Zweiten Vornamen streichen bzw. ändern lassen

Mit dem Thema Namensänderung habe ich mich vor einiger Zeit bereits schon einmal befasst, würde dazu aber gern noch einmal eure Stellungnahmen hören. Ausgegangen werden soll von folgender fiktiver Situation: Ein deutscher Staatsbürger (nennen wir ihn Max Harald Mustermann) möchte den in der Geburtsurkunde eingetragenen zweiten Vornamen „Harald“ streichen lassen. Triftige Gründe liegen insofern nicht vor, als der Name weder obszön noch sonstwie beleidigend klingt. Er stört den Namensträger nur, da er ihn selbst als unpassend empfindet.

Die Frage ist jetzt: welche Möglichkeiten hat der Namensträger, seinen zweiten Vornamen entweder komplett streichen zu lassen oder diesen durch einen anderen Namen zu ersetzen?
Wie sieht es z.B. mit Auswandern und kurzzeitigem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft aus, wenn alles andere nichts hilft?

Vielen Dank vorab für eure Beiträge.

PS: Bitte auf Antworten verzichten, die nur darauf abzielen, von der Namensänderung abzuraten, da dieses für den geschilderten Fall irrelevant ist. Danke.

Hallo Chris,

Die Frage ist jetzt: welche Möglichkeiten hat der
Namensträger, seinen zweiten Vornamen entweder komplett
streichen zu lassen oder diesen durch einen anderen Namen zu
ersetzen?

–> das STandesamt gibt Auskunft.

Wie sieht es z.B. mit Auswandern und kurzzeitigem Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft aus, wenn alles andere nichts
hilft?

„kurzzeitiger Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft“ --> rotfl

Gruß
eklastic

Hallo Chris,

Die Frage ist jetzt: welche Möglichkeiten hat der
Namensträger, seinen zweiten Vornamen entweder komplett
streichen zu lassen oder diesen durch einen anderen Namen zu
ersetzen?

–> das STandesamt gibt Auskunft.

Die Auskünfte des Standesamtes kenne ich (keine Namensänderung ohne triftigen Grund).

Wie sieht es z.B. mit Auswandern und kurzzeitigem Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft aus, wenn alles andere nichts
hilft?

„kurzzeitiger Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft“ -->
rotfl

Schön, dass du dich über meine Frage so amüsieren kannst. Den Tipp habe ich aber schon öfter andernorts gelesen. Selbst wenn die Idee absurd klingt, würde mich dabei interessieren, wie lange ein solcher Prozess dauern kann, wenn das die einzige Möglichkeit ist.

Hallo Chris,

Die Auskünfte des Standesamtes kenne ich (keine Namensänderung
ohne triftigen Grund).

Ja, das kenne ich auch so. Da wird was dran sein.

Wie sieht es z.B. mit Auswandern und kurzzeitigem Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft aus, wenn alles andere nichts
hilft?

„kurzzeitiger Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft“ -->
rotfl

Schön, dass du dich über meine Frage so amüsieren kannst.

Wenn du dich jemals mit Staatsbürgerschaft etc. beschäftigt hast, wirst du meinen Humor verstehen.

Den
Tipp habe ich aber schon öfter andernorts gelesen. Selbst wenn
die Idee absurd klingt, würde mich dabei interessieren, wie
lange ein solcher Prozess dauern kann, wenn das die einzige
Möglichkeit ist.

Mehrere Jahre und du läufst große Gefahr die deutsche Staatsbürgerschaft dabei zu verlieren.

Gruß
eklastic

1 Like

Hallo,

wie du ja schon selbst geschrieben hast, gibt es in diesem Fall keine Möglichkeit.

Stellt sich die Frage wieso man sich überhaupt an diesem Namen stört. Der zweite Vornamen muss doch so gut wie nie erwähnt werden. Was ist also so schlimm daran? Am besten einfach damit abfinden und gut is.

Gruß

Samira

Hallo, man kann evtl den ersten Namen zum Rufnamen erklären lassen (vielleicht ist er das ja womöglich schon, geht evtl auch noch, da die Regelung zum Zeitpunkt der Geburt noch bestand; heutzutage sind die Chantal Sophie Charlottes leider damit gestraft, dass es nicht mehr eine Rufnamenregelung durch Unterstreichung gibt.)
dadurch fällt der zweite größtenteils unter den Tisch. Er steht dann zwar noch in der Geburtsurkunde und im Ausweis, aber muss nicht überall angegeben werden. So fällt er im normalen Alltag kaum auf (also weder bei Kontoeröffnung, noch bei irgendwelchen anderen Formularen, so ein Zweitname muss meist nicht angegeben werden)
Das Problem haben auch viele Max Maria Mustermänner, wobei männliche Maria ein guter Grund für eine offizielle Änderung ist.
Evtl fällt dir ja noch etwas ein, weshalb Harald (oder um welchen Namen es nun geht) so gar nicht geht. Weshalb trägt Max den Namen (ekliger Onkel gleichen Namens ? Name des sich aus dem Staub gemachten Vaters/Erzeugers? gleichnamiger Massenmörder in der Umgebung? Oder einfach nur Verwirrung bei der Postzustellung?
Irgendetwas wird sich doch finden lassen…ein Quentchen mehr ausser „klingt doof“)

Gruß Susanne

Vielen Dank für deine Antwort.
Das Ziel ist es allerdings nicht, einen Kompromiss zu finden, der letztlich darin endet, dass der Zweitname weiterhin auf dem Ausweis steht. Dass „klingt doof“ kein triftiger Grund für eine Namensänderung ist, wie ihn das Gesetz verlangt, sehe ich auch so, nur ist ein anderer Grund unter Umständen genau so schwer durchsetzbar. Zum Beispiel würde es wahrscheinlich nicht durchgehen, dass der Name vom Taufpaten stammt und man diesen nicht leiden kann, wenn nicht gerade zusätzlich etwas Schlimmes vorgefallen ist, das damit zusammenhängt. Und die Behörden sind ja auch nicht blöd, die hören sicher bei jedem zweiten Versuch von Antipathien gegen den Namensgeber, von dem der Name entlehnt wurde. Ich würde gern mal von Leuten hören, die mit Ihrem Anliegen Erfolg hatten und die mir sagen können, was genau sie angegeben haben. Ich schätze einfach mal, dass „Name vom bösen Onkel“ eher nicht dazu gehört, aber lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren.

Ich würde gern mal von Leuten hören,
die mit Ihrem Anliegen Erfolg hatten und die mir sagen können,
was genau sie angegeben haben. Ich schätze einfach mal, dass
„Name vom bösen Onkel“ eher nicht dazu gehört, aber lasse mich
natürlich gern eines Besseren belehren.

Hallo, wenn du das Archiv nach Namensänderung durchforstest wirst du irgendwo auf meine Story stoßen, wenn auch nur Schreibfehler in Nachname…
Bei mir waren die Damen allesamt nett und nachfragen kostet nichts, man sollte aber vorher den Grund kennen und ihn deutlich vertreten können und nicht erwarten, dass die Behördenmitarbeiter einem Tipss geben, welcher Grund am besten wäre.
Gruß Susanne

Deine Story würde mich interessieren, nur leider habe ich sie über das Archiv nicht finden können. Weder unter dem Stichwort „Namensänderung“, noch unter Eingabe deines Namens. Ist das Thema eventuell bereits gelöscht worden?

Hallo Chris,
Deine Frage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich gehe davon aus, dass Du den ungeliebten Vornamen immer noch trägst. :wink: Daher noch ein paar Hinweise:

Grundsätzlich stimmt die Antwort, dass keine Namensänderung ohne wichtigen Grund erfolgen darf. Grundlage ist hier das Gesetz über die Änderung von Vor- und Familiennamen von 1938. Damit sollen nur Unwägbarkeiten bereinigt werden, die durch das Zivilrecht (also die Regelungen im BGB) nicht behoben werden können (z. B. grob anstößige oder lächerlich klingende Familiennamen wie Blödhorn).

Vornamen sollten ja grundsätzlich diese Kriterien nicht aufweisen, denn die Eltern legen den Kindern deren Vornamen ja verantwortungsvoll für das zunkünftige Leben bei. So jedenfalls der Grundsatz. Aber es haben Eltern auch schon durchgeklagt, dass ihr Kind Speedy heißen darf. Wenn der mal groß ist, wird er vielleicht auch andere Vorstellungen von einem Vornamen haben und bei der Namensänderungsbehörde aufschlagen. Die ist nämlich für solche Fälle zuständig und nicht das Standesamt, auch wenn diese Aufgabe vielleicht in Personalunion von einem, in anderer Funktion als Standesbeamter tätigen Verwaltungsbediensteten wahrgenommen wird.

In einigen Bundesländern ist die Namensänderung allerdings noch über der kommunalen Ebene angesiedelt (z.B. beim Landkreis), da kann ich mir schon vorstellen, dass die die enge Auslegung des wichtigen Grundes als Maßstab nehmen. Allerdings gibt es auch einige Bundesländer, in denen es bei den kommunalen Behörden (sprich: Dorfamt) angesiedelt ist, die das vielleicht nicht ganz so restriktiv handeln und die Gebühr dafür (>100 EUR muss Du schon rechnen) auch gern vereinnahmen würden.

Also brauchst Du gar nicht auswandern, sondern einfach nur in den Zuständigkeitsbereich einer solchen Behörde ziehen. Kannst ja mal die Behörden z.B. in M-V abklappern und dort, wo Du Verständnis für Dein Problem findest, Dich dann anmelden.

Wenn Du nicht nach Dunkeldeutschland ziehen willst, wäre eine andere Möglichkeit, Dein Recht durchzuklagen. Wenn Deine zuständige Namensänderungsbehörde Deinen Antrag ablehnt, hast Du ja die Möglichkeit von Widerspruch (bei der nächst höheren Behörde) und Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG->OVG->BVG).

Die Eltern von Speedy mussten sich ja mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit (also AG->LG->OLG->BGH) herumschlagen und hatten die entsprechenden Kosten. Beim VG brauchst Du Dich nicht mal anwaltlich vertreten zu lassen, hast geringere Gebühren und auch noch Aussicht auf Erfolg. Denn Verwaltungsrichter können Beamte ja grundsätzlich nicht leiden.

Also viel Erolg Harald! :smile:

Gruß HeinzEric

Deine Story würde mich interessieren, nur leider habe ich sie
über das Archiv nicht finden können. Weder unter dem Stichwort
„Namensänderung“, noch unter Eingabe deines Namens. Ist das
Thema eventuell bereits gelöscht worden?

Hallo, Ne gelöscht ist es nicht, du musst nur das Häckchen von „aktuellem Forum“ in „Archivsuche (nur Titel)“ ändern und oben Namensänderung eingeben.
dann rate ich noch de Trefferanzeige auf 50 zu erhöhen und auf der 2. Seite dann den Artikel von mir vom 5.10.2005 zu nehmen.

Ich bin mir sicher, dass ich noch anderswo Spuren hinterlassen hab, aber dann vermutlich unter anderem Titel.
Du findest sicher noch mehr für dich interessante Artikel über die Archivsuche, die geht bis 2001 zurück!

Gruß Susanne