Hallo,
Gibt es eine Möglichkeit, dem Wohngeldamt auf einem anderen Weg die Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeitsstelle) „nachzuweisen“ ausser über den Lohnsteuerbescheid, wenn zum Beispiel „vergessen“ worde in der Lohnsteuer-Erklärung der Weg zur Arbeit als Werbungskosten geltend zu machen?
Vielen Dank!
LG Julia