Mit hauptschule+ausbildung zur polizei

hallo,hab eine frage.vllt hat jemand damit erfahrung oder kennt sich WIRKLICH aus!also habe einen hauptschulablusss und eine erfolgreich abgeschlossene berufsausbildung zum zerspanungsmechaniker.reicht das für den mittleren dienst der polizei??
danke im vorraus
mfg

Hallo,

da Polizei Ländersache ist kann ich nur für Bayern reden. Denke aber, dass das auch für alle anderen Bundesländer gilt, weil die Laufbahnvoraussetzungen eigentlich identisch sein dürften. Also in Bayern reicht das auf jeden Fall aus! In Bayern gibt es spezielle Berufsberater bei der Polizei die im Falle eines Interesses alles Nähere mit einem klären auch was man für eine Bewerbung etc. benötigt, ist nämlich ein bisschen anders wie bei anderen Berufen. Am besten man erkundigt sich dort.

Gruß Diana

Hallo,

also die sächs. Polizei (ist ja alles Ländersache) verlangt grundsätzlich einen Realschulabschluss). Ob es Ausnahmen gibt, wie z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einem bestimmten Notendurchschnitt, weiß ich nicht. Dafür musst du dich an einen Einstellungsberater in deinem Bundesland wenden. Wie gesagt, ist Ländersache und es gibt Bundesländer, die z.B. gar keinen mittleren Dienst mehr haben.

Ich weiß nicht, ob das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist - in BW brauchst du einen Realschulabschluß o. gleichwertigen Hauptschulabschluß mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,2. Da gibt’s aber bei abgeschlossener Berufsausbildung wohl Spielraum. Aus welchem Bundesland kommst du denn?

Hallo,
ich bin sicherlich ausgewählt worden für die Anfrage, weil ich auch Zerspaner bin.
Aber ich kann dir keine hundertprozentige Antwort darauf geben. Meines Wissens nimmt die Polizei lieber welche mit Abitur. So auf Anhieb wirst du bestimmt nicht genommen. Du mußt sicherlich noch eine neue Ausbildung starten bei der Polizei. Ist ja ganz was anderes.
Aber frage doch einfach dort mal an. Evtl. hast du auch ohne Abi Chancen, da du schon eine Ausbildung hast und somit auch eine gewisse fachliche und soziale Reife vorweisen kannst.
Viel Glück und Gruß
ANDREAS

Hallo JungEr22,

so aus dem FF weiß ich solche Antwort nicht, aber ich habe mal eben gegoogled. Für Berlin konnte ich beispielsweise Folgendes in Erfahrung bringen. Suche doch nach ähnlichen Informationen für Dein Bundesland. Habe „voraussetzungen mittlerer dienst polizei“ eingegeben.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen,
Gruß
littleStar

Infos zu Berlin (siehe: http://www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung/mds.html):
In die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei darf eingestellt werden, wer

* Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist. (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen - bei Bedarf bitte erfragen.)
* die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
* 16 bis 24 Jahre alt ist. 25- bis 39-jährige Bewerber/innen können zugelassen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit nachweisen können und erhalten während der Ausbildung Bezüge der Besoldungsgruppe A 5.
* mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. erwirbt. Bei einem Realschulabschluss wird in den vier Hauptfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Geschichte ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 vorausgesetzt, bei einem erweiterten Hauptschulabschluss beträgt der erforderliche Durchschnitt mindestens 2,7 und bei Abitur oder Fachhochschulreife mindestens 3,5. Anhand der eingereichten Unterlagen wird im Wege einer Bestenauslese entschieden, wer zum Auswahlverfahren eingeladen wird. Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, beantragen Sie bitte vor der Bewerbung eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Nähere Informationen erhalten auf der Internetseite der Senatsverwaltung Zeugnisanerkennung
* den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen nachweist (muss bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres nachgereicht werden).
* einen Schwimmfähigkeitsnachweis besitzt (mindestens „Bronze“, der nicht älter als fünf Jahre sein darf; bei „Silber“ oder „Gold“ gibt es keine zeitliche Beschränkung).
* als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß ist.
* die schriftliche, sportliche und mündliche Einstellungsprüfung besteht.
* nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. An Polizeibeamte werden erhöhte gesundheitliche Anforderungen gestellt, die in einer bundeseinheitlichen Vorschrift fixiert sind. Einige der dort genannten Gründe, die eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen, können Sie den weiter unten zum Download bereitgestellten Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
* nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
* Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte dem weiter unten zum Download bereitgestellten Vordruck für den Augenarzt.
* In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich.
Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen unzulässig, die
o rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
o entwürdigende,
o sexistische bzw. frauenfeindliche,
o gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

Hallo!
Hier einige Infos zu deiner Anfrage. Da die Polizei in der Hoheit der Länder steht, gibt es für jedes Bundesland andere Bedingungen. Ich kann hier nur für Hessen sprechen.
In Hessen wurde der mittlere Dienst vor über 10 Jahren abgeschafft. Daher benötigt man für den gehobenen Dienst mind. Fachabitur. Nach einer erfolgreichen Bewerbung macht man ein Studium über 7 Semester zum Dipl.-Verw. (Diplom-Verwaltungswirt).
Es gibt jedoch seit Okt. 2000 eine Art mittlerer Dienst „durch die Hintertür“. Diese Laufbahn nennt sich Wachpolizei. Hierzu dürfte ein Hauptschulabschluß mit abgeschlossener Berufsausbildung ausreichen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Wachpolizei
oder
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/fcf…

Bei der Wachpolizei wird jedoch nicht regelmäßig Personal eingestellt, sondern nur, wenn Stellen frei sind. Also immer mal direkt bei den Polizeipräsidien in Kassel, Gießen, Fulda, Wiesbaden, Offenbach, Frankfurt oder Darmstadt nachfragen.

In den meisen Bundesländern gibt es aber den mittleren Dienst, genauso bei der Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz).

Ich hoffe, dass ich mit der Info aushelfen konnte und wünsche viel Glück bei der Bewerbung.

Viele Grüße

J.S.

Danke,ihr habt mir sehr geholfen!

Tut mir leid, keine Ahnung