'zumutbare Belastungsgrenze' bei ALG2

Liebe ExpertInnen,

ich bin arbeitslos und beziehe - noch bis voraussichtlich Ende April - Arbeitslosengeld. Dies ist aber so wenig, dass es für Lebensunterhalt und Miete nicht ausreicht und deshalb mit ALG2 aufgestockt wird.

Da ich regelmäßig Medikamente brauche und außerdem ein längerer stationärer Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich bei der Krankenkasse Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen gestellt.

Ich habe im Archiv gelesen, dass bei Sozialhilfeempfängern der Leistungssatz zur Berechnung der „zumutbaren Belastungsgrenze“ bei ALG2 herangezogen würde, ein SozHi-Empfänger also ungefähr 72 Teuro Zuzahlungen im Jahr leisten müsse. Ich erhalte aber nun einen Bescheid, dass meine Belastungsgrenze bei knapp 260 Teuro liegen würde, was angeblich 2 % von meinem „Bruttoeinkommen“ ausmachen würde.

Wenn ich nachrechne, dann ist das aber noch nicht einmal nur der Regelsatz plus Miete, sondern noch um einiges mehr. Ich kann also nur annehmen, dass diese „Nettozahlung“ noch munter auf irgendein imaginäres Bruttoeinkommen hochgerechnet wurde!?!?!?!

Diese Belastungsgrenze wird nicht auf das Jahr verteilt, sondern muss erst mal 260 Teuro was nach Abzug der festen Kosten den Betrag noch übersteigt, den ich für ein ganzes Monat zum Leben übrig habe) in voller Höhe hinblättern, bevor die *********** mich befreien. Wie soll das jemand, der von Sozialhilfe leben muss machen???
Und ich frage mich, ob diese Berechnung wirklich rechtens sein kann oder ob ich da von der KKH über den Tisch gezogen werden soll

Wer weiß was? Danke für eure Tipps!
Viele Grüße
InaM

Liebe ExpertInnen,

Da ich regelmäßig Medikamente brauche und außerdem ein
längerer stationärer Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich
bei der Krankenkasse Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen
gestellt.

Ich habe im Archiv gelesen, dass bei Sozialhilfeempfängern der
Leistungssatz zur Berechnung der „zumutbaren
Belastungsgrenze“ bei ALG2 herangezogen würde, ein
SozHi-Empfänger also ungefähr 72 Teuro Zuzahlungen im Jahr
leisten müsse. Ich erhalte aber nun einen Bescheid, dass meine
Belastungsgrenze bei knapp 260 Teuro liegen würde, was
angeblich 2 % von meinem „Bruttoeinkommen“ ausmachen würde.

Wenn ich nachrechne, dann ist das aber noch nicht einmal nur
der Regelsatz plus Miete, sondern noch um einiges mehr. Ich
kann also nur annehmen, dass diese „Nettozahlung“ noch munter
auf irgendein imaginäres Bruttoeinkommen hochgerechnet
wurde!?!?!?!

Diese Belastungsgrenze wird nicht auf das Jahr verteilt,
sondern muss erst mal 260 Teuro was nach Abzug der festen
Kosten den Betrag noch übersteigt, den ich für ein ganzes
Monat zum Leben übrig habe) in voller Höhe hinblättern, bevor
die *********** mich befreien. Wie soll das jemand, der von
Sozialhilfe leben muss machen???
Und ich frage mich, ob diese Berechnung wirklich rechtens
sein kann oder ob ich da von der KKH über den Tisch gezogen
werden soll

Wer weiß was? Danke für eure Tipps!
Viele Grüße
InaM

Hallo
Ironie modus an: Du gehörst wahrscheinlich in die Kategorie: Schnellstmögliches sozialverträgliches ableben organisieren, kauf dir von den letzten €s einen strick und häng dich mit entsprecheneden Plakat vor dem Bundestag auf
Ironiemodus aus
leider testen die Gesetzgeber ihren Errungenschaften nicht vorher an sich selber, dann würde manches wahrscheinlich anders ausssehen, ein Bekannter von mir hat 2monate ALG2 sperre, weil er jetzt Eigenheimzulage für sein 50 Jahre altes haus , was er vor Jahren erworben hat, bekommt

LG
Mikesch

Arbeitslosengeld.
ALG2 aufgestockt wird.

Hi,
stimmt, als Einkommen darf in diesem Fall nur der Regelsatz (ich glaube 345,- EUR) zugrunde gelegt werden. Das Jahreseinkommen wäre dann 4.140,00 EUR, davon müsstest du 2% (bei chronisch Kranken 1%) als Eigenbelastung tragen. Geh mal davon aus, dass die Mitarbeiter bei den Krankenkassen das selbst nicht alle wissen. Geh also mit deinem ALG2-Bescheid zur KK und bestehe darauf, dass dies geändert wird.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

wenn das stimmt, fällt mir ein Felsbrocken vom Herzen :smile:). Weißt du zufällig (oder absichtlich *ggg*), wo das steht? Also nicht nur irgendwelche Diskussionsforen oder private Homepages (wo der Krankenkassenmensch behaupten könnte, dass es nicht stimmen würde), sondern etwas was ich dem Sachbearbeiter auch unter die Nase halten kann?

Vielen lieben Dank für deine Hilfe!
Und liebe Grüße
InaM

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Weißt du zufällig (oder absichtlich *ggg*), wo das steht?

Hi,
ich weiß es zufällig (oder unzufällig *gg*).
Es steht in § 62 SGB 5:
„Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch* erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches maßgeblich.“
* = SGB 2

Hier findest du die Paragraphen:
§ 62 SGB 5
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__62.html
§ 20 SGB 2
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__20.html

Gruß
Nelly

1 Like

Danke!
Hallo Nelly,

vielen lieben Dank, damit ist mir sehr geholfen :smile:)). Am Montag haben die einen saftigen Widerspruch (der Bescheid hat noch nicht einmal eine Rechtsbehelfsbelehrung grrrrrrrr) auf dem Tisch. Ist ja irre, wie die einen abzocken würden, wenn man/frau sich nicht auskennt…

Liebe Grüße
InaM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Am
Montag haben die einen saftigen Widerspruch (der Bescheid hat
noch nicht einmal eine Rechtsbehelfsbelehrung grrrrrrrr) auf
dem Tisch. Ist ja irre, wie die einen abzocken würden, wenn
man/frau sich nicht auskennt…

Nun mal ruhig Blut, es ist gar nicht gesagt, dass die dich abzocken wollten. Nach meiner Erfahrung wissen manche Mitarbeiter von Krankenkassen dies einfach noch nicht. Im ürbrigen denke ich, dass dies kein Verwaltungsakt war und somit auch keine Rechtsbehelfsbelehrung haben musste. Statt eines saftigen Widerspruchs würde ich es erst mal mit einem sachlichen Gespräch versuchen.

Gruß
Nelly

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