Maximale Arbeitszeit in der Ausbildung

Hi zusammen,

kann mir jemand sagen, wie die maximale Wochenarbeitszeit eines Volljährigen in der Berufsausbildung liegt?

Darf zB ein Azubi gehalten sein während eines 3 monatigen Praktikums 12 Tage von 7h bis 14h ohne Pause zu arbeiten, dann 2 Tage frei und wieder 12 Tage arbeiten etc?!

Gibt es nicht sowas wie eine Pflicht des Ausbildungsbetriebs das durchgearbeitete Wochenende anderweitig in Freizeit zu vergüten???

Wo kann man das im Gesetzbuch nachlesen?

Danke für Eure Hilfe!!

Hallo,

Darf zB ein Azubi gehalten sein während eines 3 monatigen
Praktikums 12 Tage von 7h bis 14h ohne Pause zu arbeiten, dann
2 Tage frei und wieder 12 Tage arbeiten etc?!

Azubi oder Praktikant?

Rechtsgrundlage ist bei volljährigen Berufstätigen das Arbeitszeitgesetz ArbZG (nachlesen z.B. bei http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/…).

Danach darf pro Werktag (d.h. Montag bis Samstag) im Regelfall nur 8 Stunden (im Ausnahmefall bis 10 Stunden) gearbeitet werden.

Das Gesetz enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen z.B. nach Branchen.

Gruß, Bernd

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Hmm, soweit so gut, und was sagt der GESETZGEBER ZUR WÖCENTLICHEN Höchstarbeitszeit?

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Mh, wie die rechtslage aussieht, weiss ich nicht, aber die Arbeitszeiten sind doch gar nicht so schlecht. Es gibt schlechtere…
Ich würde sagen, es kommt auf die Arbeit an. Einige müssen halt am Wochenende auch ran (z. B. Gastronomie).
Wenn man ein Praktikum in diesem Bereich macht, sollte man auch genauso arbeiten und nicht nur von Mo-Fr und den Rest frei. Sonst sieht man ja nicht, ob einem der Beruf Spass macht, wenn falsche Tatsachen vorgegaukelt werden…

Naja, 49 Stunden sind für einen Auszubildenden oder Praktikanten schon sehr viel. Obwohl ich dazu sagen muss, dass ich auch schon als Praktikant eine ca. 50 Stunden Woche hatte (dazu gesagt: Sa und So waren FREI!). Das ist nicht schön, aber ich habe gemerkt, dass der Beruf halt nichts für mich ist, wenn man da solche komischen Arbeitszeiten hat…

Meine Freundin (in Ausbildung) macht auch Überstunden, Wochenenddienst und hat Rufbereitschaft. Überstunden können abgefeiert werden (natürlich nicht schlecht), jedoch arbeitet sie manchmal über 10 Stunden am Tag. Manchmal sogar bis zu 12 Stunden am Tag. Dann sind Überstunden aber auch nicht mehr schön. Egal, ob man sie abfeiern kann oder nicht.
Wochenenddienst wird ganz normal als Überstunden aufgeschrieben. Das ist ok, finde ich.
Für die Rufbereitschaft bekommt sie nix! Finde ich total sch&%$e, da man noch nicht mal ins Kino gehen kann, wenn man Rufbereitschaft hat…

Naja, in der Ausbildung läuft sowieso bei vielen nichts so, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, oder ist das alles legal? Aber gerade in der Ausbildung würde ich sagen: Augen zu und durch! (wenns nicht völlig übertrieben ist!)

Hmm, soweit so gut, und was sagt der GESETZGEBER ZUR
WÖCENTLICHEN Höchstarbeitszeit?

Hallo folge doch erst mal dem Link zum fraglichen Gesetz, dann liess es dir genüsslich durch, in aller Ruhe die man für Amtsdeutsch so braucht und du wirst feststellen, dass es 8 Stunden täglich montags -Samstag sind, in Ausnahme!fällen auch mal 10 Stunden und in besonderen Branchen auch mal am Sonn- und Feiertag.
Mehr kann man dir hier nicht sagen, solang du nicht verrätst ob es zB. im Gastrobereich oder in der Produktion mit Nachschicht oder was auch immer ist und ob derzeit evtl ein Ausnahmefall vorliegt.
Mehr als 10 Stunden täglich dürfen es zumindest nicht sein und wenn doch dann gibts da auch einen § mit Bußgeldvorschriften, den du Cheffe unter die Nase reiben kannst, wenn du nicht so sehr aufs Geld angewiesen bist.
Ansnsten gibt es da noch Regelungen in den Berufsgenossenschaften, na die Unfallverhütungsvorschriften werden es nicht sein, aber zumindest gibts da zB was zu Schichtarbeit in unterschiedlichen Systemen, wonach nach einer GEwissen ZEit der Überanstrengung (zB. bei NAchtschichten) auch gewisse Erholungszeiten kommen müssen, da sonst die Unfallgefahr steigt. Wenn du deine BG kennst kannst du auf deren Seiten mal rumsurfen.
Gruß Susanne

