Hallo, also mein Problem ist folgendes:
Ich studiere momentan an der Uni in Karlsruhe. Leider gefällt mir das studieren hier nicht, weil es viel zu theoretisch ist. Nun möchte ich zu Beginn des übernächsten Semesters an eine FH nach Leipzig wechseln. Da ich momentan mein BaFÖG vom Land Baden Württemberg erhalte, frage ich mich nun, ob die Zuständigkeit für mein BaFÖG von Baden Württemberg nach Sachsen wechselt.
Und überhaupt, habe ich noch Anspruch auf BaFÖG, wenn ich das Institut wechsle, also von Uni an FH, aber der Studiengang der Selbe bleibt, weil ich gehört hatte, dass man BaFÖG nur für die erste Ausbildung erhält!!
Ich danke jetzt schon mal für eine Antwort.
Mfg
LioN