Eigen-, Gesamtkapital- und Umsatzrentabilität

Hallo,
tappe bei einer Aufgabe für BWL im Moment völlig im Dunklen…
Also vorneweg, ich hab versucht sie zu rechnen, bin mir aber nicht sicher, ob das so korrekt ist. Und bei b) fehlt mir völlig der Ansatz… Vielleicht kann mich einer von Euch auf die richtige Fährte geleiten. Vielen Dank!!

Martin

Aufgabe:
Aus einem Unternehmen liegen folgende Daten vor:
Gesamtkapital 5 Mio Euro, Umsatz 10 Mio Euro.

a) Wie groß muss die (Brutto-)Umsatzrentabilität sein, damit die Gesamtkapitalrentabilität 15% beträgt?

Mein Vorschlag:
GKR = (Jahresüberschuss+Fremdkapitalzinsen)/(Gesamtkapital)
JÜ+FKZ = 0,75 Mio Euro

Brutto-Umsatzrentabilität: (JÜ+FKZ)/Umsatz = 0,75/10 = 0,075 --> 7,5%

b) Der Gewinn betrage 0,5 Mio Euro, die Fremdkapitalzinsen 10%. Wieviel Eigenkapital ist im Unternehmen vorhanden (unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus a)? Wie groß ist die Eigenkapitalrentabilität?

Hallo Martin,

Aufgabe:
Aus einem Unternehmen liegen folgende Daten vor:
Gesamtkapital 5 Mio Euro, Umsatz 10 Mio Euro.

a) Wie groß muss die (Brutto-)Umsatzrentabilität sein, damit
die Gesamtkapitalrentabilität 15% beträgt?

Mein Vorschlag:
GKR = (Jahresüberschuss+Fremdkapitalzinsen)/(Gesamtkapital)
JÜ+FKZ = 0,75 Mio Euro

Brutto-Umsatzrentabilität: (JÜ+FKZ)/Umsatz = 0,75/10 = 0,075
–> 7,5%

Also ich glaube das ist nicht ganz korrekt.

Umsatzrentabilität (UR) = EBIT / UMSATZ

Gesamtkapitalrent. (GKR)= EBIT / durchschnittliches Gesamtkapital

GKR = 0,15 (laut Aufgabe)

=> 0,15 = EBIT / 2,5 Mio. nach EBIT umstellen => EBIT = 375.000

Das somit ermittelte EBIT in die Formel für die UR einsetzen

=> UR = 375.000 / 10.000.000 = 0,0375 oder aber 3,75 %

b) Der Gewinn betrage 0,5 Mio Euro, die Fremdkapitalzinsen
10%. Wieviel Eigenkapital ist im Unternehmen vorhanden (unter
Berücksichtigung des Ergebnisses aus a)? Wie groß ist die
Eigenkapitalrentabilität?

Bring hierzu mal einen Ansatz. Ob völlig falsch oder nicht spielt doch keine Rolle. Einfach mal versuchen.

VG
TraderS

Hallo,

Umsatzrentabilität (UR) = EBIT / UMSATZ

grundsätzlich: Umsatzrentabilität=Gewinn/Umsatz

Ich weiß, daß es einige Menschen gibt, die meinen, die passende Gewinngröße sei EBIT, aber das ist weder üblich noch sinnvoll. Der Ansatz mit dem Jahresüberschuß war schon ganz richtig, ohne daß ich die Rechnung überprüft hätte.

Gruß,
Christian

Hi,

grundsätzlich: Umsatzrentabilität=Gewinn/Umsatz

Ich weiß, daß es einige Menschen gibt, die meinen, die
passende Gewinngröße sei EBIT, aber das ist weder üblich noch
sinnvoll. Der Ansatz mit dem Jahresüberschuß war schon ganz
richtig, ohne daß ich die Rechnung überprüft hätte.

Ja stimmt, aber ich habe mich an Coenenberg gehalten. M.E. ist das Verhältnis EBIT zu Umsatz aber auch sachgerechter, weil man schließlich wissen will, was man aus dem „eigentlichen Geschäft“ „verdient“ hat. Gleichwohl ist mir aber auch bekannt, dass oftmals der JÜ genommen wird.
Allerdings habe ich meiner Rechnung auch EBIT = JÜ zugrunde gelegt, von daher ist es sowieso Jacke wie Hose. Mehr Angaben wurden ja auch gar nicht gemacht.

