Arbeit ohne Ausbildung-wann wird sie 'anerkannt'?

Liebe Forumsmitglieder,

seit fast zwanzig Jahren arbeite ich als Verwaltungsangestellter, obwohl ich in diesem Beruf niemals eine Ausbildung gemacht habe.

Nun habe ich das Gerücht gehört, das man nach zehn Jahren Berufstätigkeit in einem Ausbildungsberuf eine Art „Anerkennung“ dieser Tätigkeit erhalten kann, die einer bestandenen Berufsausbildung gleichzusetzen ist.

Hat davon schon mal jemand gehört?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Automatisch geht es wahrscheinlich nicht. Es ist auch möglich mit Berufspraxis die Prüfung zu absolvieren. Damit ist das dann vollkommen anerkannt. Eine erneute Ausbildung ist dazu nicht nötig, wenn ausreichend Berufserfahrung vorhanden ist.

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Hallo Gloegg,

Hat davon schon mal jemand gehört?

eine Bekannte hat die Prüfung in ihrem Beruf endgültig nicht bestanden, wurde von ihrem Ausbildungsbetrieb weiter beschäftigt.
Sie hatte nach einigen Jahren die Möglichkeit, sich eine Art Gesellenbrief ausstellen zu lassen. Sie machte nach ca. 15 Jahren im Beruf sogar ihre Meisterprüfung.

Welche Möglichkeiten Du hast, solltest Du in der zuständigen Kammer oder bei Deiner Personalvertretung erfahren können.

Gandalf

Danke für Eure Hilfe, Gandalf und Scotty!