Zusätzliche Staatsangehörigkeit nach Hochzeit

Hallo,

folgender Fall:

Fall 1:
Ein Mann (deutsche Staatsangehörigkeit) heiratete vor kurzem eine Frau (deutsche + russische Staatsangehörigkeit).

Frau hat in Russland zwei Geschwister die regelmäßig besucht werden. Dazu wird allerdings ein befristetes Visum benötigt.

Kann der Mann durch die Hochzeit zusätzlich die Russische Staatsangehörigkeit bekommen?

Fall 2:
Mutter von der selben Frau lebt in Deutschland (ebenfalls deutsche + russische Staatsangehörigkeit) und hat in Russland zwei Söhne (nur russische Staatsangehörigkeit).

Können die Söhne eine Art „Aufenthaltsgenehmigung“ bekommen, so dass sie ohne Visum die Mutter jederzeit besuchen können?

Vielen Dank im Voraus…

Hallo,

Fall 1:
Ein Mann (deutsche Staatsangehörigkeit) heiratete vor kurzem
eine Frau (deutsche + russische Staatsangehörigkeit).

Frau hat in Russland zwei Geschwister die regelmäßig besucht
werden. Dazu wird allerdings ein befristetes Visum benötigt.

Kann der Mann durch die Hochzeit zusätzlich die Russische
Staatsangehörigkeit bekommen?

Dieser Link bringt vielleicht passende Infos:
http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=020609
ist allerdings schon von 2002 als das russische Staatsangehörigkeitgesetz neu verabschiedet wurde. Ansonsten russische Botschaft befragen.

Fall 2:
Mutter von der selben Frau lebt in Deutschland (ebenfalls
deutsche + russische Staatsangehörigkeit) und hat in Russland
zwei Söhne (nur russische Staatsangehörigkeit).

Können die Söhne eine Art „Aufenthaltsgenehmigung“ bekommen,
so dass sie ohne Visum die Mutter jederzeit besuchen können?

da sind die Profis für´s Ausländerrecht vorhanden: http://www.info4alien.de

Vielen Dank im Voraus…

Bitte - Gruß von Sid