Abschreibungsgüter veräußern

Hallo,

folgende Frage habe ich:

Wenn ein Gerät, das in einem Jahr abgeschrieben wurde, im folgenden Jahr verkauft wird, fließt dann der Verkaufserlös in die Betriebseinnahmen oder ist das Gerät nach der Abschreibung privat zu veräußern?

Habt Ihr eine Antwort?

Schöne Grüße
Eva

Danke für die Grüße :wink:

Also meines Wissens fließt der Verkaufserlös in die Betriebseinnahmen. Ist der Erlös höher als der Buchwert, entsteht daraus ein Gewinn. Für das Buchen einfach mal in den Industriekontenrahmen schauen unter Erfolgskonten. Ich beziehe mich hier übrigens auf Handelsrecht, nicht auf Steuerrecht!

Also ebenfalls schöne Grüße zurück,
Haecki

Angaben ohne Gewähr

Hi Haecki,

vielen Dank für die rasche Antwort.
Also mache ich weiter wie bisher mit meiner Buchführung?!
Ich war stutzig geworden, weil eine Bekannte meinte, ich könnte diese Güter im Falle eines Verkaufs im Jahr nach der Abschreibung nicht mehr zum Betriebsvermögen zählen - somit wäre das Ganze dann privat.
Aber mein „Ur-Instinkt“ war wohl doch richtig :wink:

Lieben Dank nochmal

Gruß
Eva

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Hallo Eva,

Also mache ich weiter wie bisher mit meiner Buchführung?!

Nein. Gebucht wird nicht der Gewinn (Differenz Erlös/Restbuchwert), sondern der volle Erlös und der Abgang Restbuchwert (Restbuchwert = Differenz Anschaffungskosten/kumulierte Abschreibungen zum Stichtag Verkauf).

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Also mache ich weiter wie bisher mit meiner Buchführung?!

die Antwort von Martin ist im Prizip richtig, ich lege aber noch die Buchungssätze nach:
Kasse an Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGA an andere betriebliche Erträge

MwSt mal außenvorgelassen.

Bei voll abgeschriebenen Sachanlagegütern ist aber auch die direkte Buchung (Kasse an andere betriebliche Erträge) denkbar, aber nicht die feine buchhalterische Art.

Ich war stutzig geworden, weil eine Bekannte meinte, ich
könnte diese Güter im Falle eines Verkaufs im Jahr nach der
Abschreibung nicht mehr zum Betriebsvermögen zählen - somit
wäre das Ganze dann privat.

Wenn sie den Gegenstand vorher in Form einer Privatentnahme aus „dem Betrieb genommen“ hat, dann wäre das allerdings auch eine denkbare Variante. Das Finanzamt ist bei solchen Dingen aber nicht immer desinteressiert.

Gruß,
Christian

Hallo Eva,

ist ein zur BGA gehörendes Gerät voll abgeschrieben, wird es, sofern es im Betrieb zu entsprechenden Zwecken verbleibt, trotzdem mit einem Erinnerungswert von 1,- Euro angesetzt.

Folgt nach der Abschreibung ein Verkauf, vorausgesetzt, das Gerät ist nicht privat „entnommen“ worden, so handelt es sich hierbei um einen

ERTRAG AUS ABGANG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN
(im industriellen Kontenrahmen IKR Kontonummer 5460)

Das ganze als „PERIODENFREMDEN ERTRAG“ zu verbuchen, ist zwar denkbar, würde die Existenz des Kontos 5460 ja zuwiderlaufen und infrage stellen.

Beispiel: Ein Faxgerät, das mit 1,- Euro Erinnerungswert in der Bilanz steht und zu den GWG gehörten, wird für 50 Euro bar brutto verkauft:

2880 Kasse 50,00
an 5450 Ertr. aus Abg. von Vermgegenständ. 42,10
an 0890 Geringw. Wirtschaftsgüter GWG 1,00
an 4800 USt 6,90

Ich denke mal, das ist so richtig.
Beste Grüße
Rainer
aka
Zeitgeist Nord

----- www.zeitgeist-nord.de ------

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es geht noch schöner…

Beispiel: Ein Faxgerät, das mit 1,- Euro Erinnerungswert in
der Bilanz steht und zu den GWG gehörten, wird für 50 Euro bar
brutto verkauft:

