Wenn ich ohne schulabschluss eine lehre

Wenn ich nach beenden der schule ohne abschluss von der schule gehe,und eine lehre erfolgreich beende,habe ich dann automatisch einen abschluss erlangt?

http://www.n24.de/news/newsitem_5531823.html

Hallo grußlose Kröte,

guck http://www.planet-beruf.de/Schulabschluss-nachh.834…, Zif. 5
und http://www.anabin.de/xml/xmlStellenListe.asp?ID=69
Welche Bedeutung hätte für dich eine förmliche Anerkennung?

Gruß
Otto

Wenn ich nach beenden der schule ohne abschluss von der schule
gehe,und eine lehre erfolgreich beende,habe ich dann
automatisch einen abschluss erlangt?

Ja, einen Berufs abschluss, aber keinen Schulabschluss.

Wie du schon gelesen hast, kannst du den Schulabschluss nachholen. Vor der Lehre oder während der Lehre, auch nach der Lehre.

Die Vergabe des Ausbildungsplatzes liegt in der Entscheidung des Betriebs. Wenn die dich ohne Schulabschluss nehmen, ist es so.

Hallo,

Wenn ich nach beenden der schule ohne abschluss von der schule
gehe,und eine lehre erfolgreich beende,habe ich dann
automatisch einen abschluss erlangt?

wie schon so oft, hängt das alles von deinem Bundesland ab … :frowning:
In Bayern liest sich das so:
Besitzt die Schülerin oder der Schüler bisher noch nicht den erfolgreichen Hauptschulabschluss, ist auf Antrag im Abschlusszeugnis folgender Vermerk einzutragen: ,Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein.“
http://by.juris.de/by/BerSchulO_BY_2008_P48.htm

D.h. in Bayern bekommt man mit dem Abschluss der Ausbildung _auf Antrag_ seinen Hauptschulabschluss.

Gruß
Wawi

Hallo,

Wie du schon gelesen hast, kannst du den Schulabschluss
nachholen. Vor der Lehre oder während der Lehre, auch nach der
Lehre.

Oder mit dem Berufsabschluss gleichzeitig erlangen. Gleiches gilt (in BY) auch für den mittleren Schulabschluss.

Die Vergabe des Ausbildungsplatzes liegt in der Entscheidung
des Betriebs. Wenn die dich ohne Schulabschluss nehmen, ist es
so.

Wenn für die Ausbildung kien bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist …

Gruß
Wawi

Hallo

Welche Bedeutung hätte für dich eine förmliche Anerkennung?

Es gibt durchaus (schulische) Ausbildungsgänge, die einen Hauptschulabschluss voraussetzen.

Gruß
Wawi

Hallo,

Wie du schon gelesen hast, kannst du den Schulabschluss
nachholen. Vor der Lehre oder während der Lehre, auch nach der
Lehre.

Oder mit dem Berufsabschluss gleichzeitig erlangen. Gleiches
gilt (in BY) auch für den mittleren Schulabschluss.

Schulwesen ist Ländersache, klar. Das müsste immer noch eine eigene Prüfung sein? Dann wäre da noch die Frage nach der Bildung, während der Lehre, um für die Prüfung vorbereitet zu sein und welche Auswirkungen das auf das Ausbildungsverhältnis hat, falls der Ausbildende zustimmen müsste?
Vielleicht hast du nähere Informationen?

Die Vergabe des Ausbildungsplatzes liegt in der Entscheidung
des Betriebs. Wenn die dich ohne Schulabschluss nehmen, ist es
so.

Wenn für die Ausbildung kien bestimmter Schulabschluss
vorgeschrieben ist …

Nenn mal ein Beispiel?
Es gibt hier nur Empfehlungen. Grundsätzlich kann der Ausbildende zur Ausbildung einstellen wen er will. An Empfehlungen ist er nicht gebunden, nur an die Ausbildungsordnung und das BBiG (+ weitere Ergänzungen).
MfG

Hallo,

Vorweg: Ich kann nur für Bayern sprechen.

Schulwesen ist Ländersache, klar. Das müsste immer noch eine
eigene Prüfung sein?

Nein, es geht automatisch:

Auszug aus der Berufsschulordnung - BSO

_§ 48 […] mittlerer Schulabschluss

(2) 1 Schülerinnen und Schüler, die unter Einschluss der allgemein bildenden Fächer eine Durchschnittsnote gemäß Abs. 1 Satz 1 von mindestens 2,50 erzielen und mindestens befriedigende Englischkenntnisse nachweisen, erhalten, […], von Amts wegen folgende Eintragung in das Abschlusszeugnis: ,Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren Schulabschluss“;_

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Wenn für die Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss
vorgeschrieben ist …

Nenn mal ein Beispiel?

zB Ausbildung zum Krankenpfleger:

Auszug aus der BFSO Pflege

_§ 4 Aufnahmevoraussetzungen

(1) 1 Die Aufnahme setzt die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf voraus. 2 Sie setzt ferner voraus:

  1. bei der Berufsfachschule für Krankenpflege und für Kinderkrankenpflege
    a) einen mittleren Schulabschluss oder
    b) den Hauptschulabschluss […] sowie
    aa) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder […]_

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Es gibt hier nur Empfehlungen. Grundsätzlich kann der
Ausbildende zur Ausbildung einstellen wen er will. An
Empfehlungen ist er nicht gebunden, nur an die
Ausbildungsordnung und das BBiG (+ weitere Ergänzungen).

Wenn es um eine Ausbildung im dualen System geht, ist es in der Tat so.
Daneben gibts ja aber noch andere Ausbildungen, die eben zB einen bestimmten Schulabschluss als Voraussetzung haben.

Gruß
Wawi