Wohngeld: Bewertung von Immobilien

Hallo, weiß jemand, wie beim Wohngeld das Vermögen in Form einer Immobilie bewertet wird, also mit dem Einheitswert ö.ä.???

VG Jul

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo

Hallo, weiß jemand, wie beim Wohngeld das Vermögen in Form
einer Immobilie bewertet wird, also mit dem Einheitswert ö.ä.
???

Beim Wohngeld ist man Mieter und der Wert der Immobilie uninteressant

VG Jul

Wallflower

NICHT selbst genutztes Wohneigentum!
Hallo,

bitte die Frage richtig lesen!!! Ob Mieter oder Hauseigentümer, darum geht es gar nicht, sondern um die Frage, wie bei der Vermögensfrage des Wohngeldbeziehers Immobilienbesitz bewertet wird, nach welchen Bewertungsmaßstäben.
Denn ab 2009 ist neben dem Einkommen auch das Vermögen zum WG-Bezug entscheidend. 10 000 Bargeld sind 10 000 Bargeld, aber was ist mit einem Grundstück, einer Wohnung, einem Haus, also einer Immobilie, die man nicht selbst bewohnt?
Mit welchem Wert werden Immobilien angesetzt?

VG Jul

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Warum ist seit 2009 auch das Vermögen beim Wohngeld entscheidend ???

Warum ist seit 2009 auch das Vermögen beim Wohngeld
entscheidend ???

Weil es sich um eine Sozialleistung handelt, die wir alle über Steuern finanzieren.
Im Übrigen war es auch schon vorher entscheidend, allerdings nur über die etwas unscharfe Formulierung „…soweit die Inanspruchnahme mißbräuchlich wäre…“
Diese Formulierung ist jetzt um den Halbsatz „… insbesondere wegen erheblichen Vermögens…“ ergänzt und damit präzisiert worden. Leider weiß ich nicht wo es steht (könnte in den Vorschriften oder in der Gesetzesbegründung zu finden sein), aber soweit ich weiß, sind 60.000€ für das erste und jeweils 20.000€ für jedes weitere Haushaltsmitglied die Grenze. Die selbstgenutze Wohnung (resp. Haus) fällt i.d.R. nicht darunter.
Also falls die Immobilien nicht selbstgenutzt ist, zählt sie als anrechenbares Vermögen. Nach welchen Bewertungsgrundsätzen das nun tatsächlich bewertet wird, weiß ich nicht. Vielleicht kann da jemand weiterhelfen.

MfG