hi ihrs,
habe mal eine frage zum wohngeldrecht bzw. sozialhilfe.
eine bekannte studentin will nun wohngeld beantragen.
sie wohnt in einer wg. sie bekommt von zu hause nur das
kindergeld und geht nebenbei auf 325 EUR basis arbeiten.
sie hat also 479 EUR mtl. zur verfügung. sie hat keinen
bafög-anspruch, weil die eltern zuviel verdienen.
die eltern zahlen jedoch nichts zum studium dazu, kann
sie nun unbeschadet wohngeld beantragen?
meines erachtens kommt doch gerade hier schnell der
rückgriff auf die eltern, denn diese haben ja lt. bafög-amt
zuviel einkommen…
was soll ich ihr raten? ihre eltern sind eher dickköpfig und
sie scheint nicht die problematik der sozialhilfe zu erkennen,
denn wenn das sozialamt sich an die eltern wendet, gibt
es ganz bestimmt ärger.
danke für sachliche antworten, dass das vorgehen der eltern
dumm ist, weiss ich. eine direkte unterhaltsklage gegen die
eltern kommt auch nicht in frage!!!
danke und gruss
showbee