Wohngeld/Kinderzuschlag

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob man erst Wohngeld beantragen muß und dann beim Antrag des Kinderzuschlags angeben muß, daß man Wohngeld erhält oder muß man erst den Kinderzuschlag beantragen und dann beim Antrag des Wohngeldes angeben, wenn man Kinderzuschlag erhalten sollte?

Oder ist es egal wie rum? In dem Fall dann noch die Frage: Wie rum ist man besser gestellt?

Viele Grüße
Sandra

Hi,
was genau meinst du mit Kinderzuschlag?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

man kann zusätzlich zum Kindergeld auch noch einen Kinderzuschlag beantragen in Höhe von 140 Euro monatlich, maximal 3 Jahre lang.

Allerdings ist das nur für Eltern, die zuviel verdienen um Hartz IV zu bekommen, aber dennoch zu wenig um zu 100% den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Da die Gehaltsgrenzen hierfür sehr niedrig sind, gehe ich davon aus, daß wir ohnehin nur Wohngeld genehmigt kriegen würden und kein Kinderzuschlag.
Da ich die Grenzen aber nicht genau kenne, wollte ich hier mal nachfragen, ob sich jemand auskennt.

Viele Grüße
Sandra

Hi,
was genau meinst du mit Kinderzuschlag?

Gruß
Nelly