Bildungsgutschein trotz ALGII?

Nabend,

ich hab anfang Juni von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für den Führerschein KLasse C/CE bekommen. Ich habe eine Einstellungszusage einer Firma, die mich sofort einstellt, wenn ich die Prüfungen bestanden habe (war Voraussetzung, damit ich den Gutschein überhaupt bekommen hab).
Nun war es so, daß die erste Wahl der Fahrschule ein Reinfall war (ewig nicht anfangen können, nicht zertifiziert und so Scherze…, hat sich insgesamt 6 Wochen dahin gezogen bis die mir sagen konnten daß ich den Schein nicht bei ihnen machen kann).
Zwischenzeitlich lief mein ALG1 aus, worauf ich mich bei der ARGE gemeldet hab und ALG2 beantragte, was auch genehmigt wurde.

Vor zwei Wochen hab ich dann bei einer zertifizierten Fahrschule die Führerscheinausbildung in Vollzeit (Vorschrift, wenn Bildungsgutschein) angefangen.
Heute bekam ich ein Schreiben von der Agentur, daß mein Bildungsgutschein verfallen ist, weil ich ALG2 beziehe.

Kann das so stimmen?
Ich mein, wenn der Gutschein verfallen ist, wer soll dann

1: die bisher angefallenen Kosten (ca. 500€) übernehmen (etwa ich mit ALG2 zurückzahlen?)
2: mich einstellen, wenn ich nicht den geforderten Führerschein besitze, der ja Voraussetzung ist.

Und ist es möglich, von der ARGE so einen Gutschein zu bekommen wenn ich ne Einstellungszusage hab? UNd vor allem: ist der dann für diese Massnahme gültig?

Verstoß gegen FAQ:1129 + falsches Brett
FAQ:1129
→ Brett „Arbeits- & Sozialamt

Gruß
Jadzia