Befreiung vom Unterricht?

Hallo!Wenn man Karten gewinnt und zu einer bestimmten Zeit dann an einem bestimmten Ort sein muss, aber sich die Anreisezeit mit der schule um, sagen wir, 2 stunden überschneidet, kann man dann auf ‚Befreiung vom Unterricht‘ setzten oder ist ein Gewinn bei einem Gewinnspiel kein Grund, die Schule ausfallen zu lassen? (über 18 jahre, klassenstufe 13)
Danke im Voraus!Gruß,
Alice

Hallo,

unabhängig davon, dass Bildung Ländersache ist, und du das Bundesland nicht erwähnst.

Hallo!Wenn man Karten gewinnt und zu einer bestimmten Zeit
dann an einem bestimmten Ort sein muss, aber sich die
Anreisezeit mit der schule um, sagen wir, 2 stunden
überschneidet, kann man dann auf ‚Befreiung vom Unterricht‘
setzten oder ist ein Gewinn bei einem Gewinnspiel kein Grund,
die Schule ausfallen zu lassen? (über 18 jahre, klassenstufe
13)

Das dürfte für alle Bundesländer gelten:
Warum sollte das ein Grund für eine Befreiung sein? Das ist es antürlich nicht.
Man kann allenfalls auf das Verständnis des Klassenleiters oder des Rektors setzen, Anspruch hat man keinen.

In Bayern ist das z. B. so (oder so ähnlich) geregelt:
㤠XX Beurlaubung
(1) 1 Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. 2 Die Entscheidung trifft der Schulleiter.“

Von dringendem Ausnahmefall kann hier sicher nicht gesprochen werden…

Gruß
Wawi

Hallo,

per se ist das natürlich kein Grund. Aber da du über 18 bist kannst du deine Entschuldigung schließlich selbst unterschreiben…

Gruß,
Steve

Hallo, 

für Niedersachsen würde gelten, dass eine Befreiung (in diesem Sinne ein „entschuldigtes Fehlen“) EIGENTLICH nur im Falle von Krankheit oder einem Fehlen aus von dir nicht zu verantwortenden Gründen zulässig ist.
Unabhängig davon würden viele Schulleitungen bei besonderen Gelegenheiten sicherlich eine kulante Haltung zeigen, einen Anspruch darauf gibt es m. E. aber nicht. Trotz deiner Volljährigkeit kannst du dich hierfür auch nicht selbst entschuldigen.

Gruß
Henkweb

Hallo Alice,

soweit ich weiß, ist das rechtlich gesehen kein Grund die Schule ausfallen zu lassen. Es gibt aber unterschiedlich kulante Schulleiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Eva Reindl