VG
TraderS

Hallo,

ihr macht das komplizierter als notwendig. Der Umsatz ist mit 10 Mill. doppelt so hoch wie das Gesamtkapital (5 Mill.), also ist die Gesamtkapitalrendite doppelt so hoch wie die Umsatzrendite. Es genügt also, die gegebene Gesamtkapitalrendite von 15% durch 2 zu dividieren (15 % von 5 Mill. = 7,5% von 10 Mill.).

Von der Theorie her gebe ich TraderS recht, die Ges.kapitalrendite ist EBIT/Gesamtkapital. JÜ/Ges.kapital ist eigentlich falsch (auch wenn es manchmal in der Praxis vorkommen mag), denn die FK-Zinsen entsprechen der Fremdkapitalrendite, sind somit Teil der Gesamtkapitalrendite und dürften nicht vom Zähler (EBIT) abgezogen werden. Der JÜ ist der Output des Eigenkapitals, nicht aber des Gesamtkapitals.

Grüße
Werner

Hi,

ihr macht das komplizierter als notwendig. Der Umsatz ist mit
10 Mill. doppelt so hoch wie das Gesamtkapital (5 Mill.), also
ist die Gesamtkapitalrendite doppelt so hoch wie die
Umsatzrendite. Es genügt also, die gegebene
Gesamtkapitalrendite von 15% durch 2 zu dividieren (15 % von 5
Mill. = 7,5% von 10 Mill.).

Ja okay, aber in der Formel heisst es doch „durchschnittliches Gesamtkapital“ oder nicht ?

Hallo,

Von der Theorie her gebe ich TraderS recht, die
Ges.kapitalrendite ist EBIT/Gesamtkapital.

darüber haben wir aber gar nicht geplaudert, sondern über die Umsatzrendite.

Gruß,
Christian

EBIT, EBITDA und die Verdrängung von Verlusten
Hallo,

Ich weiß, daß es einige Menschen gibt, die meinen, die
passende Gewinngröße sei EBIT, aber das ist weder üblich noch
sinnvoll. Der Ansatz mit dem Jahresüberschuß war schon ganz
richtig, ohne daß ich die Rechnung überprüft hätte.

Ja stimmt, aber ich habe mich an Coenenberg gehalten.

damit, daß der inzwischen dem EBIT-Wahn anheim gefallen ist, hätte ich nicht gerechnet. Ich muß mir bei Gelegenheit eine Auflage ansehen, die aus meiner Zeit stammt.

M.E. ist
das Verhältnis EBIT zu Umsatz aber auch sachgerechter, weil
man schließlich wissen will, was man aus dem „eigentlichen
Geschäft“ „verdient“ hat.

Gehört zwar nicht mehr ganz zur Sache, aber ist vielleicht trotzdem nicht ganz uninteressant. EBIT und EBITDA kommen (wie schon die Abkürzung andeutet) aus dem angelsächsischen Raum, in dem man bei Analysen primär auf die Anlegerinteressen eingeht.

Für den Unternehmer (und letztlich für die Kreditgeber) ist aber die Umsatzrendite auf Basis des JÜ interessanter, weil damit quasi der zusätzliche Euro Gewinn je zusätzlichem Euro Umsatz abgebildet wird. Es hilft bspw. nur wenig, wenn der Umsatz zu Lasten der Fremdverschuldung ausgeweitet wird und daher die Rendite rückläufig ist (zusätzlich muß man sich natürlich die Kapitalverzinsungen anschauen, Stichwort Leverage-„Effekt“).

Ende der 90er/Anfang des neuen Jahrtausends nahm die Verwendung der verkürzten Ertragskennziffern überhand, so wurde gerne auch mal das EBITDASO (EBITDA vor stock options) herangezogen. Das ging dann soweit, daß man auf das erste Unternehmen wartete, daß den Gewinn vor Aufwand auswies. Getrieben wurde diese Manie durch die große Zahl an jungen Unternehmen, die nur noch knapp unterhalb des Rohertrages einen Überschuß auswiesen - wenn überhaupt.

man schließlich wissen will, was man aus dem „eigentlichen
Geschäft“ „verdient“ hat.

Noch ein Wort zu diesem Punkt: Auch das EBIT wird durch die Art der Finanzierung (ein Argument für die Betrachtung des EBIT ist die angebliche Unabhängigkeit dieser Kennziffer von der Finanzierung des Unternehmens) beeinflußt, so wird das EBIT bei Leasingfinanzierungen durch die entsprechenden Aufwendungen belastet. Aber auch dafür hat sich der ein oder andere etwas einfallen lassen und bspw. das EBITDAR (also EBITDA vor Leasingaufwendungen) erfunden.

Letzten Endes, und auch das ist eine Erkenntnis aus der Zeit der Jahrtausendwende, ist oftmals entscheidend, was unterhalb des EBITs passiert, denn dort fallen die außerordentlichen Verluste und die Zinsaufwendungen an, die vielen Unternehmen das Genick brechen.

Wenn man also schon auf EBIT und Konsorten setzt, sollte man sich darüber im klaren sein, welche Aufwandspositionen man dabei nicht betrachtet. Insofern plädiere ich bei Fragen der Umsatzrentabilität immer für den Jahresüberschuß.

Gruß,
Christian

Hallo

darüber haben wir aber gar nicht geplaudert, sondern über die
Umsatzrendite.

Ja stimmt, das habe ich gleich mal falsch gelesen. Spontan hätte ich bei der Umsatzrendite den JÜ genommen. Ich glaube aber dass es egal ist, was man nimmt. Intern zählt die Tendenz mehr als der absolute Wert.

Grüße
Werner

Hallo,

Ja okay, aber in der Formel heisst es doch „durchschnittliches
Gesamtkapital“ oder nicht ?

das stimmt, aber man kann nichts berechnen, was nicht angegeben ist. Gäbe es zumindest ein Anfangs- und ein Endgesamtkapital in der Angabe, könnte man ein durchschnittliches GK berechnen.

Grüße
Werner

Aufgabe:
Aus einem Unternehmen liegen folgende Daten vor:
Gesamtkapital 5 Mio Euro, Umsatz 10 Mio Euro.

JÜ+FKZ = 0,75 Mio Euro

b) Der Gewinn betrage 0,5 Mio Euro, die Fremdkapitalzinsen
10%. Wieviel Eigenkapital ist im Unternehmen vorhanden (unter
Berücksichtigung des Ergebnisses aus a)? Wie groß ist die
Eigenkapitalrentabilität?

Hallo,

um auch auf b) einzugehen:
du hast alles gegeben, was du brauchst. Du kannst die KF-Zinsen errechnen (du kennst den JÜ (=Gewinn) und den Wert von JÜ+FKZ) und du kennst den Zinssatz auf das FK.

Grüße
Werner

Hallo,

Ja stimmt, das habe ich gleich mal falsch gelesen. Spontan
hätte ich bei der Umsatzrendite den JÜ genommen. Ich glaube
aber dass es egal ist, was man nimmt. Intern zählt die Tendenz
mehr als der absolute Wert.

das ist zwar richtig, aber eben auch der Knackpunkt: Umsatzrendite auf Basis des EBIT und des Jahresüberschusses können sich in völlig verschiedene Richtungen entwickeln. Da besteht erhebliches Potential für Fehlinterpretationen und -steuerungen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

schönen Dank dafür:

Das ging dann soweit, daß man auf das erste
Unternehmen wartete, das den Gewinn vor Aufwand auswies.

Wir haben uns in der nämlichen Zeit die Größe EBUEDCABJFFP ausgedacht: „Earnings before unpleasant effects due to closing of accounts before january fifth in former periods“: Alle Aufwendungen, Abgrenzungen und Risiken, die zum 01-05 des Vorjahres noch nicht klar erkennbar (oder schlicht nicht bearbeitet waren) werden als Sondereffekte im Folgejahr ausgewiesen, so dass sie das glänzende Ergebnis auf der Ebene EBUEDCABJFFP nicht weiter stören können.

Aber es wurde trotzdem irgendwann 2002.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

um auch auf b) einzugehen:
du hast alles gegeben, was du brauchst. Du kannst die
KF-Zinsen errechnen (du kennst den JÜ (=Gewinn) und den Wert
von JÜ+FKZ) und du kennst den Zinssatz auf das FK.