2880 Kasse 50,00
an 5450 Ertr. aus Abg. von Vermgegenständ. 42,10
an 0890 Geringw. Wirtschaftsgüter GWG 1,00
an 4800 USt 6,90

hi,

man kann noch schöner. und das aus dem grund, dass du denn nettobetrag von 43,10 nicht zerstückeln musst.

hierzu buchst du:

„kasse“ an „erlöse anlagenverkäufen“ 43,10
„kasse“ an „umsatzsteuer“ 6,90
„abgänge sachanlagen“ an „bestände gwg“ 1,00

buchungen zerstückeln ist mist, wozu gibt es umbuchungslisten?

mfg vom

showbee

Hallöchen auch,

man kann noch schöner. und das aus dem grund, dass du denn
nettobetrag von 43,10 nicht zerstückeln musst.

Das ist korrekt.

hierzu buchst du:

„kasse“ an „erlöse anlagenverkäufen“ 43,10
„kasse“ an „umsatzsteuer“ 6,90
„abgänge sachanlagen“ an „bestände gwg“ 1,00

Die Frage nach dem Unterschied zwischen deiner und meiner Buchung drängt sich auf. Ich fand die Umwege über Umbuchungslisten immer zeitraubender als die Zusammenfassung in einem einzigen. Habe so ein bisschen Zeit gespart :wink: Zumindest beim Eintippen meines Buchungssatzes.

buchungen zerstückeln ist mist, wozu gibt es umbuchungslisten?

Jeder, wie er es bevorzugt. Aber deswegen gleich Mist? :smile:

Würde dir gerne einen Stern für diesen Verbesserungsvorschlag geben, weiß aber nicht, wie das geht. Bin noch neu hier :wink:

Gruß
Rainer
aka
Zeitgeist Nord

hi rainer,

naja, mist insoweit, als man in einem kontennachweis anhand der gestückelten buchung eine rechnung nicht so schnell findet. man muss schon die anderen buchungen mitnehmen… das kann in grossen buchhaltungen manchmal echt gefährlich werden, wenn man sich in der BP den „wolf“ sucht nach einer rechnung, weil man 30minuten nahc dem falschen bruttobetrag ausschau haelt. ist mir alles schon passiert…

sternchen… wenn du meinen beitrag liest, gibts irgendwo was mit „war hilfreich für mich“ … aber ist nicht so wichtig.

mfg vom

showbee

hi rainer,

naja, mist insoweit, als man in einem kontennachweis anhand
der gestückelten buchung eine rechnung nicht so schnell
findet. man muss schon die anderen buchungen mitnehmen… das
kann in grossen buchhaltungen manchmal echt gefährlich werden,
wenn man sich in der BP den „wolf“ sucht nach einer rechnung,
weil man 30minuten nahc dem falschen bruttobetrag ausschau
haelt. ist mir alles schon passiert…

Hi Showbee,

tja - ENDLICH mal eine Begründung aus der PRAXIS. Das ist es immer, was ich so vermisst habe!!!

sternchen… wenn du meinen beitrag liest, gibts irgendwo was
mit „war hilfreich für mich“ … aber ist nicht so wichtig.

mfg vom

showbee

Habe eben in den FAQs nachgeschlagen: darf erst nach zwei Monaten aktiver Mitgliedschaft Bewertungen abgeben. Falls ich dir den plötzlichen „Stern“ :smile: zu verdanken habe, dann tausend Dank! Werde das dann in rund 42 Tagen bei dir nachholen, da ich erst 18 Tage dabei bin…erinnere mich ruhig daran :wink: Werde aber hier wohl öfters vorbeischauen, gefällt mir - größtenteils nette Leute, wie’s den Anschein hat…

