Hallo,
angenommen jemand hat folgende einkommensquellen:
EA3 3000 euro ohne abzug Betriebsausgaben
EA4 5500 euro brutto
insgesamt sind das 8500 euro einkommen
Für die Berechnung der Freigrenze KiGe müssten bei den Tätigkeiten aus nichtselbständiger arbeit noch die Werbungskosten (mind 920euro) und bei der selbstständigen tätigkeit die Betriebsausgaben abgezogen werden. Liegt dieser Betrag dann unter 7680 euro im jahr, bleibt der anspruch auf kige erhalten?
Vielen Dank für die Antworten,
Thomas