Grüße
Werner

Vielen Dank für die vielen Antworten auf meinen Beitrag.
Also bei b) bin ich wie folgt vorgegangen:
0,5Mio + FKZ = 0,75Mio
also ist FKZ = 0,25Mio
Der Zinssatz ist 10%, also entsprechen die obigen 0,25Mio diesen 10% Prozent, 100% wären daher 2,5Mio. So hoch ist also das FK. Folglich kann man das EK berechnen: GK = FK + EK --> EK = 2,5Mio.
Die EKR ergibt sich aus JÜ/EK, also 0,5Mio/2,5Mio und ist gleich 0,2.

Stimmt das so? Schön wär’s ja… :wink:

Danke,
Martin

Den Mixer lieber im Küchenschrank lassen

Hi,

damit, daß der inzwischen dem EBIT-Wahn anheim gefallen ist,
hätte ich nicht gerechnet.

Kann man sicherlich „so“ oder „so“ sehen. Meistens arguemtieren auf disese Art diejenigen, die die „gute alte“ handelsrechtliche Rechnungslegung noch als DEN Weg ansehen. Im Zuge der Globalisierung der Rechnungslegung und nicht zuletzt im Sinne der „decision usefulness“ hat das EBIT auf jeden Fall seine Berechtigung. Schließlich geht es ja in erster Linie um Kennzahlenvergleiche.

Für den Unternehmer (und letztlich für die Kreditgeber) ist
aber die Umsatzrendite auf Basis des JÜ interessanter, weil
damit quasi der zusätzliche Euro Gewinn je zusätzlichem Euro
Umsatz abgebildet wird. Es hilft bspw. nur wenig, wenn der
Umsatz zu Lasten der Fremdverschuldung ausgeweitet wird und
daher die Rendite rückläufig ist (zusätzlich muß man sich
natürlich die Kapitalverzinsungen anschauen, Stichwort
Leverage-„Effekt“).

Also den Unternehmer dürfte wohl vorrangig die EK-Rentabilität interessieren.

Aber nochmal zu der Eignung des JÜ als Ausgangspunkt für die Rentabilitätsanalyse.
Der JÜ stellt ja bekanntlich den ausschüttungsfähigen Betrag am Ende eines Geschäftsjahres dar. Das bedeutet auch, dass es sich hier um eine Größe handelt, die die Situation NACH STEUERN abbildet.

Fakt ist ja auch, dass Kennzahlen immer gebildet werden, um vergleichen zu können. In so einer Sit. muss man aber Verzerrungen die nicht in der Hand des Unternehmens liegen, wie etwa die Besteuerung, herausnehmen, um einen sinnvollen Vergleich anstellen zu können.

Für die hier besprochene GKR wäre es aber in der Tat wohl besser, nicht das EBIT, sondern eher das EBT zu wählen. Aber auf jeden Fall nicht den JÜ.

Außerdem muss man auch noch sehen, dass je weiter man in Richtung JÜ kommt, desto mehr Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte auf die Ergebnisgröße einwirken und somit ebenfalls nochmal zur einer Verzerrung führen können.

Ende der 90er/Anfang des neuen Jahrtausends nahm die
Verwendung der verkürzten Ertragskennziffern überhand, so
wurde gerne auch mal das EBITDASO (EBITDA vor stock options)
herangezogen. Das ging dann soweit, daß man auf das erste
Unternehmen wartete, daß den Gewinn vor Aufwand auswies.

Ja, aber es war ja nur vom EBIT die Rede. Außerdem bin ich der Meinung, dass EBIT, EBT und auch noch das EBITDA durchaus akzeptable Größen sind.
Auch hier muss man wieder auf die Internationalisierung der Rechnungslegung verweisen. Ob man das mag oder nicht, aber es kommt und somit muss man sich auch zunehmend mit neuen, eben nicht tradierten Gewinnvorstellungen aus der alten HGB-Welt befassen, sondern auch für weitere, neue Maßstäbe setzende Größen offen sein.

Getrieben wurde diese Manie durch die große Zahl an jungen
Unternehmen, die nur noch knapp unterhalb des Rohertrages
einen Überschuß auswiesen - wenn überhaupt.

