MwSt. bei PKW-Verkauf

Eine Firma hat einen gebrauchten PKW von einer Privatperson gekauft und dafür logischerweise keine Vorsteuer geltend gemacht.

Wenn diese Firma nun dieses Auto wieder an eine Privatperson verkaufen will, muss sie die MwSt. ausweisen und abführen, richtig?

Hallo Fritz,

herzlich willkommen im Steuerbrett!

Ich gehe davon aus, dass es sich bei „der Firma“ um einen Unternehmer i.S.D. §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt.

Jetzt sind zwei Fälle zu unterscheiden:

(1) Das Fahrzeug befindet ich im Zeitpunkt des Verkaufes im Anlagevermögen. In diesem Fall ist der Umsatz steuerpflichtig zum Regelsatz von 16%, und die USt ist auf der Rechnung auszuweisen.

(2) Der Unternehmer handelt regelmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen (wie z.B. Autos) oder versteigert diese, und das Auto ist kein Edelstein oder Edelmetall. Dann wird die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG angewendet, d.h. USt ist bloß auf den Unterschied zwischen EK und VK fällig, sie darf nicht in der Rechnung ausgewiesen werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

jetzt hast Du mich neugierig gemacht, wenn auch im falschen Brett.

(1) Das Fahrzeug befindet ich im Zeitpunkt des Verkaufes im
Anlagevermögen. In diesem Fall ist der Umsatz steuerpflichtig
zum Regelsatz von 16%, und die USt ist auf der Rechnung
auszuweisen.

Deshalb ist es für ein Unternehmen nicht so toll von einer Privatperson zu kaufen, da man dann ja 116% zahlt.
Das heißt wenn ein Unternehmen etwas bei z.B. ebay von einer Privatperson ersteigert für 116 Euro, können die 16 Euro MWST nicht gelten gemacht werden, da eine Privatperson ja auch keine Rechnung ausstellen kann, richtig?
Wenn hingegen das Unternehmen von einem anderen Unternehmen bei ebay was ersteigert, dann kann es die 16 Euro geltend machen, richtig?

Wenn mein Unternehmen den Artikel dann aber wieder verkauft, der Einfachheit wegen, zum gleichen Preis wie eingekauft (116 Euro). Hat das Unternehmen im ersten Fall 116 Euro gezahlt und würde wenn es 116 Euro vom Kunden (egal ob Privatperson oder Unternehmen) bekommen würde, logischerweise 18,56 Euro (116 Euro x 0,16) Verlust machen! Nämlich in Höhe der MWST die das Unternehmen abführen musste.
Im zweiten Fall wäre es 0 auf 0 aufgegangen.

(2) Der Unternehmer handelt regelmäßig mit beweglichen
körperlichen Gegenständen (wie z.B. Autos) oder versteigert
diese, und das Auto ist kein Edelstein oder Edelmetall. Dann
wird die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG angewendet, d.h.
USt ist bloß auf den Unterschied zwischen EK und VK fällig,
sie darf nicht in der Rechnung ausgewiesen werden.

Wie bucht man dies?

Gruß Christian

Hallo Christian,

Deshalb ist es für ein Unternehmen nicht so toll von einer
Privatperson zu kaufen, da man dann ja 116% zahlt.

Das kommt drauf an: Eine Privatperson (= nicht USt-pflichtiger Unternehmer i.S.d. § 1(1)Nr.1 UStG) kann im Gegensatz zum Unternehmer, der USt ausweist, alles behalten, was sie einnimmt. Insofern würde hier Adam Smiths unsichtbare Hand zum gleichen Ergebnis führen. Der USt-pflichtige Unternehmer muss immer „netto“ kalkulieren, wenn er sich nicht in die Tasche lügen will.

Das heißt wenn ein Unternehmen etwas bei z.B. ebay von einer
Privatperson ersteigert für 116 Euro, können die 16 Euro MWST
nicht geltend gemacht werden, da eine Privatperson ja auch
keine Rechnung ausstellen kann, richtig?

Ja. Wobei e-bay hier gewissermaßen eine Ausnahme darstellt. Im gewöhnlichen Geschäftskontakt reden Unternehmer untereinander immer „netto“.

Wenn hingegen das Unternehmen von einem anderen Unternehmen
bei ebay was ersteigert, dann kann es die 16 Euro geltend
machen, richtig?

Ja, wenn es eine Rechnung gibt, die allen Kriterien für den Vorsteuerabzug genügt. Das ist eine ganze Latte, die in § 14 UstG steht. Anderenfalls führt das zum umsatzsteuerlichen GAU: Der Verkäufer muss die USt abführen, aber der Erwerber kann nix damit anfangen.

Wenn mein Unternehmen den Artikel dann aber wieder verkauft,
der Einfachheit wegen, zum gleichen Preis wie eingekauft (116
Euro). Hat das Unternehmen im ersten Fall 116 Euro gezahlt und
würde wenn es 116 Euro vom Kunden (egal ob Privatperson oder
Unternehmen) bekommen würde, logischerweise 18,56 Euro (116
Euro x 0,16) Verlust machen! Nämlich in Höhe der MWST die das
Unternehmen abführen musste.

Der Rechengang heißt im ersten Fall: 116 / 1,16 * 0,16 = 16. Aber sonst ist das richtig und bestätigt, dass der Unternehmer, der nicht „netto“, sondern in Geldströmen kalkuliert, unweigerlich ins Schwimmen gerät.

Im zweiten Fall wäre es 0 auf 0 aufgegangen.

