Hallo zusammen!
Ich verzweifle gerade an der Rückkreuzung bei einem dihybriden Erbgang.
Die monohybride Rückkreuzung ist mir klar: Rezessiver (aa) Partner mit homozygotem (AA)Testindividuum -> nach Uniformitätsregel alle „Kinder“ bzgl. des dominanten Merkmals A gleich. Habe ich ein heterozygotes (Aa) Testindividuum -> „Nachkommen“ im Verhältnis 50:50, bzw. 1:1.
So, jetzt meine Probleme:
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Wie sieht denn überhaupt die Allelenzuordnung bei dihybrid aus? Bei homhozygotem Testindividuum AABB und der rezessive Partner aabb?
Heterozygoter Tester ABAB??? Rezessiver Partner abab? -
Da ich bei der Allelenzuordnung schon gar nicht klarkomme, kann ich auch gar nicht auf die F1 Generation schließen (geschweige denn auf die F2 Generation) und komme immer mehr in den Wald…
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Deshalb ist mir auch die dritte Folgerung nicht klar: „Weiteres Ziel einer Rückkreuzung kann die Erzeugung einer F2 Generation sein, bei der bei jedem Phänotyp auf den Genotyp geschlossen werden kann. Dazu werden heterozygote Nachkommen aus der F1 Generation mit Individuen gekreuzt, die den Genotyp des rezessiven Elternteils aufweisen. Folge: in der F2 Generation kann jedes Individuum mit dominanten Merkmal nur heterozygot sein.“ ???
Ich freue mich sehr, wenn mir jemand bei meinen Problemen hilft.
Vielen Dank im Voraus für Ratschläge und Erklärungen.
Wünsche euch einen schönen Abend,
~Idefix~