Okay, mag sein. Allerdings sage ich auch immer, dass wenn man in der Materie einigermaßen fit ist und das mal richtig gerlernt hat, dann sollte es möglich sein, im Rahmen von möglichen Analyseschritten das herauszubekommen, was man erfahren will.
Es ist ja unmittelbar einleuchtend, dass Geschäftsberichte heute eine ganz andere Dimension und Qualität aufweisen, wie das noch zu Ururgroßvaters Zeiten der Fall war. Die Welt wird doch nicht einfacher.

Noch ein Wort zu diesem Punkt: Auch das EBIT wird durch die
Art der Finanzierung (ein Argument für die Betrachtung des
EBIT ist die angebliche Unabhängigkeit dieser Kennziffer von
der Finanzierung des Unternehmens) beeinflußt, so wird das
EBIT bei Leasingfinanzierungen durch die entsprechenden
Aufwendungen belastet. Aber auch dafür hat sich der ein oder
andere etwas einfallen lassen und bspw. das EBITDAR (also
EBITDA vor Leasingaufwendungen) erfunden.

Gut, allerdings müsste man dann hinterfragen, ob es tatsächlich so viele Unternehmen gibt, die ihr EBIT dadurch „belastet“ haben. Außerdem würde ich mich fragen, ob sich nicht auch diese „Maßnahme“ bereinigen lässt und ist der Finanzierungsaspekt beim Leasing wirklich der einzige Grund für das Unternehmen ? Eine „EBIT-Bereinigung“ dürfte jedenfalls wesentlich weniger aufwendig sein, als „Umdeutungen“ am Ende beim JÜ, Umdeutungen bzw. „Richtigdeutungen“ der daraus entstehenden Kennzahl.

Letzten Endes, und auch das ist eine Erkenntnis aus der Zeit
der Jahrtausendwende, ist oftmals entscheidend, was unterhalb
des EBITs passiert, denn dort fallen die außerordentlichen
Verluste und die Zinsaufwendungen an, die vielen Unternehmen
das Genick brechen.

Gegenfrage: Was ist mit Einmaleffekten - sagen wir in Folge von Restrukturierungsmaßnahmen ?? Wie willst Du hier einen Branchen- oder Unternehmensvergleich sinnvoll anstellen und rechtfertigen, wenn solche Einflüsse vorhanden sind ? Interessiert den vergleichenden Anleger denn tatsächlich das was „mal“ passiert ist oder aber mehr das, was „normalerweise“ in dem Unternehmen passiert ?
Bsp. Siemens. Woher kommt denn der Spruch „Bank mit angeschlossenem Elektrogeschäft“ ?

VG
TraderS

Stimmt.

Hallo,

Gegenfrage: Was ist mit Einmaleffekten - sagen wir in Folge
von Restrukturierungsmaßnahmen ?? Wie willst Du hier einen
Branchen- oder Unternehmensvergleich sinnvoll anstellen und
rechtfertigen, wenn solche Einflüsse vorhanden sind ?
Interessiert den vergleichenden Anleger denn tatsächlich das
was „mal“ passiert ist oder aber mehr das, was „normalerweise“
in dem Unternehmen passiert ?

damit hast du indirekt die zentrale Antwort auf die Frage nach der „Richtigkeit“ von Kennzahlen gegeben, nämlich dass eine Kennzahl alleine niemals eine Beurteilung über ein Unternehmen zulässt.

Die Berechnung einer spezifischen Kennzahl ist auch nur dann „falsch“, wenn sie von der Mehrheit der übrigen Unternehmen (in der Branche) anders gerechnet und sie somit mit diesen nicht mehr vergleichbar ist. Denn erst durch ein externes Benchmarking kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auf lange Sicht als gut oder schlecht beurteilt werden.

Grüße
Werner

Guten abend,

damit, daß der inzwischen dem EBIT-Wahn anheim gefallen ist,
hätte ich nicht gerechnet.

