Abmahnung schlechter schulischer Leistung

Hallo Zusammen,
hab da mal ein Anliegen. Wir haben einen Azubi in unserer Firma der in 3 Schulfächer mangelhaft steht.
Er wurde bereits mehrmals müdlich darauf hingewiesen das er was für die Schule tun muss, auch wurden schon Maßnahmen über die HWK vorgenommen. Trotzdem ändert sich nichts an seinen Noten.
Wäre das ein Grund als Arbeitgeber eine Abmahnung wegen schlechter schulischer Leistung eine Abmahnung zu schreibe, wäre diese gerechtfertigt bzw. rechtens??

Wäre dankbar für jede ernstgemeinte Info

Hallo lullu
Ich denke schon das eine Abmahnung Rechtens ist und auch eine logische Konsequenz.Gerechtfertigt allemal.Wenn alles vorherige nichts gebracht hat was soll denn bitteschön sonst noch fruchten.Würde mich mal interessieren was die Eltern von diesem Früchtchen schon unternommen haben ?
Bei einem ausgelerntem Mitarbeiter würden Sie ja auch sicherlich wegen fehlender Motivation etwas unternehmen.
Und was bleibt am Schluss wenn alle sonst zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht gegriffen haben…doch nur noch eine Abmahnung.Vielleicht könnte man Ihn vorher noch darauf hinweisen das wenn sich nichts ändert nur noch eine Abmahnung in Frage käme und ihm auch noch vor Augen führt was das für seine Zukunft bedeutet.
Das ist meine Meinung
Ich bin kein Jurist und kann Ihnen deshalb auch keinen Juristischen Rat geben.
Vielleicht hilft Ihnen aber meine Meinung weiter und ich denke das noch viele andere auch so denken.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz

Azubi, der in 3 Schulfächer mangelhaft steht.
bereits mehrmals müdlich darauf hingewiesen das er

was für die Schule tun muss, auch wurden schon Maßnahmen über die HWK vorgenommen. Trotzdem ändert sich nichts an seinen Noten.

Grund als Arbeitgeber eine Abmahnung wegen
schlechter schulischer Leistung eine Abmahnung zu schreibe,

Guten Tag,

eine Abmahnung setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus.
Man müsste also zum einen das Lernen für die Schule als Teil der Pflichten des Ausbildungsvertrages (a) ansehen und es müsste diese Pflicht dann schuldhaft (b) verletzt sein.
a) das sich Bemühen um einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann man als Teil (Nebenpflicht) des Ausbildungsvertrages ansehen. Das wäre bei Schule - Schwänzen damit sicher eindeutig. Hier müsste man wissen, ob er nicht lernt etc.
b) da grenzt sich das auch über „Kann er nicht“ oder „will er nicht“ ab.
Werden Hilfestellungen nicht wahrgenommen oder verweigert, würde man von schuldhaft sprechen können. Bemüht sich der Azubi, es ist aber einfach nicht mehr möglich, so wäre das nicht schuldhaft.
Zwischenergebnis:
Verweigert sich der Azubi einer Hilfe, kommt er zu spät, versäumt er Unterricht, macht er keine Aufgaben so würde man abmahnen können und dürfen
Doch wozu?
Ausgehend davon, dass die Probezeit vorüber ist, nützen die Abmahnungen nur wenig, da man kaum zur außerordentlichen Kündigung kommen kann.
Aber das müsste man ja androhen, da ohne die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bereits formal keine Abmahnung vorliegt.
Als psychologischer Schuß vor den Bug macht es aber vielleicht dennoch Sinn.
Die Überschrift könnte auch „schriftliche Ermahnung“ sein, dann braucht man mit nichts zu drohen, was man ohnedies nicht umsetzen kann.
Schönen Tag noch

Hi lullu,

ich kenne mich leider nur mit urheberrechtlichen Abmahnungen aus, nicht mit Arbeitsrecht.
Damit Sie eine Antwort bekommen, die Ihnen auch weiterhilft, sollten Sie noch sagen, was Ihr Ziel ist: den Azubi loswerden oder ihm zu besseren Leistungen zu verhelfen? Wenn es ums loswerden geht, sollten Sie ihm in jedem Fall einen schriftlichen Hinweis geben, dass die schulischen Leistungen auch bei Ihrer Beurteilung seiner Kompetenz und Leistungsbereitschaft eine Rolle spielen. Wegen einer arbeitsrechtlich bedeutsamen Abmahnung brauchen Sie einen Arbeitsrecht-Experten.
Der Azubi tut einem schon Leid…

Gruesse, Veranda

Halo Verana,

der Sinn dieser Abmahnung soll schon sein, das der Azubi sich das zu Herzen nimmt und anfängt etwas zu tun, er in 4 Wochen Zwischenprüfung und ich muss sagen es sieht sehr schlecht aus. Es soll ihm quasi bewußt gemacht werden das er seine Zukunft aufs spiel setzt.
Ich hoffe er bekommt die Kurve damit er im nächstem Jahr einen vernünftigen Gesellenbrief in der hand hält und nicht 6 Monate später ein zweites mal zur Prüfung antreten muss

Zu Herzen nehmen
Hi Lullu.

schreiben Sie doch einen „warnenden Hinweis“ - ob der dann juristisch als „Abmahnung“ gewertet wird, ist in dem Fall ja gar nicht so wichtig.
Ich selber halte die Schriftform gerne ernst und streng und baue dann muendlich und persoenlich wieder auf - dann weiss der andere, ich meine es einerseits ernst (weil: schriftlich gewarnt) und bin aber andererseits nicht fies und mag ihn (weil: persoenlich und freundlich konstruktives Gespraech gefuehrt). Hat bisher in jeder Konstellation, in der ichs gemacht hab, gut hingehauen…

Viel Erfolg & gute Nerven wuenscht
Veranda

Ich bin der Meinung das man das machen kann, nur bin ich am überlegen, gegen was er genau verstoßen hat…
Warscheinlich hauptsächlich gegen seine vertragliche Hauptflicht, die Ausbildung abzuschließen. Und das Ziel ist ja eindeutig in Gefahr.
Vielleicht gib es ja noch einen Passus dazu im Vertrag?