Gruß
Rainer

Bis bald…

Hallo Rainer,

ich finde es klasse, wie Ihr hier helfen wollt - jedoch kann ich mit Kontenrahmen und den entsprechenden Buchungen nicht viel anfangen.
Ich halte mich dieser Buchführung (noch) fern, bin Kleinunternehmerin und mache „nur“ Einnahmen-Überschußrechnung. Laut Auskunft eines Steuerberaters (der sich allerdings mit ICH-AG´s nicht auskannte und mich nur abgezockt hat) mache ich zusätzlich eine Aufstellung über die Abschreibungsgüter (GWG und die BWG), die im Betrieb angeschafft werden.
Deshalb auch meine Frage: Ist es eine Betriebseinnahme, wenn ich ein Gerät verkaufe, das im vergangenen Jahr unter GWG angeschafft und gleichzeitig in dem Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben wurde? Bis jetzt habe ich es so gemacht und wiederum meinte jemand, da würde ich selber schuld sein, wenn ich meinen Umsatz mit einer solchen Betriebseinnahme unnötig steigern würde, obwohl es längst abgeschrieben ist.

Viele Grüße
eine konfuse Eva

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rehi eva,

okay. wenn du ein wirtschaftsgut verkaufst als kleinunternehmer (ohen ust), dann ist das wie folgt:

erlös (vereinnahmt in kasse o. bank) = gewinnerhöhung
ggf. noch vorhandener restbuchwert lt. bestandsverz. = gewinnminderung

ergo: hast du in 12/2003 ein GWG für 300,- gekauft und verkaufst du es in 02/2004 für 200,- dann ist das:

in 12/2003 gewinnminderung 300,- (–> gwg buchwert 0,00)
in 01/2004 gewinnerhöhung 200,-

oder: hast du in 12/2003 ein computer (nutzdauer 3 jahre) gekauft für 1.200,- und verkaufst du am 31.12.2004 für 500,- dann:

Abschr. in 03 = 1200 / 3 (jahre) / 2 (vereinfachungsregel anschaffung in 2. jahreshälfte - ab 2004 gibts diese regel nicht mehr) = 200,-

also in 12/2003 gewinnminderung 200,-
in 2004 gewinnminderung 1200 / 3 = 400,-

restbuchwert des PC nunmehr 600,-

verkauf am 31.12.2004 für 500,-

gewinnerhöhung für verkauf: 500,-
gewinnminderung für restbuchwert: 600,-

ergo: du hast einen buchverlust erzielt.

soweit verständlich für den nichtbuchenden?

mfg vom

showbee

Hallo,

Die Frage nach dem Unterschied zwischen deiner und meiner
Buchung drängt sich auf. Ich fand die Umwege über
Umbuchungslisten immer zeitraubender als die Zusammenfassung
in einem einzigen. Habe so ein bisschen Zeit gespart :wink:
Zumindest beim Eintippen meines Buchungssatzes.

um showbees Antwort zu ergänzen: Etliche meiner Kunden arbeiten inzwischen mit einer Software, bei denen die Buchungen aus den elektronischen Kontoauszügen direkt in die Buchführung übernommen wird. Diese Kunden wissen Bruttobuchungen (z.B. bei Gebührenbelastungen für Zahlungen) durchaus zu schätzen.

Da man nicht immer davon ausgehen kann, daß mit der Buchführung nur diejenigen arbeiten, die voll im Thema sind, ist es besser, brutto zu buchen, damit die Posten für den Unkundigen mit vertetbarem Aufwand aufzufinden sind.

Gruß,
Christian

Hallo Showbee,

endlich, jetzt sitzt´s. Lieben Dank für die Riesengeduld mit mir.

Grüßli
Eva

PS: Was heißt: ab 2004 gibts diese regel

nicht mehr)

Kann ich ab diesem Jahr die BWG nicht mehr über mehrere Jahre abschreiben, wenn der Anschaffungswert über 500,- Euro liegt???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

PS: Was heißt: ab 2004 gibts diese regel nicht mehr)

hi,

also die vereinfachungsregel sagte: wirtschaftsgut im ersten halbjahr gekauft —> abschreibung für 12 monate möglich, wirtschaftsgut im zweiten halbjahr gekauft —> abschreibung für 6 monate möglich.

ab sofort: nur noch monatsgenau —> kauf in okt. --> 3 monate AfA, kauf in Feb. --> 11 Monate AfA… etc.

Mfg vom

showbee

p.s. wenn ich die geduld verliere, dann antworte ich einfach nicht mehr :wink: