Ausbildung - Pflichten des Arbeitgebers

Hallo,
bin vor kurzem auf folgende Frage gestoßen:

Muss ein Arbeitgeber (AG) seinen Auszubildenen Arbeits- bzw. Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen?

Meine Ansicht:

  • Bei einem „normalen“ Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sehr wohl verlangen, dass man Arbeitskleidung (Schuhe, Helm, Werkzeug) selbst besorgt,
    a) soweit der Arbeitnehmer (AN) diese Materialien überhaupt bekommt. Nämlich spezielle Arbeitskleidung wie Strahlenschutzanzüge könnte der AN nicht vom regionalen Handel beziehen.
    b) soweit es im zumutbaren Verhältnis zu seinem Einkommen steht.
  • Bei einem Ausbildungsverhältnis denke ich, müsste evtl. auch eine Aufsplittung vorgenommen werden.
    a) vielleicht normale, günstige Arbeitskleidung („Blaumann“ beim Obi…) könnte sich der Azubi selbst besorgen.
    b) vielleicht Arbeitskleidung, die er nicht ohne weiteres vom Handel bekommt (Schutzhelm) od. die im Verhältnis zu seiner Vergütung zu hoch sind (z. B. Sicherheitsschuhe f. 100 €)müsste der AG besorgen.

Das ist nur reine Spekulation…
Gibt es hier ein Gesetz bzw. eine Bestimmung, in dem dies genau geregelt ist?

Wäre für eine Idee bzw. Antwort sehr dankbar.
Schöne Grüße
Richy

Hallo,

Hi,
hab das hier gefunden :
http://www.hwk-koeln.de/Ausbildung/Ratgeber/Arbeitsk…
Vielleicht hilft es euch

Gruß.Timo

bin vor kurzem auf folgende Frage gestoßen:

Muss ein Arbeitgeber (AG) seinen Auszubildenen Arbeits- bzw.
Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen?

Meine Ansicht:

  • Bei einem „normalen“ Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber
    sehr wohl verlangen, dass man Arbeitskleidung (Schuhe, Helm,
    Werkzeug) selbst besorgt,
    a) soweit der Arbeitnehmer (AN) diese Materialien überhaupt
    bekommt. Nämlich spezielle Arbeitskleidung wie
    Strahlenschutzanzüge könnte der AN nicht vom regionalen Handel
    beziehen.
    b) soweit es im zumutbaren Verhältnis zu seinem Einkommen
    steht.
  • Bei einem Ausbildungsverhältnis denke ich, müsste evtl. auch
    eine Aufsplittung vorgenommen werden.
    a) vielleicht normale, günstige Arbeitskleidung („Blaumann“
    beim Obi…) könnte sich der Azubi selbst besorgen.
    b) vielleicht Arbeitskleidung, die er nicht ohne weiteres vom
    Handel bekommt (Schutzhelm) od. die im Verhältnis zu seiner
    Vergütung zu hoch sind (z. B. Sicherheitsschuhe f. 100
    €)müsste der AG besorgen.

Das ist nur reine Spekulation…
Gibt es hier ein Gesetz bzw. eine Bestimmung, in dem dies
genau geregelt ist?

Wäre für eine Idee bzw. Antwort sehr dankbar.
Schöne Grüße
Richy