Ja.

Zur Verbuchung von Erlösen unter Differenzbesteuerung nach § 25a UStG:

Beim Verkauf ergeben sich drei Buchungssätze: Betrag (Differenz aus VK und EK) per Debitor an Erlöse 16% USt, Betrag (EK) per Debitor an nicht steuerbare Erlöse, Betrag (16% aus Differenz aus VK und EK) per Debitor an USt 16%. Die ersten beiden Buchungen können in der GuV ohne weiteres zu einer Position zusammengefasst werden, aber auf der Detailebene der Konten sollten sie in jedem Fall getrennt bleiben, weil sonst keine ordentliche Abstimmung der USt-Werte möglich ist. Der Begriff „nicht steuerbare Erlöse“ ist eigentlich nicht präzise - ich habe ihn verwendet, weil „steuerfreie Erlöse“ noch schlechter wäre, nämlich technisch bedingt an irgendeiner Stelle in der USt-Erklärung auftauchen würde, wo er nicht hingehört.

Detail hierzu: Bei Gegenständen, deren EK 500€ nicht übersteigt, darf man alle Einkäufe und alle Verkäufe unter Differenzbesteuerung zusammenfassen, so dass sich die Differenz, auf die USt abgeführt werden muss, als ggf. ziemlich schwankender Saldo präsentiert, aber leichter handzuhaben ist. Bei anderen Gegenständen (etwa in den meisten Fällen Gebrauchtwagen) kommt man nicht drum herum, entweder ein entsprechend eingerichtetes WaWi-System zu nutzen, oder in einer Nebenbuchhaltung das Schicksal jedes einzelnen Autos zu dokumentieren (Saldo in der Bilanz muss damit abstimmbar sein).

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Erst ein Mal vielen Dank für die ausführlichen Antwort!
Jetzt noch etwas zu folgendem:

Wenn mein Unternehmen den Artikel dann aber wieder verkauft,
der Einfachheit wegen, zum gleichen Preis wie eingekauft (116
Euro). Hat das Unternehmen im ersten Fall 116 Euro gezahlt und
würde wenn es 116 Euro vom Kunden (egal ob Privatperson oder
Unternehmen) bekommen würde, logischerweise 18,56 Euro (116
Euro x 0,16) Verlust machen! Nämlich in Höhe der MWST die das
Unternehmen abführen musste.

Der Rechengang heißt im ersten Fall: 116 / 1,16 * 0,16 = 16.
Aber sonst ist das richtig und bestätigt, dass der
Unternehmer, der nicht „netto“, sondern in Geldströmen
kalkuliert, unweigerlich ins Schwimmen gerät.

Meine Rechnung stimmt! Das Unternehmen „XY“ hat für 116 Euro von einem Nichtunternehmer einen Gegenstand „Z“ gekauft. Folglich besteht kein Vorsteuerabzug! Wenn das Unternehmen „XY“ jetzt wieder den Gegenstand verkaufen würde zum Einkaufspreis von 116 Euro (netto), würden 18,56 Euro an Umsatzsteuer anfallen. Also hätte das Unternehmen einen Verlust in Höhe der MWST gemacht.

Ich glaube Du meinst das Selbe, gehst aber davon aus dass das Unternehmen den Gegenstand für 100 Euro netto verkauft. Ist ja auch egal! Es ging mir nur darum, dass man als Unternehmen sich also überlegen sollte, ob man von einem Nichtunternehmer kaufen will. Da man ja schon 16% „mehr“ zahlen muss. Also der mögliche Gewinn sollte 16% übersteigen damit das Ganze überhaupt Sinn macht!

Nochmals Danke!

Gruß Christian

Hallo nochmal,

weil das Thema grundsätzliche Bedeutung hat, geh ich hier nochmal in die Krümelchen:

Meine Rechnung stimmt! Das Unternehmen „XY“ hat für 116 Euro
von einem Nichtunternehmer einen Gegenstand „Z“ gekauft.
Folglich besteht kein Vorsteuerabzug! Wenn das Unternehmen
„XY“ jetzt wieder den Gegenstand verkaufen würde zum
Einkaufspreis von 116 Euro (netto), würden 18,56 Euro an
Umsatzsteuer anfallen. Also hätte das Unternehmen einen
Verlust in Höhe der MWST gemacht.

Wenn ich für 116 (von Privat) kaufe und für 116 verkaufe, habe ich - soweit keine weiteren Aufwendungen anfallen - weder Gewinn noch Verlust. Wenn ich jetzt dem Käufer 116 plus 18,56 gleich 134,56 in Rechnung stelle und davon 18,56 an den Fiskus abführe, bleibt mein Ergebnis Null. Die 18,56 sind weder Ertrag noch Aufwand: Ich bin hier bloß der Inkassoagent für den Fiskus.

Schöne Grüße & Gute Nacht

MM

Hallo Martin!

Ok! Du has gewonnen! ;o)
Ich hatte einen Denkfehler und hab es nicht bis zum Ende gedacht. Klar! Bei 100 Euro netto habe ich 16 Euro Verlust, da ich dee MWST aus meiner Tasche zahle, bei 116 Euro ist es neutral.

Danke & Gute Nacht!

Gruß Christian

Hallo Martin + Christian,

ich wollte mich noch für die reaktion/antwort bedanken!

habe leider immer sehr wenig zeit um regelmäßig zu lesen, aber eure
diskussion war interessant und hat mir auch noch was gebracht.

Gruß fritz