Hallo,
angenommen man zahlt die Versicherung die fällig ist am 1.12.14 erst am 15.1.15. Dann wäre doch die Bildung einer ARAP in 2014 nicht sachgemäss, oder?
Müsste man dann nicht den einen Monat in 2014 als Verbindlichkeit erfassen?
Beste Grüsse,
Julius