Zugangsvoraussetzungen für Fachschule?

Hallo Leute!

Ich möchte ab August eine Ausbildung zum Erzieher an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik beginnen und habe dazu eine Frage. Die hab ich der Schule zwar auch schon per Brief gestellt, aber die Antwort dauert sicherlich ein paar Tage.

Die Zugangsvoraussetzungen der Schule lauten wie folgt:

_Zur Ausbildung wird zugelassen, wer

  • die Realschule abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat oder
  • die Realschule abgeschlossen hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Beruf tätig war oder
  • die Realschule abgeschlossen hat und vier Jahre berufstätig war._

Nun meine Frage: Auf mich trifft der letzte Fall zu. Ich habe die Realschule abgeschlossen und war danach berufstätig. Allerdings ist meine Frage - was ist mit „berufstätig“ gemeint??? Ist damit zwangsläufig eine Vollzeit-Beschäftigung gemeint oder fällt auch eine 640 DM-Stelle in diese Aussage?

Nach der Schule habe ich 1,5 Jahre lang in einem 640 DM-Job gearbeitet und in dieser Zeit eine einjährige private Ausbildung im Multimedia-Bereich absolviert. Danach war ich 3,5 Jahre Vollzeit in diesem Bereich beschäftigt. Ich bringe es damit praktisch auf 5 Jahre Berufstätigkeit - allerdings 1,5 Jahre davon auf 640 DM Basis. Ich denke Ihr versteht meine Frage bzw. mein Problem.

Generell möchte ich sowieso ab Januar noch bis zur Ausbildung arbeiten - aber wäre natürlich toll wenn ich die Voraussetzungen bereits jetzt schon erfüllt hätte!

Hat jemand eine Idee? Erfahrungen? Bin für jeden Tipp dankbar!!!

Lieben Gruß

Also ich kann dir nur sagen: Je nach Fachhoschule udn Leiter ist das unterschiedlich. Also einfach mal dort melden und nicht vom Sekretariat abwimmeln lassen, sondern insistieren.
Im Grund egenommen sollten sie dich nehmen.

LG