Arbeitszeugnis

Hallo,

weiß jemand, ob man während der Ausbildung (nehmen wir mal an 2. Lehrjahr) bereits Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis hat?

Vielen Dank schonmal :smile:

Hallo mailerdaemon, bei Beendigung der Ausbildung definitiv. Aber währenddessen?..kommt drauf an wofür du es willst.

MfG

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Hallo mailerdaemon, bei Beendigung der Ausbildung definitiv.
Aber währenddessen?..kommt drauf an wofür du es willst.

MfG

…stimmt so nicht ganz. Anspruch hast du generell bei berechtigtem Interesse. DAs hast du natürlich nach Abschluss der Lehre. Dazwischen aber nur, wenn du z.B. die Filiale wechselst o.ä.
Generell gilt aber eher: forder nur eines an wenn die Situation ei deutig ist, da der Arbeitgeber sonst misstrauisch wird.

Gruß

…stimmt so nicht ganz. Anspruch hast du generell bei
berechtigtem Interesse. DAs hast du natürlich nach Abschluss
der Lehre.

Hallo Christian, bei Abschluss der Lehre braucht er kein berechtgtes Interesse zu zeigen/zu beweisen. Da steht ihm sowieso ein Zeugnis zu. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__8.html

Dazwischen aber nur, wenn du z.B. die Filiale
wechselst o.ä.
Generell gilt aber eher: forder nur eines an wenn die
Situation ei deutig ist, da der Arbeitgeber sonst misstrauisch
wird.

…und deshalb hab ich schon geschrieben, dass es drauf ankommt wofür er es braucht.

MfG

Hallo,

vielen Dank für die Infos!!

Gruß

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