Hallo,

weiter hilft das Arbeitszeitgesetz und das Jugenarbeitsschutzgesetz.

Wie alt ist der Azubi denn?
Um welchen Beruf geht es?

Chrissie

Hi Crissie,

wie beschrieben ist der Azubi volljährig (22) und erlernt den Beruf des Diätassistenten.

Das JSchG greift hier also mE nicht, Im ArbG werde ich nicht schlau. Lt. Ausbildungsvertrag unterliegt der Azubi keinem Tarifvertrag (die Ausbildung ist unentgeltlich!).
Mein Rechtsempfinden sagt, dass -selbst wenn mal 12 Tage am Stück gearbeitet werden müssen (je Tag 7h ohne Pause)-, die ausgefallenen Erholungstage zum anderen Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Immerhin geht das Pflicht-Praktikum über 3 Monate!

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Hallo für Diätassistenten gibt es zumindest eine Verordnung die besagt dass es 1400 Stunden praktische Ausbildung sein sollen, lässt sich dass irgendwie umrechnen?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tass-aprv…

und hier gibts noch eine http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tassg_199…

und wenn man dort http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…
unter Ausbildung nach Ausbildungsbedingungen schaut, dann findet sich da ein ziemlich deutlicher Hinweis, wo nur noch ein Krankenhausküchenmitarbeiter sagen kann ob so ein Schichtsystem normal ist: „Zupacken müssen die Schüler/innen von Anfang an: Besonders in Großküchen müssen sie schwere Küchengefäße heben. An Schichtdienste oder Wochenendarbeit in Krankenhäusern muss man sich ebenfalls erst gewöhnen, ebenso wie an starke Temperaturschwankungen und Zugluft, die von Be- und Entlüftungsanlagen herrührt. Auch der professionelle Umgang mit dem Leid anderer Menschen will gelernt sein.“

Gruß Susanne

noch was
hallo,Was ich vergass, der Beruf ist ja hauptsächlich eine schulische Ausbildung, dh. im Praxisteil sollte derjenige auch Möglichkeit haben in unterschiedliche Berieche reinzuschauen, wenn er immer nur Kartoffeln schälen soll, ist die Ausbildung sicher unzureichend.
Wenn er in die Beratung kommt, sollte es einen anderen Schichtplan geben. Aber Großküche ist eben meist Schufterei.
Wie ist es denn bei Klassenkameraden, mal von denen was gehört, oder mal beim Lehrer angeklopft?
Gruß SUsanne

Hallo,

ich sehe hier keinen Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz. Der Mitarbeiter ist im Ergebnis in einer Sechs-Tage-Woche beschäftigt, was das Gesetz z.B. im Bundesurlaubsgesetz sogar als die Regel ansieht.

Die Arbeit am Sonntag dürfte nach § 10 I Nr. 3 ArbZG zulässig sein und es wird für den gearbeiteten Sonntag ja ein Ersatzruhetag gem. § 11 III ArbZG gewährt.

In dem beschriebenen Schichtmodell arbeiten sehr viele Arbeitnehmer insbesondere in Krankenhäusern. Wenn der Arbeitnehmer damit ein grundsätzliches Problem hat, ist der Ausbildungsberuf wohl nicht wirklich glücklich gewählt.

Chrissie

Hallo,

das habe ich gerade vergessen - 7 Stunden ohne Pause arbeiten ist naütrlich grundsätzlich nicht zulässig. Vielleicht gibt es dazu aber eine abweichende Dienst- oder Betriebsvereinbarung…

Allerdings muss dem AN, der auf die Pause besteht, natürlich klar sein, dass diese unbezahlt ist (außer es gibt eine Sonderregelung dazu) und er dann eben erst eine ahlbe Stunden später heimgehen kann.

Chrissie