Kann man sicherlich „so“ oder „so“ sehen. Meistens
arguemtieren auf disese Art diejenigen, die die „gute alte“
handelsrechtliche Rechnungslegung noch als DEN Weg ansehen.

nö, die Erfahrung zeigt einfach nur, daß EBIT und andere verkürzte Erfolgskennzahlen gerne mal versagen, wenn es um die Früherkennung von Krisen geht. In solchen Fällen wird fröhlich im a.o.-Bereich gebucht, während EBIT und Konsorten zunächst keine Auffälligkeit zeigen. Übrigens ist gerade die Steuerquote ein Indiz dafür, was in dem Unternehmen ertragsmäßig läuft. Geht die nämlich spürbar zurück, sind die ausgewiesenen Gewinne nicht zwangsläufig betrieblich entstanden.

Im
Zuge der Globalisierung der Rechnungslegung und nicht zuletzt
im Sinne der „decision usefulness“ hat das EBIT auf jeden Fall
seine Berechtigung. Schließlich geht es ja in erster Linie um
Kennzahlenvergleiche.

Für die kapitalmarktorientierte Analyse stimmt das (leider), nur ist die ja nicht der einzige oder gar wichtigste Zweck von Kennzahlen. Kennzahlen sind u.a. ein Steuerungsinstrument für das einzelne Unternehmen bzw. dessen Management.

Für den Unternehmer (und letztlich für die Kreditgeber) ist
aber die Umsatzrendite auf Basis des JÜ interessanter, weil
damit quasi der zusätzliche Euro Gewinn je zusätzlichem Euro
Umsatz abgebildet wird. Es hilft bspw. nur wenig, wenn der
Umsatz zu Lasten der Fremdverschuldung ausgeweitet wird und
daher die Rendite rückläufig ist (zusätzlich muß man sich
natürlich die Kapitalverzinsungen anschauen, Stichwort
Leverage-„Effekt“).

Also den Unternehmer dürfte wohl vorrangig die EK-Rentabilität
interessieren.

So sollte es eigentlich sein, nur ist das (leider) nicht übermäßig oft der Fall, wenn man mal die großen Kapitalgesellschaften außen vor läßt. Hier ein Artikel, der dem EKR-Wahn der börsennotierten Gesellschaften gewidmet ist:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Aber nochmal zu der Eignung des JÜ als Ausgangspunkt für die
Rentabilitätsanalyse.
Der JÜ stellt ja bekanntlich den ausschüttungsfähigen Betrag
am Ende eines Geschäftsjahres dar.

Nun ja, einerseits ist das der Bilanzgewinn, andererseits gehen in den Jahresüberschuß auch Posten ein, die nicht ausgeschüttet werden dürfen (vgl. u.a. 269 HGB).

Das bedeutet auch, dass es
sich hier um eine Größe handelt, die die Situation NACH
STEUERN abbildet.
Fakt ist ja auch, dass Kennzahlen immer gebildet werden, um
vergleichen zu können. In so einer Sit. muss man aber
Verzerrungen die nicht in der Hand des Unternehmens liegen,
wie etwa die Besteuerung, herausnehmen, um einen sinnvollen
Vergleich anstellen zu können.

Wie gesagt: Das sehe ich anders (s.o.).

Außerdem muss man auch noch sehen, dass je weiter man in
Richtung JÜ kommt, desto mehr Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechte auf die Ergebnisgröße einwirken und somit
ebenfalls nochmal zur einer Verzerrung führen können.

Unterhalb des EBIT fällt mir so schnell nichts ein, was durch Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte beeinflußt wird. Wohl aber darüber. Personal- und Materialaufwand sind da an erster Stelle zu nennen (vgl. § 255 HGB).

Getrieben wurde diese Manie durch die große Zahl an jungen
Unternehmen, die nur noch knapp unterhalb des Rohertrages
einen Überschuß auswiesen - wenn überhaupt.

Okay, mag sein. Allerdings sage ich auch immer, dass wenn man
in der Materie einigermaßen fit ist und das mal richtig
gerlernt hat, dann sollte es möglich sein, im Rahmen von
möglichen Analyseschritten das herauszubekommen, was man
erfahren will.
Es ist ja unmittelbar einleuchtend, dass Geschäftsberichte
heute eine ganz andere Dimension und Qualität aufweisen, wie
das noch zu Ururgroßvaters Zeiten der Fall war. Die Welt wird
doch nicht einfacher.

