Zweitwohnsitz - was für Gebühren fallen an?

Wenn man bei Verwandten unterkommt und den Erst- oder Zweitwohnsitz dort anmeldet, welche Kosten kommen dann auf die beherbergenden Verwandten zu?

Hallo,
in Deutschland? Von Ämtern und Behörden evtl. Steuern für die Mieteinnahmen (wobei „unterkommen“ sich nicht so anhört, als würde man Miete bezahlen) und in seltenen Fällen ein paar Fragebögen, die zu beantworten sind. Wenn die Wohnung vom Sozialamt (im weiteren Sinn) bezahlt wird, evtl. noch Forderungen von denen oder es erfolgt eine völlige Neuberechnung (Bedarfsgemeinschaft).
Vom Vermieter möglicherweise höhere Nebenkostenvorauszahlungen (für die Teile die nach Personen abgerechnet werden), sonst wird man recht sicher mehr Wasser, Strom und Heizenergie verbrauchen. Wenn der Besucher dazu neigt die Vorräte aufzuessen, müssen die auch öfter nachgefüllt werden.
Bei einer Zweitwohnung wird für den „Gast“ möglicherweise Zweitwohnungssteuer fällig.

Cu Rene

Moin,

Bei einer Zweitwohnung wird für den „Gast“ möglicherweise
Zweitwohnungssteuer fällig.

Bei dem Wunsch der Gemeinde nach der Zweitwohnsitzsteuer sollte der Gast schon mal nachfragen.

Bei - belegbarem - reinen beruflichen Zweck evtl. nicht fällig, könnte aber bei der Unterkunft bei Verwandten schwierig werden.

während der Probezeit oder bei einem (überschaubarI zeitl. befristeten Arbeitsvertrag kann auch evtl. eine Befreiung erfolgen.

Ist aber alles von Ort zu Ort unterschiedlich.

Gruß Volker