Referendariat mit Babyjahr beginnen?

Hallo,

ich bin derzeit schwanger und werde Ende Juni mit dem ersten Staatsexamen fertig. Das Kind soll im Dezember zur Welt kommen.

Ich habe mich zwar schon in verschiedenen Bundesländern auf einen Referendariatsplatz beworben, die allgemeine Erfahrung scheint allerdings darauf hinzudeuten, dass man ein bis zwei Wartesemester fest einplanen muss, bevor man eine Stelle kriegt. Dementsprechend könnte es sehr gut passieren, dass ich zu Januar/Februar einen Platz kriege.

Daher nun meine Frage: Kann ich die Stelle annehmen, auch wenn das Baby kurz vorher geboren wurde, und dann das Referendariat mit dem Babyjahr (oder auch nur nem halben) beginnen? Der Plan sieht vor, dass ich mir das Babyjahr mit dem Papa teile, aber die ersten Monate müsste ja sicherlich ich nehmen, zwecks stillen und so.

Oder, sofern dies dann nicht möglich ist - verfallen die Wartepunkte der vergangenen Wartesemester, wenn ich eine Stelle wegen neugeborenem Baby ablehnen muss?

Hallo…

Referendariat bedeutet eine Ausbildung und ist mit einer Abschlussprüfung verbunden.

Dies wird nicht möglich sein.

Gruß

Hallo,

das ist mir schon klar. Aber man kann das Referendariat ja schließlich auch zwecks Babyjahr unterbrechen und hängt dann einfach die entsprechende Zeit hinten dran.
Und immerhin muss man als Mutter ja nun mal die erste Zeit zu Hause bleiben, wenigstens bis das Baby an die Flasche gewöhnt wurde.

Wenn es trotzdem nicht möglich ist - verfallen dann eventuelle Wartesemester, wenn man wegen Baby gezwungen ist, eine Stelle nicht anzunehmen?

Also, ich habe mittlerweile an anderer Stelle gelesen, man könne sofort nach der Vereidigung als Referendar ins Babyjahr gehen, sollte aber Schule und Seminar möglichst frühzeitig bescheid geben, damit die planen können. Außerdem muss man ja (hab ich auch irgendwo gelesen) die Babyzeit 7 Wochen vorher anmelden.

Nun ist die Frage, ob die Anmeldung der Babyzeit schon VOR Beginn des Referendariats nicht die Einstellungschancen doch noch mal verringert. Muss ich die Schwangerschaft also schon mit der Bewerbung angeben, oder erst, wenn mir die Stelle zugesagt wurde? Kann mir eine einmal zugesagte Stelle wegen der Schwangerschaft wieder entzogen werden?