ARAP - Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Hallo,

angenommen man zahlt die Versicherung die fällig ist am 1.12.14 erst am 15.1.15. Dann wäre doch die Bildung einer ARAP in 2014 nicht sachgemäss, oder?
Müsste man dann nicht den einen Monat in 2014 als Verbindlichkeit erfassen?

Beste Grüsse,
Julius

ARA bei Zahlung nach Stichtag?
Servus,

ARA setzt Zahlung voraus.

Wenn weder Aufwand noch Zahlung in den Zeitraum vor Bilanzstichtag fallen, braucht per Bilanzstichtag nichts abgegrenzt zu werden. Wo willst Du mit der Gegenbuchung zur Verbindlichkeit hin, wenn weder ARA noch Aufwand gegeben sind?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Aufwand vor Bilanzstichtag liegt vor, aber Zahlung im neuen Jahr.
Buchung:

Versicherungen an Sonstige Verb. 1.000,- (in 2014)

Versicherungen an Sonst. Verb. 11.000,- (in 2015)

Sonst. Verb. an Bank (12.000) in 2015

Beste Grüsse

J.

Servus,

wenn die Prämie den Zeitraum 12-2014 bis 11-2015 betrifft, ist das richtig. Wenn sie das Kalenderjahr 2015 betrifft, keine Abgrenzung - auch, wenn die Zahlung bereits im Dezember geschuldet wäre.

Auf der Beitragsanforderung steht, für welchen Zeitraum der Beitrag Versicherungsschutz verschafft, danach richtet sich die Abgrenzung.

Schöne Grüße

MM