Im Gegenteil. Du hast recht, daß - insbesondere nach internationalen Bilanzierungsvorschriften aufgestellte - Jahresabschlüsse mehr Informationen enthalten als die nach HGB. Dies liegt aber nicht daran, daß diese objektiv besser sind, sondern daran, daß nach IFRS und US-GAAP deutlich mehr Wahlrechte ausgeübt werden können, die im Anhang erläutert werden müssen. Dadurch ereichen aber die Anhänge ein Volumen, das erst einmal verarbeitet werden will. Die kapitalmarktorientierten Analysen, die ich auch als von Dir verurteilter HGB-Anhänger :wink: durchaus kenne, verzichten allerdings sehr häufig auf ein intensives Studium dieses Anhangs, so daß ich immer wieder staunend vor den aus den Analysen resultierenden Schlußfolgerungen sitze.

Noch ein Wort zu diesem Punkt: Auch das EBIT wird durch die
Art der Finanzierung (ein Argument für die Betrachtung des
EBIT ist die angebliche Unabhängigkeit dieser Kennziffer von
der Finanzierung des Unternehmens) beeinflußt, so wird das
EBIT bei Leasingfinanzierungen durch die entsprechenden
Aufwendungen belastet. Aber auch dafür hat sich der ein oder
andere etwas einfallen lassen und bspw. das EBITDAR (also
EBITDA vor Leasingaufwendungen) erfunden.

Gut, allerdings müsste man dann hinterfragen, ob es
tatsächlich so viele Unternehmen gibt, die ihr EBIT dadurch
„belastet“ haben.

Das ist eher die Regel als die Ausnahme und so manchen ereilt bei der Umstellung auf IFRS eine böse Überraschung, weil die Leasingkonstruktionen nicht nur an sich wieder in die Bilanz zurückfallen, sondern auch von den daran hängenden Verbindlichkeiten begleitet werden.

Außerdem würde ich mich fragen, ob sich
nicht auch diese „Maßnahme“ bereinigen lässt und ist der
Finanzierungsaspekt beim Leasing wirklich der einzige Grund
für das Unternehmen ?

Es ist erstaunlich, wieviele Unternehmen sich belabern lassen und allein aus Bilanzverschlankungsaslekten auf Leasingkonstruktionen zurückgreifen. Dies interessanterweise in Unkenntnis des Umstandes, daß einerseits die beratenden Kreditinstitute den Effekt bei der eigenen Bilanzaufbereitung zurückdrehen und andererseits der erwähnte IFRS-Effekt die ganze Operation zum Ggegenteil der gewünschten Auswirkungen führt.

Letzten Endes, und auch das ist eine Erkenntnis aus der Zeit
der Jahrtausendwende, ist oftmals entscheidend, was unterhalb
des EBITs passiert, denn dort fallen die außerordentlichen
Verluste und die Zinsaufwendungen an, die vielen Unternehmen
das Genick brechen.

Gegenfrage: Was ist mit Einmaleffekten - sagen wir in Folge
von Restrukturierungsmaßnahmen ?? Wie willst Du hier einen
Branchen- oder Unternehmensvergleich sinnvoll anstellen und
rechtfertigen, wenn solche Einflüsse vorhanden sind ?
Interessiert den vergleichenden Anleger denn tatsächlich das
was „mal“ passiert ist oder aber mehr das, was „normalerweise“
in dem Unternehmen passiert ?

Das Problem ist, daß der Anleger bei einer EBIT-Betrachtung u.U. gar nicht mitbekommt, was normalerweise in dem Unternehmen passiert, wie also das operative Geschäft wirklich läuft.

Bsp. Siemens. Woher kommt denn der Spruch „Bank mit
angeschlossenem Elektrogeschäft“ ?

Nun, der kommt daher, daß Siemens zwischenzeitlich mal mehr mit Finanzdienstleistungen und der Verwaltung des eigenen Vermögens verdiente als mit dem originären (Elektro)Geschäft. Daß das heute nicht mehr so ist, läßt ein Blick in die GuV-Rechung erkennen. Insofern weiß ich nicht genau, worauf Du hinauswillst.

Gruß,
Christian

Stimmt.

und sogar ich als Azubi komm auf das Ergebnis :smile: