Kindergeld freigrenze

Hallo,

angenommen jemand hat folgende einkommensquellen:

EA3 3000 euro ohne abzug Betriebsausgaben
EA4 5500 euro brutto

insgesamt sind das 8500 euro einkommen

Für die Berechnung der Freigrenze KiGe müssten bei den Tätigkeiten aus nichtselbständiger arbeit noch die Werbungskosten (mind 920euro) und bei der selbstständigen tätigkeit die Betriebsausgaben abgezogen werden. Liegt dieser Betrag dann unter 7680 euro im jahr, bleibt der anspruch auf kige erhalten?

Vielen Dank für die Antworten,

Thomas

… Liegt dieser Betrag dann unter 7680 euro im jahr,
bleibt der anspruch auf kige erhalten?

Ja.

Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß JoKu

Hi Thomas,

schon allein das „Einkommen“ abzgl. der Werbungskostenpauschale von 920€ liegt unterhalb der Einkommensfreigrenze.

Übrigens: Als Selbstständiger sollte der Umsatz so selten wie möglich zur Sprache gebracht werden, sonst immer nur den Gewinn angeben.

Viele Grüße,
WB