutter kann nichts einklagen) …sobald das passiert ist wird bei berechtigtem anspruch ein titel erlassen !! für den vater und die mutter --den es müssten bei zahlen …
Sollte in dieser hinsicht noch nichts passiert sein kann dein kumpel ruhig den unterhalt einstellen !!!

Was deine fragen bzgl …was der sohn macht angeht …am besten versuchen mit ihm persönlich kontakt aufnehmen …wenn das nicht möglich ist gibt es auch keine chance etwas zu erfahren …sollte der sohn tatsächlich bei gericht barunterhalt einfordern muss er dann auch offenlegen was er momentan macht !!

lieben gruss nancy

Hallo,
grundsätzlich ist Unterhalt bis zum Abschluß einer Ausbildung( Lehre, Studium) zu zahlen.
Nach der Volljährigkeit sind auch beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, eigenes Einkommen des Kindes z.B.Lehrvergütung ist anzurechnen.

Tipp:
Dem Sohnemann schreiben, dass es Unterhalt zukünftig nur gibt, wenn er den Nachweis einer Ausbildung etv.
mit Einkommensnachweis vorlegt.
Deutlich machen, dass generell die Bereitschaft besteht
Unterhalt zuzahlen, aber s.o.!

Die monatlichen Zahlunen auf ein Zwischenkonto plazieren, damit bei einer evtl.Nachzahlung der Schmerz
nicht so groß ist.
Informationen ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle-Erläuterungen - , sind im Netz zu finden.

Mit Gruß

Der Kindesvater ist zunächst bis zur Volljährigkeit des Kindes uneingeschränkt zahlungspflichtig. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch dann, wenn der Sohn seinen eigenen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, allerdings nur bis zum Abschluss einer Erstausbildung, längstens bis zum 27 sten Lebensjahr.

Der Vater erfährt hierdurch, ob der Sohn arbeitet oder nicht, denn der Sohn (nicht die Mutter) muß seinen Antrag ja begründen. Der Kindesvater kann seine Zahlungen beruhigt einstellen, wenn ihm der Unterhaltsanspruch des Sohnes nicht nachvollziehbar begründet wird bzw. die Begründung verweigert wird.

mfG

Hallo Doctormabuse,

bis zur wirtschaftlichern Selbsständigkeit des Kindes sind Eltern unterhaltspflichtig. Somit haben auch volljährige Sprößlinge Anspruch auf Unterhalt. Unterhalt kann nur dann verweigert werden, wenn der Spößling in Absicht die wirtschaftliche Sebstständigkeit verzögert oder gar verweigert.
Wenn jetzt, wie in deinem Fall, nicht zu erfahren ist, in welcher Entwicklungsphase der Knabe nun gerade ist, würde ich die Zahlungen einstellen. Der junge Mann hat zwar dann die Möglichkeit den Unterhalt einzuklagen, aber auf diesem Wege ist eben auch zu klären, ob weitere Zahlungen rechtens sind. Da er volljährig ist, muss er sich selbst darum kümmern. Das kann er übers Jugerndamt machen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Kann natürlich auch sein, das er sich meldet, um zu erfahren, warum die Zahlungen eingestellt wurden. Dann wäre immerhin mal die Möglichkeit gegeben, miteinander zu reden.
Viel Glück!

Gruß Caro

Hallo,

der Anspruch auf Kindesunterhalt verfällt mit der Volljährigkeit.

  1. Ausnahme: Das Kind befindet sich weiter in einer Schulausbildung oder besucht eine Fach- /Hochschule und wohnt bei einem Elternteil. Hier muss weiter Unterhalt in voller Höhe gezahlt werden. Bei Volljähgrigkeit erhöt sich der Eigenbedarf des UH-Zahlers auf 1000,- Euro monatlich.

  2. Ausnahme: Das volljährige Kind befindet sich in einer Berufsausbildung. Hier wird der Ausbildungsfreibetrag bis auf monatlich 90,- Euro mit angerechnet.

Zusammenfassung: Wird kein Nachweis einer Schul- oder Ausbildung erbracht besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

Weitere Infos findest Du in der „Düsseldorfer Tabelle 2011“

Gruß blackdaniel

Hallo,

man zahlt bis das Kind die erste Ausbildung beendet hat. Der richtige Weg ist, das volljährige Kind (nicht die Mutter) nachweislich auffordern, seine Tätigkeit nachzuweisen. Schulbescheinigungen, Lehrvertrag usw. einfordern.

Gleichzeitig den Sohn auffordern, dass er auch die Einkommensunterlagen der Mutter vorlegt, da auch sie bei einem volljährigen Kind unterhaltspflichtig ist.

Dabei einen festen Termin XX.XX.2012 setzen. Kommt nichts, ab zum Anwalt und Klage einreichen bzw. erst mal zum Anwalt gehen.

Gruß

Hallo. also generell muss er zahlen bis der Sohn 18 ist. Es sei denn, er studiert, dann bis 27. Natuerlich hat er ein Recht drauf zu erfahren was sein Sohn macht! Soll er sofort zum Jugendamt gehen, die koennen da weiter helfen. Er haette die Zahlung schon einstellen koennen ab seinem 18. Geburtstag. Spaetestens dann haette sich die Kindesmutter gemeldet und gesagt was der Sohn macht. Auf jeden Fall sollte er es sich bestaetigen lassen, sollte sein Sohn studieren,denn die mutter kann ja viel erzaehlen :wink:
Also: Zahlung sofort einstellen und zum Jugendamt gehen!!

LG