Externenprüfung

Kann mir mal jemand erklären, was das genau ist und wie das abläuft?

Würde nämlich gerne die mittlere Reife nachholen.

Kann mir mal jemand erklären, was das genau ist und wie das
abläuft?

Würde nämlich gerne die mittlere Reife nachholen.

Hallo Mietzemaus!

Das hat nichts mit der mittleren Reife zu tun.
Habe folgendes rausgesucht:

Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.“

Zulassungsvoraussetzungen
Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden:

* Dauer der Berufstätigkeit:
Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.
* Art der Berufstätigkeit:
Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Hallo Mietzemaus,
hallo Sarah,

das stimmt so nicht ganz. Ich kann es ur für Bayern wiedergeben, denke aber es ist analog auf die anderen BL anwendbar.
In BY kann man an einigen Schularten eine Abschlussprüfung als so genannter „externer Bewerber“ mitmachen. Für den Realschulabschluss ist das in der Reaschulordnung RSO Abschnitt IV §§ 69 ff. geregelt.
sh hier: http://www.realschule.bayern.de/bestimmungen/bestimm…

Externenprüfunge sind aber relativ hart, da man auch in Fächern geprüft wird, die normalerweise nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind (sh § 71 RSO)

Hoffe geholfen zu haben :smile: