Liebe ExpertInnen,
ich bin arbeitslos und beziehe - noch bis voraussichtlich Ende April - Arbeitslosengeld. Dies ist aber so wenig, dass es für Lebensunterhalt und Miete nicht ausreicht und deshalb mit ALG2 aufgestockt wird.
Da ich regelmäßig Medikamente brauche und außerdem ein längerer stationärer Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich bei der Krankenkasse Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen gestellt.
Ich habe im Archiv gelesen, dass bei Sozialhilfeempfängern der Leistungssatz zur Berechnung der „zumutbaren Belastungsgrenze“ bei ALG2 herangezogen würde, ein SozHi-Empfänger also ungefähr 72 Teuro Zuzahlungen im Jahr leisten müsse. Ich erhalte aber nun einen Bescheid, dass meine Belastungsgrenze bei knapp 260 Teuro liegen würde, was angeblich 2 % von meinem „Bruttoeinkommen“ ausmachen würde.
Wenn ich nachrechne, dann ist das aber noch nicht einmal nur der Regelsatz plus Miete, sondern noch um einiges mehr. Ich kann also nur annehmen, dass diese „Nettozahlung“ noch munter auf irgendein imaginäres Bruttoeinkommen hochgerechnet wurde!?!?!?!
Diese Belastungsgrenze wird nicht auf das Jahr verteilt, sondern muss erst mal 260 Teuro was nach Abzug der festen Kosten den Betrag noch übersteigt, den ich für ein ganzes Monat zum Leben übrig habe) in voller Höhe hinblättern, bevor die *********** mich befreien. Wie soll das jemand, der von Sozialhilfe leben muss machen???
Und ich frage mich, ob diese Berechnung wirklich rechtens sein kann oder ob ich da von der KKH über den Tisch gezogen werden soll
Wer weiß was? Danke für eure Tipps!
Viele Grüße
InaM