Hallo an alle Experten!
Wie weit ist „Vermögen“ beim Wohngeld zugelassen?
Bei HarzIV gibt es so ein Schonvermögen - was aber, wenn jemand „nur“ Wohngeld beantragt? Gibt es auch eine Art Schonvermögen? Gibts ne feste Summe?
Und wie ist das zu berechnen?
Wenn man z.B. von Exmann Geld bekommt, davon aber u.a. die Scheidung zahlen darf (mindestens die Hälfte vom Geld ist dann futsch)…
Dann darf man - so wie ich die Behörde verstehe - trotzdem nix „abziehen“. Man muss die gesamte Summe angeben, auch wenn hinterher nix übrig ist weil noch Schulden zu zahlen sind.
Ist das rechtlich ok?
Oder wäre es sinnvoller, den Antrag zurückzuziehen, alle Rechnungen zu zahlen und dann einen Neuantrag zu stellen? Ist aber ne Menge Arbeit… und dann muss dieses Einkommen trotzdem angegeben werden…
Und was ist, wenn der Chef keinen Verdienstnachweis ausfüllt? Er hasst Formulare und es ist nicht möglich, ihn dazu zu bringen, das freiwillig (und in angemessener Zeit) auszufüllen…
Habt ihr da Ideen dazu?
Ach ja, es handelt sich NICHT um einen ALG-II-Empfänger. Der Wohngeld-Antragsteller hat einen Teilzeitjob und hofft, ohne HarzIV auszukommen…
Danke für Eure Anmerkungen,
Leininger Claudia